Wo gibts die Kategorieliste für SH ?Warum MiniBullis befreiung?

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Junior75

15 Jahre Mitglied
Hallo ,bin bis jetzt zwar nur stiller mit leser gewesen , hab aber nun doch mal eine frage , und hoffe das mir einer von euch helfen kann.
ich bin jetzt seid 2 std am Suchen , finde aber leider nirgens in netz die Liste , wo die Rassen drin stehen die als "Kampfhund" gelten.(fürs Bundesland SH)

Und noch viel wichtiger , kann mir einer sagen auf welche Rechtlichen grundlage der Mini Bulli nicht als Kampfhund gilt.
Hab gehört wegen größe und gewicht , aber leider finde ich nirgens das urteil oder ähnliches wo rauf man sich berufen kann. Ich möchte nämlich versuchen meinen zukünftigen Hund ( Staff Bull ) durch die mögliche lücke "Größe-Gewicht" aus der kategorie Kampfhund raus zubekommen. so wie die mini bullis.


Mfg Peter JUNIOR
 
  • 29. April 2024
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Hi Junior75 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo,
in S-H stehen American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Pitbull Terrier auf der Liste.
Warum gerade der Mini-Bulli nicht würde mich auch mal brennend interessieren.
Denn das wäre wirklich eine Lücke.
 
Warum ?
Ich vermute das die Sesselfurzer das einfach vergessen haben, die ganzen Rassenlisten wurde doch imho nur zusammengestellt, Liste 1 ist wer Bull, Stafford
oder Pit im Namen hat , in Berlin war mal die französische Bulldoge auf der Liste, das der Stffordshire Bullterrier auf der Liste ist, ist wirklich ein Witz, der hat einfach einen zu gefährlichen Namen, würde der Englischer Faltendackel heißen würde der nie auf irgendeiner Liste auftauchen.
Liste 2 ist wer einen dicken Kopf und ein kurzes Fell hat.
 
Junior75 schrieb:
ich bin jetzt seid 2 std am Suchen , finde aber leider nirgens in netz die Liste , wo die Rassen drin stehen die als "Kampfhund" gelten.(fürs Bundesland SH)
Die Rassen ergeben sich aus § 3 Absatz 2 des schleswig-holsteinischen Gesetzes zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz - GefHG) vom 28. Januar 2005.

(2) Als gefährlich gelten die in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes vom 12. April 2001 (BGBl. I S. 530) genannten Hunde.

[HundVerbrEinfG § 2 Einfuhr- und Verbringungsverbot

(1) Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden.
]


Junior75 schrieb:
Und noch viel wichtiger , kann mir einer sagen auf welche Rechtlichen grundlage der Mini Bulli nicht als Kampfhund gilt.
Hab gehört wegen größe und gewicht , aber leider finde ich nirgens das urteil oder ähnliches wo rauf man sich berufen kann.
Ein Urteil o.ä. gibt es nicht. Der Mini-Bulli steht halt in keinem Bundes- oder Landesgesetz drin. Da war mal jemand der Ansicht, daß er zu klein und leicht ist, um gefährlich zu sein, und alle anderen haben das übernommen.
Junior75 schrieb:
Ich möchte nämlich versuchen meinen zukünftigen Hund ( Staff Bull ) durch die mögliche lücke "Größe-Gewicht" aus der kategorie Kampfhund raus zubekommen. so wie die mini bullis.
Vergiß es!
 
öööööhhh das kann ja wohl nicht wahr sein. Es muß doch eine Begründung für deren Sch..... Ermessen geben?
Ich hab mich eben auch dumm und dämlich gesucht und nichts gefunden.
Vielleicht sollte man die Herrschaften mal zur Rede stellen. Das kann doch nicht einfach willkürlich entschieden/ geduldet werden. Und der Mini hat ja das " Bullterrier" noch im Namen.
Irgendwie ist diese ganze Verordnung doch so nicht haltbar. Es werden keine Expertenmeinungen zugelassen, obwohl sie bei anderen Dingen sich immer auf die Experten berufen und dann passiert denen auch noch sowas?????????
 
Klar doch, stoßt mal die dussligen Politiker noch mit der Nase drauf.... manmanman....
 
Ich habe gehofft das es irgent ein urteil gibt wo drin steht unter 20 kg und unter 40cm wäre kein kampfhund , da bei den maßen keine gefahr für menschen ausgeht.
Ich kenn mich auch nicht so mit dem ganzen gesetz kram aus. denke aber meist logisch. also wenn der mein zuständiges ordnungsamt soviel ermäßesspielraum hat , und entscheiden kann das mir mein Hund weggenommen wird , oder verschärfte auflagenmacht.
Gibts da denn nicht auch die möglichkeit , eine einzelbefreiung zu erreichen?
Oder darf DAS wiederrum nur dan Land SH ?

Wie sieht es überhaupt aus wenn man klagen will , kommt für sowas eine rechtschutz auf? gibt es Vereine mit denen man eine sammelklage machen kann ?

@ lottchen

wer kämpft kann verlieren
wer nicht kämpft hat bereits verloren.


wenn unsere *§$%& Politiker wirklich der meinung sind von Hunden die größe eines Dachels haben , und in fast keiner Beißstatistik auftauchen. Geht eine gefaht für Leib und leben aus.
Dann machen sie sich so lächerlich , das könne die nie durch bekommen.
Und wenn es irgentwo ein Urteil gibt wo maße drin stehen , dann wird mein STB vermessen , und ich hoffe mal er bleibt in der toleranz :)
 
@lottchen ... Stimme Junior da zu. Genau das wollte ich damit sagen. Die ganze Gesetzgebung könnte dann angreifbar sein. Man kann sich zurück halten und so tun als wäre man nicht da und die Auflagen erfüllen oder versuchen sich bemerkbar zu machen und die Chance auf keine Auflagen zu haben.

Ich hoffe, daß die Rechtschutz sowas trägt. Wäre dann sofort bei einer Sammelklage dabei. Aber ein Urteil oder Richtlinien nach Größe/Gewicht konnte ich bisher auch nicht finden.
 
Macht mal, aber ich kann euch jetzt schon sagen, was im Zweifelsfall dabei rauskommt:
Der Mini wird in den Listen erscheinen. Das wäre dann wirklich ein ganz toller Erfolg!
Und wenn man danach geht, dass irgendwas von "Bull.." im Rassenamen steht, dann werden die Französische Bulldogge und der English Bulldog auch irgendwann auf irgendwelchen Listen stehen (siehe Berlin, auch wenn der Frenchy da erstmal wieder runter ist)

Klar soll man kämpfen, aber nicht, indem man mit dem Finger auf andere Rassen zeigt und sich beschwert, dass die nicht auf diesen bescheuerten Listen stehen!
 
es geht mir nicht um mit dem Finger auf andere Zeigen sondern darum, daß keinerlei Expertenmeinung gehört worden ist und auch sonst Fehler gemacht worden sind(Meiner Meinung auch die Sache mit den Minis). etc. Es kann nur nicht sein, daß man die Klappe hält und die ganze Sache über sich ergehen läßt.
 
ich will ja nicht sagen die mini dürfen ich will auch.


ich will die grundlage sehen wonach sie berfreit sind.und wenn mein zukünftiger hund dann auch die auflagen erfüllt MÜSSEN sie ihn befreien.
Oder das ganze schöne neue gesetz wieder neu beschließen. was nunmal nicht in 1-2 wochen geht.
Und damit hätte man auch eine gute grundlage um auf gleichheit vorm gesetz zu klagen.

Außerdem hab ich noch keine wissenschaftlich belegbaren grund gesehen warum hunde die in anderen ländern als liebste familienhunde gelten , bei uns als kampfmaschinen amgestempelt werden. Aufgrund von welchern Zahlen wurde das behauptet , welche Fachmann hat das gesagt?

ich denke mal mit nem guten anwalt und nem dicken konto , kann man unsere Politiker noch gut ärgern.

Da eigentlich die ganze gefahrhundegesetzgebung reine willkür ist , und grob genommen gegen das Grundgesetz verstößt , und mit dem tierschutzgesetz nicht vereinbar ist.
 
Sagt mal, nur so gefragt... Die "Anfänge" der ganzen Misere habt ihr irgendwie verschlafen, oder?
Es hatten sich damals genügend wirkliche Fachleute gegen die Rasselisten ausgesprochen, die von unfähigen Politikern willkürlich erstellt wurden. Die Betonung liegt hier auf WILLKÜRLICH!
Die Meinung der Fachleute interessierte NIEMANDEN! Schon gar nicht unsere beratungsresistenten Politiker!

Das, was ihr jetzt versuchen wollt, haben andere schon vor Jahren versucht und sind damit gescheitert!
Aber macht mal....
 
vom kopf in den sand stecken , passiert aber auch nix.


und immerhin wurde die erste verordnung ja gekippt.
also könnte auch das 1. gesetz gekippt werden , so wie das 2. und 3. und ......!

In unsere ach so tollen rechtssprechung gibt es immer wieder für alles und jeden lücken.

Also warum nicht danach suchen????????????


Wie heist es so schön :

Wenn Recht zu Unrecht wird , dann wird Widerstand zur PFLICHT!!!!!!
 
Es gibt keine Grundlage, warum der Mini Bulli nicht drauf steht.

Und wenn Ihr durch einen Vergleich erreichen wollt, daß der Staffbull von der Liste runterkommt, weil der Mini Buli nicht draufsteht, so werden sie eher den noch hinzufügen.


Was wollt Ihr denn erreichen? Daß ein Gericht oder ein Land feststellt, Hunde bis 40 cm/20 kg sind ungefährlich? Dann steht im Umkehrschluß, daß alle, die da drüber liegen, gefährlich sind.

Und wie soll dann irgendwann mal erreicht werden, daß alle Listen verschwinden?

Entweder man verfolgt den Ansatz, daß die Rasselisten per se gekippt werden oder man sollte es lassen.
 
@ Marion

da hast du evtl. recht ist vielleicht die falsche seite von der ich anfangen wollte. aber das ziel ist das gleiche. Weg mit der Rassenliste.

meine idee war bloß das ganze von ner anderen seite her an zu fangen.

wenn es nämlich dieses gesetz geben würde das 40cm/20kg keine gefahr für mensch darstellt. könnte man auch argumentieren das wie du gesagt hast im umkehrschluß alle größeren hunde gefährlich wären. was aber wieder eine pauschalisierung wäre , die nicht rechtens ist.
und wenn ich einen kleinen Staff Bull. hätte wäre er harmlos. aber die gleiche rasse nur ein paar cm größer wären gefährlich??
Da würde die richter sich aber ganz schön widersprechen , was wieder spielraum läßt über die ganze rassengeschichte noch mal neu nach zudenken.


ich persönlich hätte zb. den vorschlag :

ALLE Hunde ab einer gewissen größe/gewicht müßten zu einem EINHEITLICHEN Wesenstest. und wer durchfällt kommt auf eine Liste und bekommt auflagen. Meinet wegen (wenn es kein vermögen kostet )
könnte ich auch damit leben wenn manche rassen(die leider als gefährlicher eingestuft werden) diesen test jährlich machen.
Durfte ja wohl für niemanden ein problem sein einmal im Jahr 1-2 std zeit zu investieren um seinem Hund damit das leben wiedre lebenswert zu gestalten.
 
Junior75, glaub' einfach daß alles was du vorschlägst (und noch einiges andere) schon ganz am Anfang des Desasters versucht wurde. Und zwar von einer Menge wirklich kompetenter Menschen.
Schluck' also einfach die bittere Pille daß diesbezüglich das Rad schon erfunden wurde.

Alexis
 
@Wolfgang

Recht haste....

@junior75
WAS willst du damit erreichen? Das wirklich so gut wie ALLE Hundehalter unter den Repressalien dieses Staates zu leiden haben?
Tolle Idee! Da machst du dir garantiert viele Freunde mit!

Wie Al geschrieben hat: Das ist alles schon zu Beginn versucht worden, von wirklich kompetenten Leuten, gebracht hat es nichts.
 
ja ich will das ALLE Hunde gleich behandelt werden.

und es tut mit ganz schrecklich leid das meine kreativen ideen schon jemand vor mir hatte. mein kristallkugel muß wohl kaputt sein , hat mir davon garnix angezeigt.
Aber schon komisch das mein versuch ja sooooo alt ist. und mir trotzdem niemand genau sagen konnte warum Mini Bullis nicht in den rasse listen auf tauchen.

Aber bevor ich hier noch gesteinigt werde , hab ich es mir einfacher gemacht , und den Innenminister direkt angemailt. mal sehen was der so dazu zu sagen hat.

werde eure zeit also nicht weiter stören

schönes w. ende euch allen noch.
 
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