Das mit dem verfassungsfeindlich hab ich eben nicht gefunden.
Über 18 Verfahren von einer Person hingen wohl an und man hat dann nach § 154 geurteilt.
Beschränkung der Verfolgung
(1) Fallen einzelne abtrennbare Teile einer Tat oder einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen, die durch dieselbe Tat begangen worden sind,
1. für die zu erwartende Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung oder
2. neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat,
nicht beträchtlich ins Gewicht, so kann die Verfolgung auf die übrigen Teile der Tat oder die übrigen Gesetzesverletzungen beschränkt werden. § 154 Abs. 1 Nr. 2 gilt entsprechend. Die Beschränkung ist aktenkundig zu machen.
Interessant auch die beiden anderen sachen. Alle kämpfen gegen eins - Tierquälerei und Sodomie - der eine lügt das sich die balken biegen und der andere ist mit einer Animal-Horderin die recht bekannt ist befreundet. Der dritte hat selbst eine misserable Tierhaltung