Wenn ein Auftrag eilt (und das tun gerade bei Übersetzungen die meisten), dann ist nichts mit Zeit einteilen, dann muss das sofort gemacht werden oder jemand anderes kriegt den Auftrag (und somit die Kohle).
Stimmt, den hatte ich noch vergessen. Das war auch noch so ein Punkt, der mich in letzter Zeit mit den Studenten auf Kollisionskurs gebracht hat.
Die kamen dann für gewöhnlich an, wollten 200 Seiten druckfertig gelayoutet (in Word), Korrektur gelesen UND stilisitisch überarbeitet haben, in maximal 2 Tagen, und für maximal 200 Euro, aber noch lieber 150. Am besten "schwarz". (Und das ist keine Übertreibung).
Mach ich nicht mehr. Sowas ärgert mich!
Und für Freiberufler gilt auch immer: "Arbeiten, wenn andere Leute Urlaub machen!"
Ich lebe von Sprüchen wie: "Ich geh am... in den Urlaub und müsste noch ganz dringend. Könnten SIE nicht vielleicht...?" Bevorzugt über Weihnachten!
Aber Seminar-, Diplom- und Doktorarbeiten tippen kann ich auch empfehlen. Damit habe ich mir die ersten Jahre meiner Selbstständigkeit (bis zur Umsatzsteuerpflicht) finanziert - und das gar nicht mal so schlecht.
Hmmh - vielleicht sollte ich mich da noch einmal ranwagen?
Was mich besonders ärgert ist, dass, als ich meine Steuernummer beantragt habe (damals übrigens ausdrücklich für einen
Nebenjob zum Arbeitslosengeld), die mir auf dem Finanzamt nicht gesagt haben, dass man sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen kann. Da hieß es dann lediglich: "Na, wenn sie wenig verdienen, machen Sie Umsatzsteuer halt im ersten Jahr mit der Einkommensteuererklärung! Und dann sehen wir weiter von wegen Voranmeldung usw." - Die Gesprächsnotizen hab ich heute noch, es stimmt also genau so.
Und ich das Ganze dann hauptberuflich gemacht hatte, bei der Existenzgründungsberatung von dieser Möglichkeit erfuhr und es machen wollte, hieß es bloß: "
Jetzt ist es zu spät! Das hätten Sie gleich am Anfang sagen müssen!"
Und das, obwohl ich effektiv mit diesem "Nebenjob" noch nie was verdient hatte, weil das Übersetzungsbüro, für das ich mir da besorgt hatte, am Ende doch "keinen Bedarf" mehr hatte, weil sich deren naturwissenschaftlicher Auftrag wohl zerschlagen hatte.
Ist hier völlig OT, ich weiß, aber
das ärgert mich auch heute noch. Und jedes Mal, wenn ich für meine maximal 300 Euro im Monat, die es dieses Jahr mal gab, an der Umsatzsteuer sitze, ärgert es mich wieder.
Also, Akim, wenn du das ganze auf Steuerkarte machst: Sofort sagen, dass du geringfügig verdienst, im Rahmen eines
Kleinunternehmens, und drauf bestehen, dass du von der
Umsatzsteuerpflicht befreit sein möchtest.
Spart dir viel Stress und Ärger.
LG, Lektoratte