Hast Du im Geschichtsunterricht gefehlt?
"Lügen im heiligen Land"Scholl-Latour fehlt auch als Kenner des ganzen Nahost-Konflikts.
Danke! Gestern noch bestellt."Lügen im heiligen Land"
Die walliser schiessen auf alles was bewegt, schon seit eh und je.
Sie wollen schweizweit Dezimieren. Das ist leider erst der Anfang
Ja ist ja oder nein ist nein ändert leider tatsächlich nichts an einer möglichen Verurteilung oder der Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer kommt. Es sind meist immer noch 4 Augen Delikte die einfach schwer zu beweisen sind.Ich lass das mal so wirken..wie widerlich ich diesen Mann finde kann ich eh nicht mit Worten beschreiben, und das hat nicht nur hiermit etwas zu tun.
https://twitter.com/x/status/1724765764547232117
Es ist gerade mal sieben Jahre her, dass in Deutschland ein Grundsatz ins Gesetz aufgenommen wurde: "Nein heißt Nein". Seitdem macht sich nicht mehr nur derjenige strafbar, der S.ex mit Gewalt erzwingt.Ja ist ja oder nein ist nein ändert leider tatsächlich nichts an einer möglichen Verurteilung oder der Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer kommt. Es sind meist immer noch 4 Augen Delikte die einfach schwer zu beweisen sind.
Egal wie es formuliert wird, es wird kaum was an der Verurteilungsrate oder gar an der Opferzahl ändern, wenn überhaupt. Die Beweislast muss eindeutig sein, sonst gibt's Einstellungen oder Freisprüche. Objektive Beweise gibt's sehr selten. Mit Glück lügt der Beschuldigte schlecht oder macht sonst n Fehler im Strafverfahren.Es ist gerade mal sieben Jahre her, dass in Deutschland ein Grundsatz ins Gesetz aufgenommen wurde: "Nein heißt Nein". Seitdem macht sich nicht mehr nur derjenige strafbar, der S.ex mit Gewalt erzwingt.
Für eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren reicht es nun, S.exuelle Handlungen eines anderen vorzunehmen. Also: gegen das "Nein". Die Verschärfung des entsprechenden Paragrafen 177 im Strafgesetzbuch hatte der damals sogar einstimmig beschlossen.
Darum geht es:
Sieben Jahre später könnte der Grundsatz "Nein heißt Nein" - beziehungsweise, in der europäischen Fassung "nur Ja heißt Ja" - europaweit beschlossen werden. Und damit auch in jenen EU-Ländern gelten, in denen ein Nein bisher nicht ausreicht für den Tatbestand der Vergewaltigung. Das sind in der aktuell immerhin 14 Staaten: von Frankreich über die Niederlande, Portugal, Italien und Österreich bis hin zu fast allen osteuropäischen Staaten (bis auf Slowenien).
Egal wie es formuliert wird, es wird kaum was an der Verurteilungsrate oder gar an der Opferzahl ändern, wenn überhaupt. Die Beweislast muss eindeutig sein, sonst gibt's Einstellungen oder Freisprüche. Objektive Beweise gibt's sehr selten. Mit Glück lügt der Beschuldigte schlecht oder macht sonst n Fehler im Strafverfahren.Es ist gerade mal sieben Jahre her, dass in Deutschland ein Grundsatz ins Gesetz aufgenommen wurde: "Nein heißt Nein". Seitdem macht sich nicht mehr nur derjenige strafbar, der S.ex mit Gewalt erzwingt.
Für eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren reicht es nun, S.exuelle Handlungen eines anderen vorzunehmen. Also: gegen das "Nein". Die Verschärfung des entsprechenden Paragrafen 177 im Strafgesetzbuch hatte der damals sogar einstimmig beschlossen.
Darum geht es:
Sieben Jahre später könnte der Grundsatz "Nein heißt Nein" - beziehungsweise, in der europäischen Fassung "nur Ja heißt Ja" - europaweit beschlossen werden. Und damit auch in jenen EU-Ländern gelten, in denen ein Nein bisher nicht ausreicht für den Tatbestand der Vergewaltigung. Das sind in der aktuell immerhin 14 Staaten: von Frankreich über die Niederlande, Portugal, Italien und Österreich bis hin zu fast allen osteuropäischen Staaten (bis auf Slowenien).
Darum geht es doch überhaupt nicht. Es geht darum das es überhaupt erst einmal ein Straftatbestand ist wenn jemand eindeutig zu erkennen gibt das er/sie nicht geküsst angefasst whatever wird. Und das sollte europaweit gelten. Wird es aber nun nicht, weil sich Deutschland/Buschmann dagegen stellt.Egal wie es formuliert wird, es wird kaum was an der Verurteilungsrate oder gar an der Opferzahl ändern, wenn überhaupt. Die Beweislast muss eindeutig sein, sonst gibt's Einstellungen oder Freisprüche. Objektive Beweise gibt's sehr selten. Mit Glück lügt der Beschuldigte schlecht oder macht sonst n Fehler im Strafverfahren.
Ja klar.Du meinst, Buschmanns Begründung?
Ja, das wäre sicher gut! Aber es ist halt nur aufm Papier gut, leider. An den Konsequenzen wirds aber nichts ändern. Strafrechtlich muss erst mal bewiesen sein, dass die Einwilligung nicht da war.Darum geht es doch überhaupt nicht. Es geht darum das es überhaupt erst einmal ein Straftatbestand ist wenn jemand eindeutig zu erkennen gibt das er/sie nicht geküsst angefasst whatever wird. Und das sollte europaweit gelten. Wird es aber nun nicht, weil sich Deutschland/Buschmann dagegen stellt.
@snowflake
Du meinst, Buschmanns Begründung?
Ich vermute, er meint das rein juristisch-theoretisch… ausgehend vom Strafmaß etc., nicht der moralischen Bewertung.
Es spricht aber definitiv in dem Fall nicht für ihn, dass ihm gar nicht auffällt, wie fatal das klingt, wenn man es so schreibt.
Und ich denke, wenn so und so viele Länder sagen, es ist ok, das EU-weit zu regeln, deren Recht gibt das her…
Muss sich nicht gerade Deutschland hinstellen, Paragraphen reiten und alles besser zu wissen glauben.
Ich meine, klar… das ist so ein bisschen unsere Art, ich kann das auch gut…
Aber wenn es auf internationaler Ebene passiert, wirkt es auf mich tatsächlich idR eher beschämend als irgendwas anderes.
Es fragt sich halt, ob es das Wert ist, wenn die eigenen Experten der Meinung sind, dass keine Gesetzgebungskompetenz gegeben ist.