WAS IST LOS IN UNSEREM STAAT?

Toclett

20 Jahre Mitglied
Seit Jan. 2002 ist das neue Kaufvertragsrecht in Kraft. Damit sind die Fristen für

Mangel an der Sache „Tier“ von 6 Monaten auf 2 Jahre angehoben werden.



Es ist darauf zu achten, das bei der „Bedienungs- und Futteranweisung bei der

Sache Tier“ ja kein Fehler gemacht wird, was dann später evtl. zu einer nicht

einwandfreien körperlichen Entwicklung und Zahnstellungsproblemen bei dem

Tieren führen können. Denn dafür haftet jetzt der Verkäufer und nicht der Käufer!



Der Verkäufer befindet sich in der Beweislast, das er einwandfreie „Ware“ und eine

Bedienungsanleitung (Fütterung etc.) geliefert hat, obwohl er keinerlei Einwirkung mehr

nach Abgabe der „Ware Tier“ mehr hatte.



Ein Ausschluss dieser für den Verkäufer nicht guten Konditionen ist auch mit vertraglicher

Abmachung zum Schutze des Verbrauchers gem. § 475 BGB unwirksam.



Was bedeutet das für den Verkäufer? Du verkaufst ein Tier mit bestem Gewissen, das

von Dir aus alles o.k. ist und der Käufer reklamiert. Der Verkäufer muss dann beweisen, das die Reklamation des Käufers unberechtigt ist, ansonsten zahlt der Verkäufer



Von Arztbehandlung über evtl. Übernachtungskosten und Verdienstausfall bis hin,

das das Tier bis zur vollständigen Wiederherstellung bei dem Verkäufer versorgt und

dann dem Käufer an die Tür gebracht wird.



Hiermit ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet worden.



Bringt das eine Hobbyzucht ein, wie hoch soll und muss man den Preis eines Tieres setzen um

ggfs. hierfür Vorsorge zu treffen?



Kein Hobbyzüchter verdient sich eine „goldene Nase“ und kann ein „Tier“ bilanzieren und

für evtl. Reklamationen „Garantierückstellungen“ bilden.



Wer mehr über dieses Thema erfahren möchte, kann bei der Werbeagentur Wolfgang Becher

Balsterstr. 128, 44309 Dortmund für 5,-- Euro zuzügl. Porto eine Broschüre



Das neue Kaufrecht speziell für den Kauf eines Hundes ab 1.Jan. 02



anfordern.



Na ja, etwas positives hat das ganze ja auch. Versicherungsgesellschaften bieten speziellen

Rechtschutz an, deren Einnahmen sind gesichert und Rechtsanwälte wollen ja auch verdienen und es wird eben nicht so viele arbeitslose Gerichtsangestellte und Richter mehr geben.



In diesem Sinne,

M.Wright
Mitglied NRV e.V Sitz Berlin





Gruß Toci
www.nrv-ev.de
 
Das kann doch wohl nicht wahr sein??

Ich meine, daß eine "Gebrauchsanweisung" mitgeben wird, ist ja okay - machen die meisten Züchter wahrscheinlich sowieso. Aber der Rest??

Oder kann man sich dann bei einem halbverhungerten Welpen mit "nicht sachgemäßer Handhabung" rausreden??

Fassungslos

Marion und ihre 2 Höllenhunde Tau & Tiptoe

Solange Menschen denken,
dass Tiere nicht fühlen,
müssen Tiere fühlen,
dass Menschen nicht denken

Noka






 
*Kopfschüddel* es kann doch niemand vorraus Ahnen was ein Hund späer mal hat, Zahnungsprobleme etc.

*KOPFSCHÜDDEL*

15.gif

...bei dem Versuch das Recht auf Leben in Gesetze zu verpacken
haben sie bei Dir TIER einige Sätze weggelassen,
Deine Schreie zu erhören wurde leider verpasst -
weil du für Menschen keine verständliche Stimme hast.....
 
Das ist so nicht richtig, da dies nicht die Hobbyzüchter betrifft, sondern nur gewerblichen Züchtern und Hundehändler.

Die folgenden Infos erhielt ich auf einem Seminar in dem ein auf Tiere spezialisierter Rechtsanwalt über das neue Kaufrecht und die Auswirkungen für Züchter referierte. Ich habe gerade meine Unterlagen nicht bei der hand, aber ich denke das Wesentliche kriege ich so zusammen.

Bei der Hobbyzucht ist die Nachweispflicht nach wie vor beim Käufer und auch die Dauer der Gewährleistung kann frei gewählt werden.

Ob es sich bei der eigenen Zucht um ein Gewerbe handelt hängt von der Höhe des Verdienstes mit den Hunden ab und ob die Zucht zum Gewerbe angemeldet ist. Wie der auf Tiere spezalisierte Rechtsanwalt erklärte ist daher seine Vorgehensweise in Streitfällen grundsätzlich die, erst einmal das zuständige Finanzamt zwecks Informationen anzuschreiben.

Gruss Thorsten
 
Ääääh, muß ich das jetzt verstehen? Ein Hund ist doch ein Hund ist doch ein Hund? Oder soll damit der Hobbyzucht ein Riegel vorgeschoben werden?, indem der Käufer in der Beweispflicht steht? Wäre ja ein netter Ansatz, nur daß die meisten Hobbyzüchter sich mit der Rechtslage doch eh nicht auskennen... und zudem (zumindest theoretisch) bei der Welpenaufzucht doch wohl eher etwas falsch machen als professionelle Züchter, oder?

*kopfschüttel*
 
Hallo Marion

Ein Hund ist doch ein Hund ist doch ein Hund? Oder soll damit der Hobbyzucht ein Riegel vorgeschoben werden?, indem der Käufer in der Beweispflicht steht
ich verstehe ncht was Du meinst, kannst Du das näher erklären? Rechtlich ist ein Hund eine Sache. Du kannst also z. Bsp. eine Menge Ärge bekommen, wen Du dem Käufer bestimmte Gebrauchseigenschaften des Hundes verspricht.

Der Unterschied liegt im Status des Verkäufers. Wenn Du privat Deinen gebrauchten PKW verkaufst musst du ja auch nicht die gleiche Gewährleistungsverpflichtungen tragen, die ein gewerblicher Händler erfüllen muss. Letztere dienen dem Schutz des Verbrauchers, aber eine Erweiterung auf private Transaktionen liesse den Handel zum erliegen kommen, da jemand der privat etwas verkauft unmöglich diese Bedingungen erfüllen kann. Wieso soll damit der Hobbyzucht ein Riegel vorgeschoen werden? versteh ich nicht, kannst Du erklären was Du meinst?

Wäre ja ein netter Ansatz, nur daß die meisten Hobbyzüchter sich mit der Rechtslage doch eh nicht auskennen...
Das will ich nicht hoffen, aber ich kanns nicht beurteilen.

... und zudem (zumindest theoretisch) bei der Welpenaufzucht doch wohl eher etwas falsch machen als professionelle Züchter, oder?
Das halte ich für ein Gerücht. Zum einen betrifft das ja auch die reinen Hundehändler, die ja mit der Aufzucht in den ersten Wochen rein gar nichts zu tun haben. Zum anderen muss ein Züchter,der von seiner Zucht leben will mindestens 8 Hündinnen haben und sicher auch mindestens einen Deckrüden. Das heisst diese Hunde werden sicher nicht mehr in familärer Umgebung leben und in der Prägephase sicher deutlich weniger Kontakt mit Menschen haben. Weiterhin muss jemand der davon lebt sein Augenmerk deutlich auf Gewinnmaximierung ausrichten. Das bedeutet im Wesentlichen: minimale Futterkosten, minimale Tierarztkosten und minimale Unterbringungskosten, bei maximalem Verkaufspreis. Der professionelle Züchter (Professionell im Sinne von - damit seinen Lebnsunterhalt verdienend) hat also einen sehr viel grösseren Anreiz dem Kunden Dinge zu verschweigen, bzw. diesen anzulügen und die Welpenzucht in all ihren Aspekten minimalistisch (mit Ausnahme der Quantität) zu betreiben. Das ist der Grund weshalb die gewerblichen Züchter gesetzlich stärker reglementiert werden.

Ist es mir gelungen Dein Kopfschütteln in ein Nicken zu verwandeln, oder habe ich mich nicht gut ausgedrückt, liebe Marion.

Lieber Gruss
 
*gg*@tigger

Ich hab mich da wohl mißverständlich ausgedrückt. Mit Hobbyzüchter meinte ich jetzt Leute, die einen Zufallswurf haben, sei es, weil die Hündin ausgebüchst ist, als sie läufig war oder weil man ja unbedingt mal eine paar süße knuddelige Welpen haben will, ohne sich vorher Gedanken um Abnehmer etc. zu machen.

Ich meinte damit jetzt nicht Leute wie Dich und Quini contra Massenzüchter/Händler sondern habe eher diese "Zufallszüchter" mit Euch verglichen...

Also unterschiedliche Ansätze - Deine Argumente sind durchaus logisch...
 
@Tigger:
Ich verstehe schon, was Du damit meinst, daß man ev. 8 Zuchthündinnen, respektive einem Deckrüden braucht um von der Hundezucht zu leben. Allerdings glaube ich nicht, daß die Hunde deswegen nicht sozialisiert sein müssen.
Davon abgesehen, daß wir selber derzeitig 13 Hunde in einem Haushalt halten, die sehr gut sozialisiert sind, kenne ich auch die Verhältnisse bei der Züchterin meines Großpudels. Diese Leute halten derzeit etwa 8- 10 Hunde und leben mit ihnen auch nicht anders in einem Haus, als wenn es nur 2 oder 3 wären. Der letzte Wurf war ein 5/5 Wurf und die Welpen waren allerbestens sozialisiert. Naja aber das fällt auch alles unter Hobbyzucht.
Du denkst sicher bei gewerblicher Zucht an die Zuchtanstalten, wo die Hunde irgendwo im Stall oder Zwinger weggepappt werden (hab da mal etwas ganz fürchterliches im Fernesehen über so einen bayrischen Yorkiezüchter gesehen <img border="0" alt="[RoteKarte]" title="" src="graemlins/rotekarte1.gif" /> ) und nur zum Füttern mal einen Menschen sehen?

@Marion:
Hobbyzucht wird durchaus mit guten Kenntnissen der jeweiligen Züchter über die jeweiligen Hunderassen; ihre Aufzucht, Sozialisierung, med.Behandlung usw. betrieben. Und wenn man Hobbyzüchter (organisierter) ist, sollte man die Sache Zucht auch professinell angehen. Die Elterntiere werden zueinander passend nach Gesundheit, Linie (und anderen prägnanten Eigenschaften, die bezüglich der Rasse jeweils erwünscht und gefordert sind) ausgewählt.

Bei Jemandem, der versehentlich einen Wurf hat würde ich eigentlich nichtmal von Zucht sprechen.
Zucht hat was mit geplanter Vermehrung und dadurch resultierende Verbesserung der erwünschten Eigenschaften der betreffenden Rasse zu tun.

Wer einen ungeplanten Wurf hat, ist eigentlich nur ein ungewollter Vermehrer, was ich an sich nicht schlimm finde.
Wer jedoch einfach Würfe plant oder Deckakte entstehen läßt egal, ob die Elterntierwe zusammen passen oder nicht und egal, auf welche Art und Weise die welpen später an den Mann gebracht werden, den nenne ich gewissenlosen Hinterhofvermehrer. Davon gibt es immer noch zu viele hier; man sehe sich in den Tierheimen um!
 
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