Unser Hund bellt - Was kann passieren?

Monkey

Hallo, ich hab da mal eine etwas andere Frage.

Seit zwei Monaten wohnt mein Freund mit bei mir in der Wohnung und damit auch sein Labrador-Mix-Rüde. Dieser kannte es vorher nicht, dass er oft alleine bleiben musste (eben nur ab und an mal). Seit er hier ist muss er aber zwingend zusammen mit meiner Hündin täglich an die 3-4 Stunden (manchmal auch mehr) alleine bleiben.
Wir wissen, dass er bellt (vor allem gegen Nachmittag), da andere Mieter sich beschwerten und wir dann Aufnahmen machten. Er bellt nicht oft, manchmal nie. Es sind dann wirklich nur so 1-2 Tage in der Woche wo er zu spinnen scheint (wobei ich da auch wetten könnte, dass die anderen Mieter da was mit zu tun haben, dass er dann nicht aufhört).
Naja,...auf jeden Fall ziehen wir jetzt eh in zwei Monaten aus und im Neuen Zuhause wird immer jemand da sein, aber dort macht es auch Nichts, wenn er mal bellt (alter Resthof).

Es geht mir eigentlich darum, was passieren könnte, wenn er jetzt doch mal ab und an noch bellt. Vom Vermieter ist nicht wirklich was zu erwarten, da kam nur ein Schreiben, dass sich jemand beschwert hätte (Vermieter wohnt nicht hier und ist pleite, Haus wird nächstes Jahr abgerissen und fast alle Mieter ziehen in den nächsten 2-3 Monaten schon aus).
Da er jetzt die Kündigung auf dem Tisch liegen hat wird er sicherlich nicht so dumm sein uns fristlos rauszuschmeißen, weil 1-2 Parteien die eh ebenfalls ausziehen sich beschweren. Und wenn, wäre das nur zum Vorteil für uns.
Es ist auf jedenfall nicht zu verhindern, dass er vielleicht noch 1-2 Tage bellt, wenn er doch mal länger allein bleiben muss. Was könnten andere Mieter tun? Könnten sie die Polizei einschalten? Die dürften ja aber nicht hinein, oder? Das käme dann nur auf Lärmbelästigung hinaus, denke ich?

Wäre toll, wenn jemand dazu Erfahrungen hätte.
LG
 
  • 27. April 2024
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Ich finde es nicht in Ordnung, wie selbstverständlich in Kauf zu nehmen, das andere Leute häufiger durch Dauergekläff gestört werden. Wenn man weiss, das sein Hund zu Bellereien neigt, wenn er alleine bleiben muss - und damit meine ich jetzt kein Anschlagen, sondern Dauerwellen - dann muss man sich eben etwas einfallen lassen (das alleine bleiben üben, zur Not Hundesitter etc.).

Was genau heisst denn "ab und an mal bellen und das 1-2 Mal die Woche" ??? Über "mal bellen" beschweren sich die Wenigsten.
 
Ich finde es nicht in Ordnung, wie selbstverständlich in Kauf zu nehmen, das andere Leute häufiger durch Dauergekläff gestört werden. Wenn man weiss, das sein Hund zu Bellereien neigt, wenn er alleine bleiben muss - und damit meine ich jetzt kein Anschlagen, sondern Dauerwellen - dann muss man sich eben etwas einfallen lassen (das alleine bleiben üben, zur Not Hundesitter etc.).

Es geht mir ja darum, dass es eigentlich so nicht ist.
An guten Tagen ist er ruhig, auch mal über 8 Stunden hinweg, an anderen Tagen schlägt er ab und an mal an (was ja vertretbar ist) und an manchen Tagen (wirklich die Außnahme) kläfft er dann auch mal ne Stunde lang immer wieder, wobei es dann auch das Anschlagen-Kläffen ist. Stehen die anderen dann wahrscheinlich im Flur und sind miteinander am meckern und gegen die Türe bollern.
Ich hab hier die Aufnahmen von durchgehend zwei Wochen und das Dauergebell kam vielleicht ein-zwei Tage vor. Die anderen Tage war entweder Nichts oder ab und an mal kurz.
Mir da jetzt noch einen Kopf zu machen wegen 1-2 Tagen, sehe ich auch irgendwie nicht ein. Der Hund bellt anscheinend nicht ohne Grund und wir regeln die Arbeitszeiten sowieso derzeit so, dass sie nur 2-3 Stunden über Mittag allein sind. Aber WENN es nun mal einen Tag nicht geht, dann geht es nicht.
Ist ja nicht so, als wenn wir noch lange hier wohnen würden.
Die anderen Mieter machen selber mehr Lärm (meiner Meinung nach), wie Partys bis drei Uhr morgens wenn andere Leute schlafen müssen (in der Woche!) und das auch schon bevor wir hier einen Hund hatten der vielleicht mal ab und an bellt.
 
N` Abend Monkey.

Ich mach` es kurz: Es gibt kein Recht im Unrecht. Ergo kann der Lärm der Nachbarschaft nicht mit dem eigenen aufgewogen werden. Zudem regelt das deutsche Recht stets nur den Einzelfall.

Dies vorausgeschickt stellt Lärmbelästigung im öffentlich-rechtlichen Sinne grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar und kann durch die Ordnungsbehörde mit einer Geldbuße geahndet werden. Gleichwohl sieht die ständige Rechtsprechung der OLG eine Belästigung durch Hundegebell von bis zu einer halben Stunde am Tag und außerhalb der Nachtruhe als zumutbar an.
 
Was soll passieren? Im dümmsten Fall 2 Monate mit sauren Nachbarn und die ein oder andere mehr oder weniger freundliche Aufforderung von Polizei/OA, das Gekläffe abzustellen. Nachts ist ja anscheinend Ruhe, das ist schon mal ganz gut. Dem Vermieter ist's eh wurscht und so wie ich das lese wohnt Ihr auch nicht in nem Villen-Viertel, da kommt der grün-weiße Trachtenverein auch nicht beim ersten Anruf wegen 3 mal Bellen am Stück.
 
N` Abend Monkey.

Ich mach` es kurz: Es gibt kein Recht im Unrecht. Ergo kann der Lärm der Nachbarschaft nicht mit dem eigenen aufgewogen werden. Zudem regelt das deutsche Recht stets nur den Einzelfall.

Dies vorausgeschickt stellt Lärmbelästigung im öffentlich-rechtlichen Sinne grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar und kann durch die Ordnungsbehörde mit einer Geldbuße geahndet werden. Gleichwohl sieht die ständige Rechtsprechung der OLG eine Belästigung durch Hundegebell von bis zu einer halben Stunde am Tag und außerhalb der Nachtruhe als zumutbar an.

Das weiß ich wohl.
Daher ja auch meine Frage, was sie tun könnten.
Sie müssen das doch sicher irgendwie beweisen? Da kann ja jeder kommen.

Zumal wir auch schon den ganzen Tag mit den Hunden weg waren und dann fragten, ob sie gebellt hätten und es hieß "ja, den ganzen Tag". Sehr merkwürdig... da müssen Geisterhunde in unserer Wohnung sein :unsicher:.
 
Beweisen lässt sich das ganz einfach.
Die Nachbarschaft informiert fernmündlich die Polizei, die sich vor Ort selbst ein Bild von dem Hundegebell oder einem möglichen Denunziantentum macht und dann entscheidet, ob beispielsweise zur Beendigung der Lärmbelästigung die Öffnung der Wohnung durch einen Schlüsseldienst und die etwaige, anschließende Mitnahme des Hundes angezeigt sind.
 
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