havelchen
10 Jahre Mitglied
Im Einfamilienhaus ist dann Ruhe, ja.
Nicht aber in Mehrfamilienhäusern mit div. Eigentümern.
Wenn da die Mehrzahl gegen Dich stimmt, haste Pech. Ob das nun Deine Wohnung ist, ist vollkommen egal.
Richtig - dann heisst es Auszug und bitte MIT Hund oder auch versuchen zu klagen... ( Gleichbehandlung die wir alle wollen - bzw. die Listenhundhalter..D
Vielleicht bin ich ja einfach nur blöd - aber was für eine Gleichbehandlung erwartest Du eigentlich? Die von einer Privatperson? Die vom Staat? Die von der "Gesellschaft" (was auch immer das sein mag)?
Noch einmal - ich kaufe mir ein Haus und vermiete dann als Privatperson.... Dann kann ich mir doch aussuchen, wen ich als Mieter haben möchte oder nicht, oder?
Richtig !!!
Und sobald es ein Gesetz gibt das mich zwingt die Rasse meines Hundes anzugeben, werde ich das auch tun. Und solange das nicht so ist werde ich das nicht tun. Das ist mein gutes Recht.
Ich hab wirklich versucht zu verstehen, aber willst Du mir wirklich sagen, dass Du der Meinung bist, nur weil Du (!) Dich für eine bestimmte Hunderasse entschieden hast, müssten Deine privaten Belange, wie z. B. Mietwohnung etc., über irgendwelche Gesetze (wie auch immer das funktionieren soll) geschützt werden?
Müssen mussen sie garnichts.
Ich hätte die Hoffnung das ein Gericht im Sinne der Hunde entscheidet wie es ja bereits schon enmal geschehen ist.
Das ist alles
Christine
Ich bin arg versucht, diese Vorstellung mal zu Ende zu denken - überspitzt darzustellen. Stell Dir mal vor. Du verliebst Dich in jemanden, der Deine Gefühle nicht erwidert und zudem auch keine Hunde mag. Erwartest Du dann auch eine Gleichbehandlung mit der, die er erwählt hat?
In diesem Beispiel gehts generell um Hunde.