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Verstehe ich das jetzt richtig, dass er zwar den juristischen Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt hat, aber nicht das, was du persönlich (und das 1. Opfer) als Vergewaltigung definierst?
Findest du also den Vergewaltigungsparagrafen zu streng? Stellt er Taten unter Strafe, die "gar nicht so schlimm" sind? Dinge, die Frau schon mal hinnehmen muss?
Ich finde den "Vergewaltigungsparagraphen" nicht zu streng, er ist nur eben ggf. missverständlich, weil alle Arten der S.exuellen Nötigung darunter fallen können und zumindest hier eigentlich von Vergewaltigung gesprochen wird, wenn erzwungener Geschlechtsverkehr vorlag.
Naja... Aber wenn er die persönlichen Grenzen seiner Bekanntschaften trotz einer Bewährungsstrafe offenbar immer wieder missachtet... So weit, dass diese sich genötigt fühlen... Dann hat sich das meiner Meinung nach irgendwann mit Bewährungsstrafe.
Und dann wäre mindestens ein Training in angemessenem Verhalten durchaus angebracht. Also, zusätzlich zu einer Haftstrafe. Meinetwegen, wenn die fälle wirklich "geringfügig" waren, in heutigen sozialen Umgangsformen...
Ich finde den "Vergewaltigungsparagraphen" nicht zu streng, er ist nur eben ggf. missverständlich, weil alle Arten der S.exuellen Nötigung darunter fallen können und zumindest hier eigentlich von Vergewaltigung gesprochen wird, wenn erzwungener Geschlechtsverkehr vorlag.
(fett von mir)
wo ist der Unterschied zwischen einem erzwungenen Geschlechtsverkehr und einer Vergewaltung für das Opfer???
Wenn eine Person (egal welches Geschlecht diese bevorzugt) den Geschlechtsverkehr erzwingt, fühle ich mich in der Gewalt des-, derjenigen. Den Unterschied, ob er/sie den Geschlechtsverkehr durch Nötigung oder durch noch mehr Gewalt erzwingt, kann ich für die Opfer nicht sehen.
Mag sein, daß die deutsche Rechtssprechnung da einen deutlichen Unterschied macht, für die Opfer macht es wohl keinen so großen aus...
Ich sehe nicht, dass alle Arten der S.exuellen Nötigung als Vergewaltigung interpretiert werden können. Ich finde es eindeutig geregelt. Auch wenn es sich mit dem landläufigen Verständnis, dass es dabei ausschließlich um erzwungenen Geschlechtsverkehr geht, nicht vollständig deckt.Verstehe ich das jetzt richtig, dass er zwar den juristischen Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt hat, aber nicht das, was du persönlich (und das 1. Opfer) als Vergewaltigung definierst?
Findest du also den Vergewaltigungsparagrafen zu streng? Stellt er Taten unter Strafe, die "gar nicht so schlimm" sind? Dinge, die Frau schon mal hinnehmen muss?
Ich finde den "Vergewaltigungsparagraphen" nicht zu streng, er ist nur eben ggf. missverständlich, weil alle Arten der S.exuellen Nötigung darunter fallen können und zumindest hier eigentlich von Vergewaltigung gesprochen wird, wenn erzwungener Geschlechtsverkehr vorlag.
Es geht auch nicht um "gar nicht so schlimm", sondern um "schlimm, schlimmer, am schlimmsten", ob jemandem zwischen die Beine gegrapscht wird, der Geschlechtsverkehr vollzogen wird, oder ob das Opfer hinterher halb tot ist.
Dennoch sind drei Jahre sehr lange.
Bis auf diese Geschichten ist er eigentlich ein "Guter", der selbstlos viel Nettes getan hat.
aber eins muß man auch bedenken : der ist fertig für den Rest seines Lebens.
Offensichtlich sah sich aber keine dazu veranlaßt , und jetzt sag`mir bitte nicht aus Scham ,- es gab keinerlei Gewalt , - und der fährt ein , wie man es sich in manch anderem Fall wünschen würde .
Also ehrlich gesagt, würde ich mich mehr schämen zur Polizei zugehen, wenn KEINE Gewalt im Spiel war, als bei mit Gewalt erzwungenem S.ex. Sag ich zumindest mal so ins Blaue, da keine Erfahrung damit (zum Glück).
Wer traut sich schon zur Polizei zugehen und zuzugeben man hätte sich "überreden" lassen, nötigen lassen....HÄTTE sich aber auch wehren können...hats nur nicht getan.