wie immer... unangeleinter Hund beißt angeleinten Hund :-(

Seh ich genauso wie Hovi! Sollte der Halter in Zukunft immer noch keine Einsicht zeigen, kann man ihm immer noch mit rechtlichen Schritten drohen.
 
  • 26. April 2024
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Hi DanFran ... hast du hier schon mal geguckt?
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ich seh das anders, zumal derjenige frech und uneinsichtig war. Wo ist das Problem mit dem Leinenzwang für den Hund??? offensichtlich ist der Hund ein Problem. Ich habe da mehr Mitleid mit den nächsten Haltern deren Hund angeleint gebissen wird...
Da schon mehrere Male gesprochen wurde, ein Beißvorfall stattfand würde ich es auf jeden Fall aktenkundig machen und zwar nicht nachträglich. Was machst du denn, wenn der, so frech wie der ist sagt: "mein Hund war das nicht"... Und dann???Sorry aber es kann große Komplikationen mit Bißwunden geben...
 
Och Leute, muß man denn immer gleich anzeigen?

Ich würd den Typen nochmal aufsuchen (oder anrufen), ihm sagen, dass Dein Hund verletzt ist, ihm die TA-Rechnung präsentieren (mit sowas geht man IMMER zum TA, Bißwunden entzünden sich gern noch viele Tage später!) - und wenn er einsichtig ist, ist doch alles paletti. Er wußte ja gar nicht, dass Dein Hund was abbekommen hat.

Wenn er uneinsichtig bleibt, kann man immer noch anzeigen!
Laut Eingangsbeitrag war der Beißunfall-Verursacher aber schon von vorneherein uneinsichtig. Außerdem war es auch nicht der erste Zwischenfall. Ich würde jetzt ruhig mal schwere Geschütze auffahren. Es war auch keine harmlose Rauferei, es kam zu Verletzungen. Außerdem sehe ich sowohl den Beißunfall-Verursacher, als auch seine Frau in Zusammenhang mit ihrem Hund als gemeingefährlich an. Beide haben keinerlei Verantwortungsbewusstsein.
 
so ich habe mich jetzt entschlossen... ich werde keine anzeige machen.

meinem hundi gehts gut. loch ist sauber, suppt auch nicht, sieht gut aus.

ich möchte doch auch kein theater machen. sicher ist das eine ganz unschöne sache, die ich auch nicht mehr erleben möchte.

deshalb habe ich jetzt einen brief verfasst. den werde ich heute abend zur gassi-runde da einwerfen.

ich setzt das mal hier rein. ihr könnt ja noch ein paar infos mit einwerfen, wenn ihr möchtet. ist nur so mein gedankengang...
Landeshundegesetz (LHundG NRW)


Bestimmungen für alle Hunde
alle Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen und Tieren ausgeht.
Große Hunde
Anleinpflicht außerhalb befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Sachkundenachweis durch Bescheinigung des amtlichen Tierarztes zum Führen eines großen Hundes.
***************************************************************************

Das oben geschriebene nur mal zu Info!!!

Das ich einen Zeugen für den Vorfall habe, wissen Sie ja. Ich finde es nur sehr ,sehr beschämend, das Sie sich noch nicht einmal erkundigen, ob mein Hund verletzt ist.
JA, mein Hund ist verletzt! Sie hat eine Fleischwunde an der Schulter und am Ohr hat sie auch was abbekommen. Dieses habe ich mit einer guten Salbe und Desinfektionsmittel behandelt, (da ich ja gar nicht weiss, ob Sie Ihren Hund überhaupt geimpft haben). Bilder von der Bisswunde sind vorhanden.
Die Tierarztkosten erspare ich Ihnen damit* (siehe Fußnote 1) - und da ich auch nicht weiss, ob Sie Ihren Hund überhaupt nach den gesetzlichen Bestimmungen der Tierhalterhaftung versichert haben und uns damit wohl ein langer Prozess bevorstehen würde, sehe ich auch hier von einer Anzeige ab,**(siehe Fußnote 2).

Wenn ich Sie allerdings nochmal mit Ihrem Hund ohne Leine sehe – nur sehe –werde ich sofort die Polizei und auch das Ordnungsamt informieren und den Vorfall vom 23.1.10, gegen 18.00 Uhr mit meinem Zeugen darlegen.

* ?
Beißen sich Hunde gegenseitig, so kommt die gesetzliche Tierhaltung(§833BGB) zur Anwendung. Dies bedeutet im Regelfall, daß der eine Hundehalter für die Verletzung (Behandlungskosten) am anderen Hund aufkommen muß. War aber der eine Hund angeleint und der andere Hund nicht, so gilt eine anderer Haftungsverteilungsmaßstab. In diesem Fall trägt der Halter des nicht angeleinten Hundes die Kosten für die tierätzliche Behandlung des anderen Tieres alleine.
AG Frankfurt, AZ 32 C 4500/94-39

**? Maulkorb und Leinenpflicht
Erweist sich ein Hund als gefährlich, so kann die Ordnungsbehörde gegen den Hundehalter bestimmte Auflagen erteilen, um diese Gefahr zu mindern. Dies gilt auch dann, wenn die Gefahr nicht nur für den Menschen besteht, sondern auch gegenüber anderen Hunden. So wurde einem Hundehalter die Weisung erteilt, seinen Schäferhund nur angeleint und mit Maulkorb auszuführen, weil dieser einen anderen Hund gebissen hatte. Weil es sich aber um ein artgerechtes Verhalten handele, das man nicht kontrollieren könne, sei die Behörde verpflichtet, möglichen Gefahren vorzubeugen. Leinenzwang und Maulkorb sind zur Gefahrenabwehr auch insoweit erforderlich und geeignet und begegnen keinen tierschutzrechtlichen Bedenken.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Az.: 21 CS 95.858


Ich hoffe, das Ihnen das eine Lehre war.



ich denke mal das das reicht, oder?
 
Außerdem sehe ich sowohl den Beißunfall-Verursacher, als auch seine Frau in Zusammenhang mit ihrem Hund als gemeingefährlich an. Beide haben keinerlei Verantwortungsbewusstsein.

Und der Hund soll es dann hauptsächlich ausbaden?:rolleyes:
Gegenfrage: Sollen es die anderen Beißopfer dieses Hundes ausbaden!? Soll ein offensichtlich aggressiver und gefährlicher Hund weiterhin frei herumlaufen dürfen und weiterhin andere Hunde verletzen dürfen!?
 
nein, natürlich nicht, aber ich denke mal das der brief doch ein bischen wirkung zeigen müsste, bei normalen menschen+hundeverstand - oder nicht?

die sollen den hund einfach angeleint lassen, bis er sich vernünfig rufen läßt.
 
also ich habe den brief jetzt eingetütet.

werde ihn dann auch gleich einwerfen. mal sehen, was in den nächsten tagen passiert...

danke für eure unterstützung, ist wirklich nicht so einfach, das richtige zu tun.

vielleicht ist falsch ihn nicht anzuzeigen, vielleicht besinnt er sich ja.
 
Wo ist das Problem mit dem Leinenzwang für den Hund???

Also ich finde eschon, dass es für einen Hund schrecklich ist Leinenzwang zu haben. Ich finde es jeden Tag schlimm, dass meiner nicht laufen darf (hat nichts angestellt, hockt in der falschen Hülle)

Ich finde es jedenfalls gut, dass du den Typ nicht gleich angezeigt hast sonndern es erstmal anders probierst.
 
Ich finde es nicht schlimm wenn ein Hund Leinenzwang hat wenn er mehrfach in Beißvorfälle verwickelt ist.
Um sowas dem Hund zu ersparen müsste er schon von seinen Besitzer weg....
 
-> Nileka
ich will doch kein ärger machen, mein gift und meine wut sind seit samstag etwas weniger geworden, aber er hätte sich wenigstens entschuldigen oder sich nach dem hund erkundigen können. das ist das mindeste, finde ich.

nur wenn er den wieder mal laufen lässt, ist es mir egal, ich rufe sofort die polizei.

wenn du den bericht ganz gelesen hast, da ist ja auch ein schreiben, das ich ihm heute abend eingeworfen habe. ob der jetzt allerdings, so im nachhinein richtig war, weiss ich auch nicht mehr. was man macht, macht man verkehrt.

mein mann war nicht so erbaut, er hätte ihn lieber richtig zusammen geschi...en.

und ob der hund versichert ist, angemeldet ist usw. keine ahnung.

vielleicht mach ich mich ja mit dem schreiben auch lächerlich... ich weiss es nicht.

ich lass meinen hund ja auch laufen, wenn ich in alle richtungen sehen kann, aber kommt jemand mit hund, nimm ich sie sofort an die leine, da ich ja weiss, das sie auch zicken kann. wenn dann ein hundekumpel kommt u. der besitzer und ich sehen das sie sich verstehen, mach ich sie auch sofort wieder los.
aber sie kann auch nicht mit jedem und auch nicht sofort. aber das weiss ich und komm erst gar nicht in so situationen. hier läuft ein 2j. br. labi rum. richtig lieb. den hat sie bis vor ca. 1 woche immer angeblafft. wir kommen vom einkaufen, das frauchen vom labi kommt uns entgegen u. die freude war groß. jetzt nicht das wir sie sofort spielen lassen, das wird noch 3 -4 getestet. dann kann man mal zusammen ein stk. gehen.

-> wiwwelle
ich denke mal, wenn ich zum oa gegangen wäre, würde es so kommen. aber wo kommt dieser hund dann hin???

so jetzt bin ich weg, bis dann mal
 
@ yvonne+laika

Jeder hat eine zweite Chance verdient!
Auch Wiwwelle regt sich auf, wenn ein Hund sofort, auf Grund eines Vorfalls, als gefährlich eingestuft wird und ggf. im TH landet oder gar eingeschläfert wird!

Zumindest meiner Meinung nach hast du absolut richtig gehandelt!!!!

Wenn die Reaktion dann immer noch uneinsichtig und negativ ist kannst du immer noch weiter gehen!

Wie heißt es noch strategisch - man muss Steigerungsfähig bleiben!
 
Ich finde den Weg, den Du jetzt gewählt hast, auch besser. :hallo:

Wie gesagt, der Mann WUSSTE ja gar nicht, dass Dein Hund verletzt ist. Vor Ort wurden auch keine Verletzungen festgestellt. Die Verletzungen waren auch nicht übermäßig schwer, sondern typisch nach einer Kabbelei. Da gibt es halt schon mal ein Eckzahnloch. Es ist ja nicht so, dass hier ein Hund halbtot gebissen wurde, und NEIN, ich glaube nicht, dass dieser Hund dann eben den nächsten Hund oder das obligatorische Kind totbeißt. Man sollte immer auch die Schwere der Verletzung bedenken... und ein Loch oder ein tieferer Kratzer ist nun wirklich keine dramatische Geschichte!

Insofern finde ich es absolut überzogen, hier sofort nach einer Anzeige zu schreien. Die rennt nicht weg und kann immer noch gemacht werden, wenn der Halter in Zukunft weiterhin so unvorsichtig ist!
 
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