Was kann schlimmstenfalls passieren -SAAR und RLP

Paulemaus

15 Jahre Mitglied
Mich würde interessieren, was schlimmstenfalls passieren könnte, wenn wir mit unserem Staff in RLP bzw. Saarland ohne Leine/MK angetroffen werden.

Mein LG ist offizieller Besitzer von Paco, ist Schwede/Schweizer, lebt in Luxemburg, Paco hat den Wesenstest mit Bravour bestanden.
 
  • 28. April 2024
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als besucherhund ? ich kenne mich mit der gesetzgebung leider nur in nrw aus aber das kann ich mir fast nicht vorstellen. :verwirrt:
 
KEIN hund kann deswegen in deutschland getötet werden.. es ist eine ordnungswidrigkeit. mehr nicht... zieht wahrscheinlich eine verwarnung oder ein bußgeld nach sich..:rolleyes:

in RLP unterliegen die kat hunde ( besucherhunde ) der verordnung.. Leinenzwang und MK zwang. im saarland sind die mischlinge frei..

ich würde die meldebescheinigung meiner gemeinde dabei haben.. und mich entweder an das gesetz halten, auf nichtwissen berufen oder eventuell die strafe kassieren.. hat mein hund einen WT, dann auch mitführen..:D
 
Dein Hund kann sofort eingezogen und bei Gefahr im Verzug getötet werden

Absoluter Bullshit !!! Gefährliches Halbwissen... ne, gar kein Wissen !!!

FÜR RLP:

Maulkorb- und Anleinpflicht:
Gefährliche Hunde sind nach dem o.g. Gesetz außerhalb des befriedeten Besitztums sowie bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern und Fluren sowie in sonstigen, von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen anzuleinen und haben einen das Beißen verhindernden Maulkorb zu tragen.

Anmerkung: Es gilt KEINE Maulschlaufe und KEIN Gentle-Leader etc. für Besuchshunde ! Ansonsten unterliegen Besuchshunde aus anderen BL keinen besonderen Regelungen.

Ordnungswidrigkeiten:
Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen gegen das o.g. Gesetz, kann ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 10.000.- Euro verhängt werden



Und hier die gesammelten LHVO inkl. Bußgelder:

 
Danke :love:
Zwischenzeitlich ging mein Hintern arg auf Grundeis

Ehrlicherweise muss ich zugeben, dass wir beides tun:
Kurz hinter der Grenze ist ein See, der für Hunde zugelassen ist.
Normalerweise sind wir komplett allein da und Paco rettet ohne MK und Leine die Bälle aus dem See. (saarland)

Wenn wir meine Eltern besuchen, läuft Paco auch frei ohne MK.
Allerdings ausschliesslich in freien Feldern und wenn uns jemand entgegen kommt, nehmen wir ihn an die Leine. (Rheinland-Pfalz)

Sollte uns jemand ansprechen, wird mein LG alle Papiere von Paco inkl. Wesenstest rauskramen und fortan nur noch Schwedisch sprechen :p

Uns widerstrebt es aus tiefstem Herzen, Paco mit Leine und MK auszustatten, nur um ein bescheuertes Gesetz einzuhalten.
Mir tut jeder HH (und Hund) leid, der sich diesen Kontrollen unterwerfen muss und korrekt sein muss, um seinen Hund nicht zu gefährden.

Bussgeld ist ok.
Da kann man die Behörde mit einem Widerspruch beschäftigen ;)

Bisher dachte ich auch, dass das unter "Ordnungswidrigkeit" fällt, aber irgendwie überkamen mich, durch eine Ausnahmesituation in meinem persönlichen Umfeld, arge Zweifel.

Wir wollen halt keinesfalls Paco gefährden, aber er soll hundegrecht über die Feler wetzen können wie die Anderen..
 
KEIN hund kann deswegen in deutschland getötet werden.. es ist eine ordnungswidrigkeit. mehr nicht... zieht wahrscheinlich eine verwarnung oder ein bußgeld nach sich..:rolleyes:

in RLP unterliegen die kat hunde ( besucherhunde ) der verordnung.. Leinenzwang und MK zwang. im saarland sind die mischlinge frei..

ich würde die meldebescheinigung meiner gemeinde dabei haben.. und mich entweder an das gesetz halten, auf nichtwissen berufen oder eventuell die strafe kassieren.. hat mein hund einen WT, dann auch mitführen..:D

Dito. :)
 
die bußgelder, die dort aufgeführt sind, beziehen sich auf halter, die in dem jeweiligen bundesland leben, aber nicht auf besucher... ;) meistens läuft es mit einer verwarnung ab, außer man wird jeden tag erwischt..

wo ich vorsichtig wäre, das wäre hamburg.... die KÖNNEN sofort einziehen.. ist mir aber auch kein fall bekannt mit einem besucherhund..

das witzige ist, dass in bayern die besucherhunde frei sind.. :unsicher:
 
Wo ich auch vorsichtig wäre, ist HESSEN, denn da dürfen die theoretisch und praktisch auch an Ort und Stelle einziehen, auch bei Besuchshunden... deswegen haben wir mit Holly auch die SK gemacht in Hessen... jetzt darf sie dort auch als BESUCHSHUND ins BL und braucht zusätzlich keinen MK... absoluter Schwachfug in Hessen... da hatte ich schon mords Diskussionen mit der Oberen... die Dame mit dem netten Doppelnamen *hmpf*

Rosi, Du hast natürlich Recht... die Bußgelder gelten für die Halter im jeweiligen BL...
 
Es geht uns nur um Saarland und RLP, weil wir dort öfter sind.
Papiere haben wir immer dabei.
Wir lassen ihn natürlich nur da frei laufen, wo es recht einsam ist, also ist die Gefahr, in eine Kontrolle zu geraten, eher gering.

Wir wollen halt nichts tun, was Paco gefährden könnte.
Mit einer Verwarnung bzw. einem Bussgeld können wir aber gut leben :p
 
Hoppala, ich dachte immer Besuchshunde dürften genauso geführt werden wie in dem BL aus dem sie kommen!? Da war ich dann falsch informiert.

Also nur mal angenommen ich hätte nen Bulli und würde ihn mit nach Wiesbaden zum shoppen nehmen, müsste er dann MK tragen? Hier in RLP sind Bullis ja nicht gelistet.
 
Hoppala, ich dachte immer Besuchshunde dürften genauso geführt werden wie in dem BL aus dem sie kommen!? Da war ich dann falsch informiert.

Also nur mal angenommen ich hätte nen Bulli und würde ihn mit nach Wiesbaden zum shoppen nehmen, müsste er dann MK tragen? Hier in RLP sind Bullis ja nicht gelistet.

jupp, da hessen... ich musste eine ausnahmegenehmigung für murphy beantragen..:sauer:
 
Weiteres Problem in Hessen:

Du musst die SK vorweisen auch bei einem Besuchshund bei Kontrolle, selbst wenn in Deinem BL Dein Hund NICHT gelistet ist... Hammer, oder ?!?! Ansonsten darfst Du quasi nicht nach Hessen ! Denn laut DA gilt die Verordnung des BL, in dem Du Dich mit dem Hund gerade aufhälst...

War damals mords Diskussion meinerseits mit dem Regierungspräsidium Darmstadt und auch Rücksprache mit RA Weidemann, der leider Nix machen konnte... die Hessen haben sich das schon so gedreht wie sie es brauchen...

Mir blieb nur die Möglichkeit: Entweder nicht mit Bulli nach Hessen (quasi dann nicht bei uns über die Brücke) als BESUCHSHUND oder eben bei einem Sachverständigen die SK...
 
Ich würde das "Risiko" - welches im Grunde dem Geldbeutel weh tun könnte - eingehen ;)

Edit: Im Saarland ist Paco als Mix komplett frei, selbst wenn er dort leben würde!
 
Ich würde das "Risiko" - welches im Grunde dem Geldbeutel weh tun könnte - eingehen ;)

Edit: Im Saarland ist Paco als Mix komplett frei, selbst wenn er dort leben würde!

Dann muss aus ihm beim Übertreten der Grenze schlagartig ein Mix werden :p
Das glaubt uns aber keiner fg
 
Du hast doch sicherlich keinen Stammbaum für ihn, oder?
Also ist er ein Mix;)
Im Saarland somit Auflagenfrei.
Daher flanieren unsere Schnuffels grundsätzlich dort durch die Stadt.

Wenn ihr in RLP nicht grad durch die Innenstädte tappert, werdet ihr wohl auch eher nicht kontrolliert werden...
Trier und Zweibrücken würde ich nicht ohne Maulkorb betreten;)
 
Hier hast Du keine Probleme (Saar), brauchst auch keinen MK, ein gutes BL für unsere Hunde :).

Nimm Rücksicht, wie Du es bestimmt auch sonst tust beim offline Laufen, auf andere HH, Spaziergänger, usw.,
 
Wenn ihr in RLP nicht grad durch die Innenstädte tappert, werdet ihr wohl auch eher nicht kontrolliert werden...
Trier und Zweibrücken würde ich nicht ohne Maulkorb betreten;)[/quote]


Also wir waren schon öfter in Trier, immer ohne MK (der ist aber wenn wir das "Ausland" betreten in meiner Tasche).

Viel. fällt mein bunter Hund auch nicht soooo auf :)
 
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