Zweiter Listenhund

Marcel T

Hallo zusammen,

Ich habe mich hier angemeldet, da ich einige fragen habe. Wir sind stolze Besitzer eines rottweiler rüden, wohnen in köln (NRW) und haben jetzt die Möglichkeit eine staffmix Hündin aus dem Tierschutz zu übernehmen. Unser rotti hat den WT bestanden und ist MK und leinenbefreit. Ist es uns gesetzlich überhaupt erlaubt einen 2. soka zu halten?
Die Auflagen werden natürlich erfüllt und dem Tier wird es gut gehen. Ich bedanke mich schon mal im vorraus.

Liebe Grüße
 
  • 2. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Marcel T ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ja, aber du darfst nicht mit beiden Hunden gleichzeitig Gassi gehen laut Gesetz. Also ihr dürft, deine Partnerin und du, zusammen mit beiden Hunden gehen, aber eben nicht einzeln. Und dann müsst ihr beide die Sachkunde haben und beide mit dem Hund den Wesenstest machen, damit die Hündin bei euch beiden ohne Maulkorb laufen darf.
 
Also die Sachkunde haben wir natürlich beide. Und es gibt keine Möglichkeit beide hunde alleine zu führen wenn beide den WT erfolgreich absolviert haben?
 
Nein. Es ist total bescheuert - keine Frage - aber es ist schlicht und ergreifend nicht erlaubt.
 
Ich weiß dass das OA einer Nachbar Gemeinde eine Sondergenehmigung ausstellt. Eine Bekannte darf mit 2 staffs gleichzeitig raus. Dachte das wäre so üblich wenn man seriös ist,
 
Nee. Das ist, wie der Name schon sagt, eine Sondergenehmigung und somit eine Ausnahme.
 
Hast du das mit der Sondergenehmigung nur gehört oder kennst du die Person...denn hören tut man so viel
 
Ich kenne die Person. Hat 2 staffs und ist Kollegin von meiner Freundin. (Polizei)
 
Hi. Seit ihr euch da sicher? Nach dem bestandenen WT fällt er doch eigentlich garnicht mehr unter Paragraph 3 des Hundegesetzes oder vertue ich mich da jetzt?
Wir haben uns im Duisburger TH nen Staff geholt und überlegen nämlich, ob wir ihm ne Spielgefährtin holen. Hintergrund hierzu: wir sind eigentlich nur als Spaziergänger in Duisburger TH gewesen, hätten da zwei Hunde mit denen wir spazieren waren und haben uns dann unsterblich in Paul verliebt. Wir sind weiterhin regelmäßig da und nun ist da die kleine Bulli Hündin Luna und irgendwie hat auch sie den Weg und unser Herz gefunden.
 
Doch, die fallen weiterhin darunter. Der Wesenstest ist nur dafür da, dass der Hund ohne Maulkorb und Leine laufen darf, er wird dennoch weiterhin als gefährlicher Hund geführt.
 
Doch, die fallen weiterhin darunter. Der Wesenstest ist nur dafür da, dass der Hund ohne Maulkorb und Leine laufen darf, er wird dennoch weiterhin als gefährlicher Hund geführt.
Ok, danke für die Info. Für uns hat sich das sowieso geklärt, denn wir bekommen nen Mini Bulli. Das TH dachte es sein ein Standard (keine Papiere), aber wir haben quasi nen Gutachten machen lassen und nun kommt er am Wochenende zu uns.
 
Ob der Zweithund auch ein Soka ist, spielt, zumindest bei uns in Hessen, keine Rolle.

Unseren Rottweiler dürfen wir immer nur einzeln führen und den Elo dabei nicht mitnehmen. Extremer Blödsin, aber ist leider so, ich hab das expliziet beim RP Darmstadt nachgefragt.

Da unser Rotti ein Junghund ist, der Elo aber in seiner Ausbildung, mit fast zwei noch nicht fertig aber viel weiter ist, ist es einfacher beide zusammen laufen zu lassen. Denn der Junge orientiert sich am Alten.

Eines geht aber, wenn ein Hund kein Soka ist. Man braucht nur jemanden der mitläuft. Bei zwei Sokas müssten auch beide HF die Sachkunde für den Hund haben. So kann z. B. das Grundschulkind vom Nachbarn mitkommen und den Elo 'führen' und schon sind die Bürokraten glücklich.
 
Ich glaub da kein Wort davon Gugl ;)
 
In NRW darf man auch nicht mit einem Staff und einem Minibulli gleichzeitig Gassi gehen. Listenhunde müssen einzeln geführt werden. Man darf zwar mit 3 Schäferhunden gleichzeitig raus, aber nichtmal mit einem Staff und einem Chihuahua. :( Ist doof in NRW, aber ist so.

Gruß
tessa
 
In NRW darf man auch nicht mit einem Staff und einem Minibulli gleichzeitig Gassi gehen. Listenhunde müssen einzeln geführt werden. Man darf zwar mit 3 Schäferhunden gleichzeitig raus, aber nichtmal mit einem Staff und einem Chihuahua. :( Ist doof in NRW, aber ist so.

Gruß
tessa

Und das steht wo? Im Landeshundegesetz NRW steht ausschliesslich unter §5, Absatz 4 folgendes:

Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden durch eine Person ist unzulässig.
 
Black Cloud, stimmt Du hast recht. :tuete:
Da habe ich mich geirrt. Dabei war ich mir ziemlich sicher, dass diese Regelung so lautet, das kann aber auch noch aus der alten Landeshundeverordnung gewesen sein... :verwirrt: Ich weiß es nicht mehr.

Gruß
tessa
 
Ne Freundin von mir hat nen Boxer-Münsterländer und nen Listi - die darf nämlich mit beiden gleichzeitig gehen ^^
 
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