Wichtig, bitte alle mit abstimmen, nicht nur Schweizer!!

Das ist genau der Punkt ... zur Abstimmung gekommen ist eine Luftnummer ... blöd genug, dass das Stimmvolk das nicht realisiert hat oder es ihm egal war (aber unser Freund Urs Moser hat ja pünktlich per Punktlandung aufgeklärt :wut:)

Die einzige Chance ist nun, dass man an den Inhalten dreht.
Wenn man irgendwo dazwischen kommt und nicht wie ein Depp vor verschlossenen Türen stehengelassen wird.
 
  • 1. Mai 2024
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Hi Pommel ... hast du hier schon mal geguckt?
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Denke einem grossen Teil war/ist es schlichtweg egal - was kümmert es einen Nichthundehalter? :(

Von daher war es doch auch ein winzig kleines Zeichen das mehr Nein Stimmen zusammenkamen als es im AG Hundehalter gibt...

Wenn Du gerade konkrete Fragen hast kannst Du mir die sonst gerne weitergeben und ich sammle alles
 
Mein Reden seit anno, dass man an die Nicht-HH dran muss, weil die die Abstimmung entscheiden werden ... aber nu ist das Kind in den Brunnen gefallen.

Die Fragen müssten doch eigentlich klar sein:
- welche Rassen kommen nach welchen Kriterien auf die Liste, wer bestimmt das, welche Listungen kann man abwenden (bspw. standen im Ursprungskonzept in Lux weitaus mehr Rassen auf der Liste, ein paar konnten rausdiskutiert werden).
- wer sind da die Drahtzieher, welche Gegenspieler gibt es, wie kann man was bewirken, was gibt es / was fehlt an Informationen über politische und persönliche Hintergründe
- das ganze Drumherum zu der "weiterführenden Ausbildung", was ist das, was bewirkt das, was passiert, wenn man was auch immer nicht besteht, Wiederholbarkeit, Ablehnung von Prüfern, freie Ausbilderauswahl, Kosten ... meine Güte, die ganz normalen Fragen dazu halt
- Bestandsschutz vorhandener Hunde?
- Voraussetzungen zur Aufnahme neuer Hunde
- Limitierung max. Anzahl Hunde
- Rechtmässigkeit der Forderung nach Offenlegung der persönlichen Verhältnisse
- Rechtmässigkeit der Forderung nach diesen 2000 CHF-Geschichte
- Offenlegung gespeicherter Daten
- Unterstützungszahlungen an Aargauer THe zur Aufnahme gelisteter Hunde

etc etc etc
 
Die Fragen hab ich soweit auch, aber man kann nie genug nachfragen. Gerade jetzt kann schnell einmal etwas untergehen.

Kam zum Beispiel auch die Frage auf was wenn jemand der seit Jahren "so" einen Hund hält eine alte Vorstrafe hat - gibt/kann das ein Problem werden.
 
Sicherlich gibt es noch viel mehr Fragen ... das war jetzt mal auf den Wurf, ohne mir im Detail die Luftnummer noch einmal zuzumuten.

Da lohnt ein eigener Thread zu, wo man auch erfahrene und "leidgeprüfte" Deutsche fragen könnte, wo sie Fragen/Kommentare/Vorschläge zu hätte.
 
Das Gesetz kommt nun in den Ausführungserlass. Es wird keine Anhörung stattfinden. Der Kantonsrat entscheidet nun was passiert. Es wurde ein Blankogesetz verabschiedet, welches nun nach Gutdünken der Regierung ausgearbeitet wird. Die Türe ist verschlossen..

Einzelheiten zu wie was wo gibt es erst, wenn alles ausgearbeitet ist. Dies sollte perEnde Dezember soweit sein.

Wer nun hinter geschlossenen Türen sitzt weiss ich nicht, da bin ich politisch zu wenig bewandert. Ich weiss nicht, ob da das "Ja Komitee" da beisitzen darf. Ich versuche mich da schlau zu machen. Die Organisation ist da sicherlich besser bewandert als wir, da die sich auf die Politik beschränken.
 
Da dies so rechtlich gehandhabt wird bei Ausführungserlassen, kann man da wohl auch mit ihnen nicht viel erreichen. Man muss abwarten, was da kommen wird. :unsicher: Nichts desto trotz werde ich bei TiR anfragen, ob man aus rechtlicher Sicht noch iiirgendwas bröseln könnte.

Leider hatten auch die Gerichtlichen Verhandlungen bezüglich den Hundegesetzen keinen Erfolg. In Schaffhausen, wo man gegen das Gesetz bzw die Rassenliste geklagt hat, weil es wissenschaftlich unhaltbar ist, dass von den 4 Hunderassen mehr Gefahr ausgeht als von anderen grossen Hunden wurde so akzeptiert und nun sind auch die anderen grossen Hunde auf der Liste :unsicher:

Beim Zürcher Hundegesetz hat man bei der Klage auch verloren, da dies die Freiheit des Bürgers nicht beschränke, wenn er keinen solchen Hund haben kann. Da dies als Residenzfall gilt sehe ich da schwarz.
 
Was immer noch nicht ausschliesst, dass da "schlecht" geklagt bzw. "schlecht" vertreten wurde.
 
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