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Dann hast du sehr nette Nachbarn, denen das Wohl ihrer Katze auch am Herzen liegt und die nachdenken. So sind leider nicht alle. Mir geht es nicht um Schadensbegrenzung, sondern darum: wie kann ich es verhindern, dass überhaupt ein Schaden entsteht? Wenn dein Nachbar nun zu dir sagen würde "wenn ihre Hunde meine Katze im Garten verletzen könnten, dann müssen sie eben im Haus bleiben", was würdest du tun? Da bleibt einem nur sich wenigstens rechtlich zu informieren, welche Konsequenzen es für einen haben kann, wenn man die Hunde trotz der Ansage des Nachbarn in den Garten läßt und seine Katze zu Schaden kommt. Schadensersatz leisten? Ganz klar, aber muss es denn erst so weit kommen? Und in wie weit muss ich mich auf meinem eigenen Grund und Boden einschränken lassen? Darum geht es mir.
Bei solchen Themen ist es für mich auch immer wieder interessant zuhören, welche Meinungen andere Tierbesitzer haben.
 
  • 3. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Darla ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo Darla,

ja, Gott sei Dank hab ich jetzt nette Nachbarn .

Mit Idioten mußte ich mich 6 Jahre lang rumärgern ("Hunde stinken!!!")

Dein Grundstück darfst Du nutzen, wie DU willst. Ist ja Deins. Bzw. DU hast es gemietet.

Bloß kann es dann eben passieren, daß die Hunde die Katze töten. Dann bist Du als Hundehalter in der Pflicht. Wobei natürlich ein gewisses Maß an "Gefährdung" auch von einer Katze ausgeht (von jedem Vierbeiner eben). Wie hoch da der Prozentsatz ist, müßte Dir Deine Haftpflichtversicherung sagen können.

Eins ist jedenfalls klar: Du mußt Dich in der Nutzung des Gartens nicht einschränken, weil eine Katze hineinspringen könnte.
 
Auch verstehe ich nicht, dass einige unbedingt über alles diskutieren müssen. Denn dies setzt verscheidene Wertungsmöglichkeiten voraus, welche es auch nicht immer gibt.

Sorry, aber dieses Forum ist ein Diskussionsforum!

Insoweit brauche ich einen Verweis auf Alternativsituationen nicht.

Um das Recht greifbar zu machen ist es gerade wichtig die Auslegung der Gesetze durch Gerichte zu betrachten! Vieles ist nunmal nicht so einfach, wie es vielleicht in einem Gesetzestext dargestellt wird.

Wenn ich mit meinem Hund vor die Türe gehe muss ich dafür Sorge tragen, dass dieser andere nicht belästigt, gefährdet oder schädigt.

Auch diese Aussage empfinde ich als fraglich. Weniger wegen der Gefährdung oder eines Schadens, sondern vielmehr hinsichtlich der Belästigung! Sei doch bitte so gut und Definiere für mich den Begriff! Es gibt Mitmenschen und einen solchen Fall habe ich im Moment, die sich nur durch die Anwesenheit eines Hundes belästigt fühlen und sich daraus unter Umständen ein Schaden entwickeln kann.

Die Einschränkung auf den Regelfall nur deshalb, weil ich weder die Katze ersetzen werde, welche meinen Hund angreift, so kamen bei mir bedauerlicher Weise zwei Katzen ums Leben,...

Nun widersprichst du dir selbst! Es spielt keine Rolle ob eine Katze deinen Hund angreift!
Nach deiner Definition bist du zum Schadensersatz verpflichtet! Schließlich kann ein Hund keine Notwehrsituation für sich in Anspruch nehmen.

...noch die Behandlung des Einbrechers, welcher durch meinen Hund von seinem Vorhaben abgebracht wurde.

Auch dass ist seine sehr gewagte Aussage! Ab welchen Zeitpunkt hat ein Hund einen Einbrecher von seinem Vorhaben abgebracht. Genügt ein Biss ins Bein? Was ist wenn der Hund mehrmals zulangt?

Das was Dobi geschrieben hat stimmt schon ein wenig. In Diskussionen nehme ich gerne die Opposition ein! Dies ist auch erforderlich, um z.B. alle Aspekte zu betrachten!

Die Situation der Hundehalter wird sich nicht dadurch verändern, dass die Hundehalter immer einen Schritt zurück machen! Eine moralische Selbstverständlichkeit gibt es für mich nicht! Wenn ich in der gesetzlichen Pflicht bin, verhalte ich mich entsprechend. Wenn ich im Recht bin oder glaube im Recht zu sein, werde ich dies auch in Anspruch bzw. werde ich mich in die Entscheidungsgewalt eines Gerichts begeben.

Stinker
 
Ich muß jetzt dieses Thema nochmals aufgreifen.
Was mich interessieren würde : Wenn ein Hund ein Tier schlägt und tötet (egal ob es sich hierbei um Katze,Vogel,Reh,Lamm usw. handelt),tritt danach eine Wesensänderung ein?
Ist vielleicht ne komische Frage,aber sie ist halt in meinem Kopf.Ändert sich dann evtl. auch die Rangstellung in einer Mehr-Hunde-Haltung?
 
Wie meinst Du das? So von wegen "einmal Blut geleckt....blablabla"? Klar können Erfolgserlebnisse das Selbstbewußtsein steigern und man wird es wieder versuchen, aber das sich das Wesen dadurch grundlegend ändert mag ich zu bezweifeln.
 


bei mir zuhause: Nein, keine wesensänderung, sogar isis die echt mindestens 1 mal die woche u.a. eine streuner katze erlegt, fasst unsere kitten, schaf, lamm, esel nicht an.

Alina die sogar kälber gerissen hat, war schon jeck vorher und auch das verhalten ist mit der zeit eher besser geworden als schlechter. Als sie fast perfekt war, ist sie uns leider tot umgefallen...
 

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