Laut Hundeverordnung Hessen, läuft diese am 131.12.2008 ab.
Helft mir mal bitte auf die Sprünge. Ich habe irgendwie im Kopf das laut des Bundesverfassungsurteil damals die Verordnungen die einen Hund nur wegen seiner Rasse als gefährlich eingestuft werden nichtig sind.
Richtig ist, dass das BVervG meinte, dass nach einem Beobachtungszeitraum von glaub ich 5 Jahren, die Rassenlisten neu überarbeitet bzw. erweitert werden müssen.Grund ist das es keine wissenschaftlichen Studien/ Beweise gibt das die Rassezugehörigkeit gleichzeitig Aggressivität beinhaltet, darum wurden die Verordungen nur übergangsweise genehmigt bis die Wissenschaftlichen Belege erfolgt sind bzw müssen sie bis zu einem bestimmten datum vorliegen um die Verordnungen ab dato weiter gelten zu lassen.
Richtig ist, dass die Steuersatzung in Ffm. gekippt wurde, allerdings nur insoweit, dass man nicht 3 Hunderassen als "unwiderlegbar gefährlich" mit 900 Euronen pro Jahr besteuern darf, während andere aufgeführte Hunderassen als "widerlegbar gefährlich" gelten und nach WT für diese nur die normale Hundesteuer bezahlt werden muss. Resultat aus diesem Urteil ist, dass nun in Ffm. 11 Hunderassen "gleich behandelt" werden - nämlich mit 900 Euro Hundesteuer pro JahrEbenso bilde ich mir ein das die erhöhten Steuern für bestimmte Rassen ungültig sind. das Urteil hab ich hier da muss ich mich nur durchwühlen, den Zeitungsartikel besitz ich leider nicht mehr.
Wo wurden Beißstatistiken abgelehnt? In Hessen wurde diese sogar genommen, um die Rechtmäßigkeit der VO zu stützenKönnte mir bitte jemand sagen ob ich das völlig falsch verstanden habe oder ob das alles schon wieder hinfällig ist weil die Wissenschaftlichen Studien erfolgt sind. Die Beissstatistiken wurden ja als Beweis abgelehnt weil nirgens festgelegt ist wann ein Biss als solcher zu werten ist.
ja leider, aber durch diese Verordnung, die ja auch oft in der Presse stand achten mittlerweile mehr Bürger darauf und informieren das OA falls sie was bemerken.
Das mag in manchen Fällen lästig sein, aber wer alle Gesetze (weitestgehend) einhält und seinen Hund gut erzieht, der muss ja auch nichts befürchten.
ja leider, aber durch diese Verordnung, die ja auch oft in der Presse stand achten mittlerweile mehr Bürger darauf und informieren das OA falls sie was bemerken.
Ihr mögt mich jetzt für verrückt halten, aber ich finde manche Verordnungen für richtig.
Wenn das alles wegfallen würde, dann würden sich wieder immer mehr "Idioten", die nicht fähig sind mit einem SoKa umzugehen sich so einen holen.
Wir haben es ja schon in einem anderen thread, wo manche Jugendliche kleinkriminelle sich so einen Hund holen um damit anzugeben und zu prollen, ihn aber keineswegs unter kontrolle haben