Hi, Andrea.
Es stimmt zwar, dass die 20/40-Hunde "nur" Leinenzwang haben und das auch "nur" in "im Zusammenhang bebauten Gebieten" _aber_!
NRW ist das bevölkerungsreichste Bundesland. Hier ein Gebiet zu finden, dass nicht als "im Zusammenhang bebaut" gilt, ist schon etwas schwierig. Denn was ich als Freifläche betrachte, betrachtet das Ordnungsamt noch lange nicht als solche.
*aber es geht, ich persönlich finde da immer ein Plätzchen für uns.
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Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass fast alle Wälder und Wiesenflächen hier in meiner Umgebung Landschaftsschutzgebiet sind = Anleinpflicht!
Zudem haben die meisten Städte und Kreise Ortssatzungen mit genereller Anleinpflicht. Hier im Kreis, wo ich wohne, ist im ganzen Kreisgebiet Leinenzwang! In 2 Nachbarkreisen auch. Und in Parks sowieso.
Es wird kontrolliert und kostet Geld und Nerven, wenn man erwischt wird.
Die Leinenbefreiung existiert also größtenteils auf dem Papier, denn wenn ich die offizielle LHV-Leinenbefreiung habe, muss ich mich doch an das Orts- und Landesrecht halten und den Leinenzwang in den Ortssatzungen des Kreises und Landes (Landschaftsschutzgebiet) einhalten. Sonst begehe ich eine Ordnungswidrigkeit. Was zur Folge hat, dass mir evtl. die Maulkorb- und Leinenbefreiung wieder entzogen werden kann. Oder schlimmer noch: Die Halteerlaubnis.
Eine Entspannung der Lage kann ich hier nicht feststellen. Es gibt einige _wenige_ Ausnahmen, aber die kann man an einer Hand abzählen.
Komme gerade mit meinem Rüden aus der Stadt (30 000 Einwohner), nur kurz zur Post und einmal Fußgängerzone rauf und runter.
Ca. 10 x "Komm da weg, der beisst Dich". Ca. 10 x "Pass auf, da ist ein Kampfhund". Ca. 10 x "Der muss doch einen Maulkorb tragen" oder "Wo ist denn der Maulkorb?". Ca. 20 x wurden Kinder von ihren Eltern ruckartig vor meiner Bestie in Sicherheit gebracht. Ca. 30 x Panik beim Anblick meines Hundes mit schnellem Richtungswechsel.
Soviel zum Beruhigen der Lage!
Gruß
tessa