Wollte jetzt dafür nicht einen neuen Thread eröffnen, denke es passt hier ganz gut rein.
Diese Antworten erhielt ich eben per Mail auf eine Anfrage an die Parteien, wie sie zum Tierschutz stehen
1. Antwort Linkspartei:
Sehr geehrte/r Frau/Herr
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Tierschutz und Ihr Interesse an
der
Position der Linkspartei.PDS. Gregor Gysi hat mich gebeten, Ihnen zu
antworten.
Tierschutz hat nicht nur eine ethisch-moralische Dimension, sondern
dient
gleichzeitig dem Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt.
Durch
die gegenwärtigen ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen werden
nicht nur den Tieren, sondern in zunehmendem Maße auch den Menschen
Lebensräume und damit die natürlichen Lebensbedingungen entzogen.
Die Forderung der Tierschutzverbände und einer immer größeren Mehrheit
der
Bevölkerung nach einer Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung
ist
inzwischen umgesetzt (Die PDS brachte dazu in der 13 Legislaturperiode
einen
eigenen Antrag ein). Mit der Aufnahme des Tierschutzes in den Artikel
20a
des Grundgesetzes wird eine Abwägung mit Art. 5 erleichtert, hat aber
den
Tierschutz damit nicht revolutioniert, sondern verpflichtet den
Tierschutz
zu einem möglichst hohen Stellenwert in unserem Rechts- und Wertesystem
zu
verhelfen. Aufgabe für die Zukunft wird sein, in der Gesetzgebung das
Staatsziel Tierschutz näher zu konkretisieren. Unter anderem ist eine
Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände unumgänglich.
In Deutschland werden 90 Millionen Heimtiere gehalten. Meistens
geschieht
dies mit viel Tierliebe, nicht selten aber auch unter nicht
artgerechten
oder unwürdigen Bedingungen. In diesem Bereich fehlt nach wie vor eine
wirksame Rechtsregelung, die eine qualifizierte Heimtierhaltung und
Zucht
gewährleisten hilft. Prinzipiell stehen wir der Haltung von Exoten
kritisch
gegenüber, da die Voraussetzungen der tiergerechten Haltung gerade in
diesem
Bereich oft schwer gewährleistet werden kann. Die Haltung von Exoten,
die
unserer Ansicht nach nur aus Nachzüchtungen und nicht aus dem Wildfang
stammen sollen, sollte Auflagen bzgl. der Haltung und der Zucht
unterliegen.
Ein Sachkundenachweis ist hier unerlässlich. Zudem sollten Zoohändler
Sachkundeprüfungen über Haltung und Zucht von Exoten ablegen. Nur so
können
sie Käufer richtig informieren.
Der S.exuelle Missbrauch von Haustieren muss strenger als bislang
geahndet
werden. Allerdings scheitert eine Verurteilung häufig daran, dass den
Tätern
ihr Verbrechen nicht nachgewiesen werden kann.
Die Linkspartei.PDS fordert seit Jahren eine Begrenzung der
Tiertransporte
auf insgesamt 4 Stunden und die Abschaffung der Subventionen für
Lebendviehtransporte über die Grenzen. Somit würden im übrigen auch
lokale
Schlachtkapazitäten gefördert, die inzwischen drastisch gesunken sind.
Wir
wollen dazu beitragen, dass mit Hilfe der Linkspartei.PDS-Abgeordneten
im
EU-Parlament der Widerstand dagegen verringert und schließlich
gebrochen
werden kann.
Konkret wird die Linkspartei.PDS versuchen, Verbündete für ihre in der
Debatte des Europäischen Parlaments am 30.03.2004 über den Bericht zum
Kommissionsvorschlag für eine Verordnung des Rates über den Schutz von
Tieren beim Transport vertretene Position zu finden, dass durch eine
deutliche Verminderung der Tiertransporte am wirksamsten Tierschutz
betrieben würde. Unsere Abgeordnete Christel Fiebiger hatte gefordert,
dass
Schlachttiere in die nächstgelegenen Schlachthöfe transportiert werden.
Die
Parlamentsmehrheit entschied sich dagegen für eine Beschränkung der
absoluten Transportzeit auf neun Stunden. Unsere Position geht davon
aus,
dass in ganz Europa von fast jedem Landwirtschaftsbetrieb aus ein
Schlachthof innerhalb einer Vier-Stunden-Frist zu erreichen ist. Eine
solche
Beschränkung würde auch die Ausbreitung gefährlicher Tierseuchen
erschweren.
Wir unterstützen den Gesetzesantrag (Drs 498/05) zur Änderung des
Tierschutzgesetzes mit Anforderungen an Ausnahmegenehmigungen zum
betäubungslosen Schlachten, den das Land Hessen im Juni 2005 dem
Bundesrat
zugeleitet hat, und werden uns für die Anwendung der
Elektrokurzzeitbetäubung vor der Durchführung religiös motivierter
Schlachtungen (Schächtung) einsetzen.
Für die Erzeugung von Eiern werden zur Zeit in Deutschland zirka 42
Millionen Legehennen gehalten. Die Europäische Union verabschiedete im
Juli
1999 ein Verbot der herkömmlichen Käfighaltung, das ab 2012 gilt. Ab
2007
soll in Deutschland ein Verbot der herkömmlichen Käfige gelten.
Inzwischen
blockiert eine Mehrheit im Bundesrat diese Verordnung und möchte eine
Verlängerung der Übergangsfristen für die herkömmlichen
Legehennenkäfige
sowie Abstriche bei der Mindesthöhe von Käfigen durchsetzen. Dies kann
nicht
hingenommen werden.
Die Tatsache, dass jährlich 40 Millionen Hähnchenküken getötet werden,
weil
sie für die Legehennenhaltung nicht zu nutzen sind, rundet unsere
Argumente
für ein schnelles Ende dieser Halteform ab. Eine
Schweinehaltungsverordnung,
die ihren Namen verdient, muss dringend umgesetzt werden, genauso wie
für
Masthühner und Kaninchen. Ein Verbot der Pelztierzucht steht lange an.
Nach wie vor werden lebende Rinder aus der EU in Drittländer
exportiert,
davon 200 000 in den Nahen Osten. Diese Tiertransporte und die damit
verbundenen Leiden der Tiere sind hinlänglich bekannt. Deutschland
beteiligte sich im Jahre 2003 allein mit 96 722 Schlachtrindern, in
2004 mit
112 726. Ein Hintergrund für diese Transporte sind die
Ausfuhrerstattungen
der EU für Lebendtiertransporte. Nach wie vor, hat sich an dem Leid der
Tiere nichts Wesentliches geändert. Dringend notwendige Verordnungen
auf
EU-Ebene werden auf Eis gelegt und blockiert. Auch die neuen
Vorschriften
sollten niemand weh tun und orientieren sich deshalb mehr an den
Handelsströmen, also an den Interessen von Händlern und Transporteuren,
als
an den Bedürfnissen der Tiere. Wirtschaftliche Argumente und die
Zentralisierung der Schlachthöfe führen zu einer Blockade notwendiger
Verordnungen unter der Prämisse billigsten Schlachtung, Transportkosten
spielen dabei eine untergeordnete Rolle.
Der Tierschutzbericht der Bundesregierung für das Jahr 2005 weist 2,1
Millionen Tiere in Versuchen auf nationaler Ebene und 10,7 Millionen
auf
europäischer Ebenen aus. Damit können wir uns nicht abfinden.
Ein sofortiges Verbot der Tierversuche an Affen, also an Primaten, ist
deshalb ein notwendiger erster Schritt. Alternativmethoden müssen jetzt
dringend forciert werden, besonders in Hinblick auf die neue
Chemikalienpolitik der EU, die 100.000 Altchemikalien auf ihre
Gefährlichkeit überprüfen will. Dabei sollen bis zu 45 Millionen Tiere
im
Tierversuch "verbraucht" werden. Die Linkspartei.PDS unterstützt
Forderungen
nach retrospektiver Bewertung der Tierversuche sowie nach einem Aufbau
von
Datenbänken zur Vermeidung von Doppelversuchen.
Und zum Schluss: Wildtiere gehören in die Wildnis und nicht in den Zoo.
Österreich macht es uns vor: Dort dürfen nur noch Zirkusse ohne
Wildtiere
auftreten.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen damit umfassend beantwortet habe. Wenn
Sie
Nachfragen haben, können Sie sich gern wieder bei uns melden. Weitere
Informationen zu unseren politischen Positionen, übrigens auch zum
Thema
Tierschutz, finden Sie auf unserer Homepage im Internet unter der
Adresse
.
Im Übrigen möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass die frühere
PDS-Bundestagsabgeordnete Eva Bulling-Schröter, eine ausgewiesene und
bekannte Tierschützerin, in Bayern für die Linkspartei.PDS auf einem
aussichtsreichen Listenplatz kandidiert und sich auch künftig
maßgeblich in
die tierschutzpolitische Arbeit einer zukünftigen Bundestagsfraktion
einmischen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Kevin Rätsch
Wahlquartier 2005
2. Antwort FDP
-per Mail -
Berlin, den 8. September 2005
Ihre Anfrage zur Tierschutzpolitik der FDP
Guten Tag,
ich komme zurück auf Ihre Mail vom 26. August 2005 an Herrn Dr. Guido Westerwelle. Er
hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Gerne beantworte ich im Namen der FDP und der FDP-Bundestagsfraktion Ihre Fragen zum
Tierschutz.
1. Der S.exuelle Missbrauch von Haustieren.
Ganz besonders dringend ist es, den S.exuellen Missbrauch von Tieren zu verbieten und
unter Strafe zustellen. Es ist uns absolut unverständlich, wie es in der Bundesrepublik
Deutschland möglich ist, dass dieser Missbrauch geduldet wird. Die Qualen und
Verletzungen, die Tiere dabei erleiden, sind grausam und widerwärtig. Es ist unwürdig, dass
unsere Gesellschaft einen solchen Missbrauch duldet und durch die Straffreiheit sogar
fördert. Die Dreistigkeit von Sodomisten nimmt überhand! Wir erwarten hier ganz besonders
von Ihnen, dass hier ohne Verzögerungen gehandelt wird! Tiere haben keine Stimme, mit
der sie einem solchen Missbrauch widersprechen könnten.
Die Verbreitung P.ornographischer Schriften, in denen Sodomie vorkommt, ist gem. § 184a
Strafgesetzbuch strafbar. Die FDP sieht keine Notwendigkeit einer Zersplitterung der
Rechtsordnung, indem ein Sondertatbestand im Tierschutzgesetz eingeführt wird, sondern
hält die im Strafgesetzbuch geregelte Strafbarkeit für ausreichend.
Ansonsten ist Sodomie in den Fällen, in denen den Tieren Leid oder Schmerz zugefügt wird,
unter den Tatbestand der Tierquälerei gem. §§ 17, 18 Tierschutzgesetz zu subsumieren.
Auch hier hält die FDP die bestehende Gesetzeslage für ausreichend.
Statistische Materialien, aus denen sich Ihre Behauptung, Sodomie nähme zu, ableiten lässt,
sind im Übrigen hier nicht bekannt.
2. Die nicht artgerechte Haltung von Schlachttieren.
Die artgerechte Haltung von Schlachttieren muss durchgesetzt werden! Die
Massenproduktion von Fleisch, auf so grausame Art und Weise, muss ein Ende haben.
Seite 2 von 6 Seiten des Schreibens vom 8. September 2005
Zuschüsse aus EU Mitteln dürfen nur gegeben werden, wenn die artgerechte Haltung
nachgewiesen und überprüft werden kann.
Gesunde Lebensmittel können nur produziert werden, wenn in der landwirtschaftlichen
Produktion gute fachliche Praxis bei Anbau und Tierhaltung beachtet werden. Die Standards
für eine tiergerechte Haltung von Kühen, Schweinen und Hennen einzuhalten, ist daher Teil
des Verbraucherschutzes einerseits und andererseits ein ethisches Gebot, das aus der
Verantwortung der Menschen für unsere Mitgeschöpfe abzuleiten ist. Für die FDP hat der
Tierschutz insbesondere auch in der landwirtschaftlichen Produktion einen hohen
Stellenwert.
Tierschutz heißt für Liberale: ständiges Überprüfen und Anpassen an neue gesellschaftliche
Entwicklungen und Herausforderungen. Das gilt auch für die Haltungsbedingungen von
Schweinen, Rindern und Mastgeflügel. Sofern sich die unterschiedlichen Ziele durch
freiwillige Vereinbarungen ebenso gut wie durch ordnungsrechtliche Vorgaben verwirklichen
lassen, sind der Eigenverantwortung und damit freiwilligen Vereinbarungen Vorrang
einzuräumen. Weiterhin ist ein optimaler Tierschutz nur durch ein einheitliches Vorgehen in
der Europäischen Union durchzusetzen. Nationale Alleingänge führen letztlich nur zu
Verlagerungen, die keinen besseren Tierschutz sicherstellen.
Ebenso wie bei der Hennenhaltung muss nach Auffassung der FDP die Batteriehaltung von
Kaninchen in absehbarer Zeit beendet werden. Artgerechte Haltungsmöglichkeiten müssen
an die Stelle der bisherigen Käfighaltung treten. Wie diese aussehen werden, kann aber
derzeit nicht abschließend beurteilt werden, da die Haltung von Kaninchen noch sehr wenig
erforscht ist und im Gegensatz zur Hennenhaltung keine ausreichenden wissenschaftlichen
Erkenntnisse zur Verfügung stehen.
Die deutschen Landwirte haben bereits in der Vergangenheit große Anstrengungen und
Investitionen unternommen, um die tiergerechte Haltung der Nutztiere sicherzustellen. Die
FDP anerkennt diese Leistungen. Zugleich dürfen überzogene Tierschutzanforderungen
aber nicht den Menschen die Lebensgrundlage entziehen, die in der Land-undErnährungswirtschaft tätig sind. Den Tieren ist im Übrigen auch nicht geholfen, wenn die
Produktion aus Deutschland verschwindet in Länder, in denen die Standards nicht so hoch
sind und auch nicht kontrolliert werden. Verantwortungsbewusste Politik für Verbraucher und
Tiere gleichermaßen muss daher immer mit Augenmaß zwischen Tierschutz und
Wirtschaftlichkeit einen Weg finden.
Eine objektive Bewertung der Haltungsformen aller landwirtschaftlichen Nutztiere ist nur
unter umfassender Beachtung der ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte – wie
sie auch in der Agenda 21 verankert sind – möglich.
3. Die Käfighaltung von Geflügel.
Die Käfighaltung von Geflügel ist eine eklatanter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Das
Verbot der Käfighaltung muss in Kraft treten!
Weder die Tierhaltung in der konventionellen Landwirtschaft noch Tiertransporte verstoßen
bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gegen das Tierschutzgesetz. Die FDP setzt sich
grundsätzlich für die 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben ein, so auch im Bereich der
Legehennenhaltung. Nationale Sonderwege lehnt die FDP ab.
Der nationale Alleingang bei der Hennenhaltung ist aus Sicht der FDP auch kein echter
Gewinn für den Tierschutz. Die „alten“ Käfige will niemand beibehalten. Es ist aber
unbestreitbar, dass bei einem nationalen Sonderweg, wie ihn die jetzige Bundesregierung
eingeschlagen hat, zwangsläufig ein immer größerer Anteil von kostengünstigen Eiern aus
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anderen, insbesondere ost-europäischen Ländern in Handel und Produktion gelangen
werden. Die Tierschutzbedingungen dort sind ungleich schlechter als in Deutschland. Eine
Kontrolle und Verbesserung des Tierschutzes ist dort gar nicht möglich. Die heimischen
Landwirte werden durch den nationalen Alleingang im europäischen Wettbewerb stark
benachteiligt. Zwangsläufig werden sie weitere Marktanteile an europäische und
außereuropäische Konkurrenten verlieren, die die Eier für Deutschland dann allerdings in
Käfighaltung produzieren. Ein europaweit einheitlicher Handlungsrahmen ist daher deutlich
besser – auch und gerade im Sinne des Tierschutzes.
Die Kleinvoliere muss vorurteilsfrei geprüft werden. Mit Sandbad, Rückzugs-und
Scharrmöglichkeiten und Kleingruppenhaltung kommt sie nach wissenschaftlichen
Erkenntnissen auch dem natürlichen Verhalten der Hühner entgegen. Hier könnte z.B. auch
auf das Schnabelkürzen verzichtet werden, was in der Boden-und Freilandhaltung
erforderlich ist. Zudem ist bei der Kleinvolierenhaltung der Einsatz von Antibiotika wesentlich
seltener erforderlich als bei der Freilandhaltung. Auch ist die Sterblichkeitsrate geringer.
Hühner leben in ihrem natürlichen Umfeld in Kleingruppen und suchen gerne den Schutz,
z.B. unter Gehölzen, eine Haltung in von oben geschützten Volieren ist daher durchaus
artgerecht.
4. Die tierquälerischen Tiertransporte von lebenden Tieren in entfernte Länder.
Die Tiertransporte müssen in der jetzigen tierquälerischen Form aufhören. Es darf nicht sein,
dass Tiere diesen Strapazen und Leiden weiter ausgesetzt werden.
Problematisch sind nicht Tiertransporte in Deutschland, wo der Tierschutz gut umgesetzt
wird, sondern vielfach in den süd-und osteuropäischen Ländern, wo die bestehenden EU-
weiten Regelungen mangels Kontrolle nicht eingehalten werden. Daher ist es erforderlich,
die bestehenden Regelungen zum Schutz der Tiere beim Transport auch tatsächlich in ganz
Europa umzusetzen und die Einhaltung der Vorschriften auch strikt zu kontrollieren.
Verstöße müssen mit aller Härte des Gesetzes geahndet werden.
Eine generelle Transportzeitbegrenzung hat nach dem Beitritt der mittel-und
osteuropäischen Länder noch weniger Erfolgsaussichten in Europa als vor deren Beitritt.
Verschärfungen des EU-Rechts sind deshalb nicht sinnvoll, erst müssen die bestehenden
Rechtsvorschriften tatsächlich umgesetzt werden.
Grundsätzlich hält die FDP aber die Begrenzung der Tiertransportzeiten auf acht Stunden für
sinnvoll und wird auch im Rahmen der Möglichkeiten der EU darauf hinwirken, dass dies in
ganz Europa umgesetzt wird.
5. Die Schächtung von Tieren aus rituellen oder religiösen Gründen.
Die Schächtung von Tieren ohne jede Betäubung muss verboten werden. Hier muss der
Tierschutz – unabdingbar -Vorrang vor religiösen oder rituellem Brauchtum haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Schächten für verfassungsgemäß gehalten, zugleich
aber betont, dass die grundsätzliche gesetzgeberische Entscheidung, vor dem Blutentzug
eine Betäubung vorzuschreiben nicht zu kritisieren ist. Allerdings hat das
Bundesverfassungsgericht den Ausnahmetatbestand für „zwingende religiöse Vorschriften“
als Ausfluss des hohen Verfassungsgutes der Religionsfreiheit für notwendig erachtet, damit
das Tierschutzgesetz nicht verfassungswidrig ist.
Die FDP hält an der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Linie fest. Die
Religionsfreiheit ist ein hohes Verfassungsgut und es steht dem Staat, der zu Neutralität
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gegenüber den Religionsgemeinschaften verpflichtet ist, nicht an, auszulegen, was eine
"zwingende Vorschrift" einer Religionsgemeinschaft ist, so dass in dem vom
Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall das betäubungslose Schächten erlaubtwerden musste. Eine Änderung des Tierschutzgesetzes ist daher nicht erforderlich und wäre
auch nicht verfassungsgemäß. Da grundsätzlich eine Ausnahmegenehmigung vorliegen
muss, die nur augrund "zwingender Vorschriften" einer Religionsgemeinschaft erteilt werden
darf, ist auch in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen dem Tierschutz, der ebenfalls
Verfassungsrang genießt, und der Religionsfreiheit vorzunehmen.
Die FDP setzt sich jedoch im Dialog mit Muslimen sowie Juden und deren Verbänden dafür
ein, die Tradition des betäubungslosen Schächtens zu überdenken, da es beispielsweise
durchaus Muslime oder auch Juden gibt, die auch das Schächten nach vorheriger
Betäubung für vereinbar mit ihrem Glauben halten.
6. Der Artenschutz für Tiere, die vom Aussterben bedroht sind.
Viele Tierarten sind, dank der Handlung der Menschen, vom Aussterben bedroht. Auch
unsere Nachkommen haben ein Recht darauf, diese Tiere noch als Mitlebewesen zu
erleben. Diese Tierarten haben das Recht zu überleben. Ganz gleich, um welche selten
gewordene Tierart es sich handelt.
Der Artenschutz ist ein sehr sensibler Bereich, dem sich Politik mit aller Ernsthaftigkeit und
über Ländergrenzen hinweg widmen muss. Interessant ist, dass Politiker beim Thema
Artenschutz teilweise über Parteigrenzen hinweg übereinstimmende Auffassungen haben.
So hat die FDP-Bundestagsfraktion beispielsweise in dieser Wahlperiode gemeinsam mit
den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag gegen Walfang initiiert
(BT-Drs. 15/995 (neu)).
Aufgabe der Politik muss es sein, ein stärkeres Bewusstsein für die Vielfalt, aber auch
Verletzlichkeit der Natur zu wecken und die Menschen wieder für die Natur zu begeistern.
Das persönliche Wissen über Flora und Fauna ist die wichtigste Grundlage für deren Schutz.
Die Umwelt-und Naturbildung sollte unserer Meinung nach in der Gesellschaft insgesamt
wieder mehr Gewicht erhalten. So war der GEO-Tag der Artenvielfalt am 11. Juni 2005
wieder eine gute Gelegenheit für nichtstaatliche Organisationen und die Politik, die
Bevölkerung über das Thema Artenschutz zu informieren und dafür zu begeistern.
Nachholbedarf sieht die FDP auch beim Thema Stadtökologie. Oftmals wird vermutet, dass
sich eine vielfältige Natur nicht mit dem städtischen Lebensraum verbinden lässt. Hier aber
liegen deutliche Potentiale für die Verbreitung von Pflanzen und Tieren, neuer Wege des
Zusammenlebens und somit eines neuen Naturverständnisses. Beim diesjährigen Tag des
Artenschutzes wurden beispielsweise die Tier-und Pflanzenarten im Berliner Tiergarten
durch Biologen und Zoologen gezählt und verzeichnet. Diese öffentlichkeitswirksame Aktion
hat zu einer großen öffentlichen Resonanz geführt.
Darüber hinaus gibt es nach Meinung der FDP besonders viele Ansatzpunkte im
internationalen Artenschutz. Internationale Abkommen wie die Konvention zum Schutz der
Biologischen Vielfalt oder das Washingtoner Artenschutzabkommen verpflichten die
teilnehmenden Länder, konkrete Schritte zum Schutz und zur Erhaltung von Tier-und
Pflanzenarten zu unternehmen. Auf jährlichen Konferenzen zu diesen Abkommen wird
Bilanz über Erreichtes gezogen, neue Aufgabenfelder werden ausgemacht und
internationale Beschlüsse gefasst.
Probleme für den Artenschutz in Verbindung mit dem Tierschutz bestehen aber auch im
Bereich des Handels mit exotischen Tieren, insbesondere im Bereich der sog. Tierbörsen.
Dieser Bereich erfordert eine eingehende Prüfung der Möglichkeiten, hier gesetzgeberisch
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tätig zu werden, um den Tierschutz zu gewährleisten, vor allem, um den Handel mit
exotischen Wildtieren, die für die Haltung in Privathaushalten überhaupt nicht geeignet sind,
zu unterbinden. Die FDP setzt sich für die Fortführung der diesbezüglichen Forschungs-und
Prüfungsvorhaben ein, die bereits im BMVEL stattfinden.
7. Die Tierquälereien durch grausame und zudem unnötige Tierversuche.
Weltweit werden jährlich 11 Millionen Tiere bei Tierversuchen grausam gequält und getötet,
das ist auch in Deutschland der Fall, obgleich die meisten Tierversuche völlig überflüssig
sind. Diese Tierversuche müssen verboten werden.
Tierversuche müssen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Es wäre aber verfehlt,
anzunehmen, dass auf Tierversuche in absehbarer Zeit ganz verzichtet werden kann.
Alternativ-und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch – und hierzu zählen nicht nur
Ersatzverfahren (Replacement), sondern auch gemäß der 3R-Prinzipien die Reduzierung der
Anzahl der Versuche insgesamt und pro Tier (Reduction) und die Verbesserung der
Bedingungen, unter denen die Tiere gehalten werden, sowie deren Pflege (Refinement) –
müssen aber verstärkt angewandt werden. Für die FDP sind alle drei Prinzipien gleichrangig
zu verwirklichen. Allerdings ist es notwendig, dass diese Verfahren international anerkannt
sind. Ansonsten ist dem Tierschutz nicht wirklich gedient, da Tierversuche dann oftmals in
anderen Ländern nachgeholt werden müssen, beispielsweise bei der Arzneimittelzulassung.
Deutschland nimmt bei der Erforschung von Alternativmethoden zum Tierversuch eine
führende Rolle ein. Die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz-und
Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) leistet hervorragende Arbeit.
Die rot-grüne Bundesregierung hat 2002 den Fördertopf für die Entwicklung von Alternativ-
und Ergänzungsmethoden um fast die Hälfte reduziert. Von den nunmehr bereitgestellten 2,8
Millionen EUR werden aber nicht einmal alle Mittel abgerufen. Die Bundesregierung
versäumt es nämlich, die Fördermöglichkeiten ausreichend publik zu machen. Viele Forscher
haben keine Kenntnis von diesen Fördermöglichkeiten. Es reicht nicht, die Mittel im Haushalt
einzustellen. Es müssen dann auch aktiv Partner gesucht werden, die die Mittel nutzen –
zum Wohle der Menschen, aber auch zum Wohle der Tiere.
Die Vergabekriterien müssen den neuen gesellschaftlichen Herausforderungen
entsprechend angepasst werden.
8. Jede Art von Tierquälerei, Aussetzung von Tieren, S.exueller Missbrauch von Tieren
und Kettenhaltung von Hunden, muss strafrechtlich verfolgt werden können. Es ist höchste
Zeit, dass unsere Mitlebewesen von Seiten des Staates die Rechte erhalten, die erforderlich
sind, sie vor jeder Willkür durch den Menschen zu schützen.
„Wer eine andere Person körperlich misshandelt […], wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ So steht es in § 223 des StGB. Einen Menschen zu
verletzten, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht. Ein Tier zu verletzen oder
zu töten, wird gem. § 17 des Tierschutzgesetzes mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
bedroht. Betrachtet man diese Straftatbestände nebeneinander, steht die Forderung,
Tierquälerei mit höherer Strafandrohung zu versehen, außer Verhältnis. Es ist keine Frage,
dass Tierquälerei oder die Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund, verwerflich ist und
bestraft werden muss. Dabei muss aber die Verhältnismäßigkeit, einer unserer
wesentlichsten Verfassungsgrundsätze, gewahrt werden.
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Bei aller Liebe zum Tier dürfen wir das Thema nicht überziehen. Die insbesondere von der
FDP erstrittene Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz hat dasThema Tierschutz stärker in das Licht der Öffentlichkeit gebracht. Die Sensibilität der
Menschen für Tierquälerei ist gestiegen. Es ist notwendig, Delikte in diesem Bereich
gründlich zu untersuchen: Insbesondere die These, dass diejenigen, die Tiere quälen, eine
Veranlagung dazu haben sollen, auch Gewalt gegen Menschen auszuüben, muss
Gegenstand von gründlichen Untersuchungen sein, um die notwendigen Maßnahmen
ergreifen zu können, dem entgegen zu treten. Besonders wichtig ist, dass gerade
Jugendlichen bewusst wird, welche Verantwortung sie beim Umgang mit dem Tier oder bei
der Anschaffung eines Tieres übernehmen. Information und Beratung durch
Tierschutzverbände, Tierärzte, aber auch Tierhandlungen sind Voraussetzung für ein
respektvolles Miteinander von Mensch und Tier.
9. Der Tierschutz im Ausland ist zwar kein deutsches Problem, jedoch sind die
Zustände in einigen Ländern (Portugal, Spanien, Italien, Griechenland, Türkei, Polen und
den Balkanstaaten) so katastrophal, das es auch im Interesse unseres Landes wichtig wäre,
wenn Politiker hier ihren Einfluss geltend machen würden, um in den betroffenen Ländern
den Tierschutz voran zu treiben. Nur dann, wenn sich in diesen Ländern etwas
Grundlegendes ändert, werden wir unseren Arbeitseinsatz auf Deutschland konzentrieren
können.
Auch die FDP sieht mit Besorgnis, dass in anderen Ländern auch innerhalb der EU die
Tierschutzstandards nicht kontrolliert oder umgesetzt werden. Daher hält sie es einerseits für
notwendig, die Rahmenbedingungen für die heimischen Landwirte nicht so zu
verschlechtern, dass die Produktion in großem Stile in solche Länder abwandert, in denen
die Tierschutzstandards niedriger sind als bei uns. Andererseits setzt sie sich gemeinsam mit
der liberalen Fraktion im Europaparlament dafür ein, dass auch auf EU-Ebene Tierschutz mit
Vernunft und Augenmaß betrieben wird.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.
Sandro Schilder
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