2 wichtige Fragen an die Experten!

Silke2

KSG-Rothaupt™
15 Jahre Mitglied
Ich hoffe, dass sich jemand etwas auskennt, habe nämlich 2 Fragen:

1.) Ist es in irgendeiner Form noch möglich einen Hund der Liste 2 nach Deutschland einzuführen? Wenn ja, in welches Bundesland?????

2.) Wenn ein Hund der Liste 2 aus dem Ausland beispielsweise nach Österreich vermittelt wird, der Transport allerdings durch Deutschland durchgeht, kann es Ärger an der Grenze geben???

Würde mich über schnelle Infos freuen....
 
  • 27. April 2024
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In Niedersachsen sind "nur noch" die vier Rassen aus dem Bundesgesetz diskriminiert. Eine Liste 2 gibt es nicht mehr.
 
Original geschrieben von Silke2
Ich hoffe, dass sich jemand etwas auskennt, habe nämlich 2 Fragen:


2.) Wenn ein Hund der Liste 2 aus dem Ausland beispielsweise nach Österreich vermittelt wird, der Transport allerdings durch Deutschland durchgeht, kann es Ärger an der Grenze geben???

Würde mich über schnelle Infos freuen....

bei der ersten frage weiß ich nichts, bei der 2 frage stelle ich nur VERMUTUNGEN auf, ich glaube der Hund auch ein Listi eingeführt werden dürfen, natürlich sollte er impfpass haben, gültige Papiere die nötigen impfungen etc etc.
lg veilchen
 
Original geschrieben von Dobi
In Niedersachsen sind "nur noch" die vier Rassen aus dem Bundesgesetz diskriminiert. Eine Liste 2 gibt es nicht mehr.

Könnte ich mir dann rein theoretisch einen Dogo, Mastino oder sowas aus dem Ausland hierher holen?????
 
Original geschrieben von Silke2
1.) Ist es in irgendeiner Form noch möglich einen Hund der Liste 2 nach Deutschland einzuführen?
Ja.

Wenn ja, in welches Bundesland?????
In jedes Bundesland, in dem es keine Kategorie 2 (vermutete Gefährlichkeit) gibt und in ein Bundesland, in dem der Halter eine Berechtigung zum Halten eines Kat 2-Hundes hat.

2.) Wenn ein Hund der Liste 2 aus dem Ausland beispielsweise nach Österreich vermittelt wird, der Transport allerdings durch Deutschland durchgeht, kann es Ärger an der Grenze geben???
Hinsichtlich des Einfuhr- und Verbringungsverbotes kann es keinen Ärger geben.


Original geschrieben von Silke2


Könnte ich mir dann rein theoretisch einen Dogo, Mastino oder sowas aus dem Ausland hierher holen?????
Ja, weil es in Bremen keine Kategorie 2 gibt.
 
Schuldigung wenn cih das jetzt schreibe. Aber das Thema war doch schon so gut wie gegessen .

Ich rufe dich heute mal an .

Tschau Ellen
 
Bei uns in RLP gibt es sogar keine Kat. 2 , bei uns gelten nur Staffbull, Pitbull oder Amstaff als sog. Kampfhund.
D. h. , du kannst ohne Probleme einen Dogo oder Presa oder was auch immer ohne Auflagen halten.
Es gilt ja auch nur ein Einführverbot für Bullis, AmStaffs, Staffbulls und Pitbulls, von daher gibt es auch kein Problem.
 
@ Ellen

Darüber sprechen wir in Ruhe, ok?
 
Hi Silke,

gesetzt den Fall, in einem bestimmten Bundesland steht Rasse XYZ auf Liste 2 (also was anderes als die 4 Bundeslistenrassen) dann könntest du den Hund zunächst nach Niedersachsen zu einem hudnefreundlichen Menschen mitbringen.

Gesetzt den Fall, der vorhanden Hund in Niedersachsen verträgt sich mit dem Importhund nicht, dann kann ich aus Niedersachsen den Hund in das andere Bundesland weitervermitteln, sofern der Halter dort alle Bedingungen erfüllt.

Das Importverbot für Liste2 ist also völliger Humbug. Im Prinzip hat man das auch eingesehen und - wie Wolfgang schon schrieb - darf man offiziell einen Liste2-Hund importieren, wenn man im Ziel-Bundesland die notwendigen Voraussetzungen für eine Haltungsgenhemigung erfüllt.

Übrigens wohne ich in Niedersachsen und habe eine Hündin, die sich meist nicht versteht...
Aber das weiß man ja vorher nicht sicher, also probieren würde ich jeden Nothund aus dem Ausland, wenn ich die Option habe, ihn hinterher woanders weitergegeben zu können.
 
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