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PitBullFrauli

Laut Hundeverordnung Hessen, läuft diese am 131.12.2008 ab. Unabhängig davon und auch das so viele schon gekämpft haben (was ich auch gut finde - ich war lediglich zu jung dafür) wäre es da nicht doch ein Versuch etwas auf die Beine zu stellen???!!!


Und jetzt bitte kommt nicht: Was denkst du was wir alles getan haben!!! Es sind Jahre vergangen!!!!!


Vorschläge dieser Art werden immer nur belächelt! Habt ihr Aufgegeben??????????????


Wäre es nicht doch ein Versuch wert...



(Wurde schon in vielen anderen Themen angesprochen, aber ich würds gern nochma hochholen)
 
Ja, warum nicht nocheinmal versuchen?

In welche Richtung denkst du da? Allgemein gesehen haben sich das K.-Hundegesetz in Hessen doch ganz gut geregelt? Alle 2 Jahre Wesenstest und dein Hund ist ein ganz normaler Hund ohne Maulkorb und Leinenzwang. Würde es wegfallen, wäre dies natürlich super.

An der Steuer könnte man noch etwas ändern, hierfür zahlt man teilweise noch viel zu viel Geld (ich auch), aber dies ist wiederum Komunenabhängig (Städteabhängig).

Ich glaube, man hat einfach gelernt mit den Gesetzen zu Leben und deshalb bemüht man sich nicht mehr so wie früher. Ein Skandal damals...heute wird es unter den Tisch geschoben und weggeschaut!

Ist doch wie mit de Rauchen in öffentlichen Gebäuden. Erst war es ein Skandal, jeder hat sich darüber aufgeregt...naja...jeder Raucher...und jetzt?....Jetzt hält sich doch jeder an das Gesetz und es funktioniert!

Ich glaube, ich denke gerade sehr negativ....

Grüße Anschette
 
Na, mich stört nach wie vor die Rassendiskreminierung Und um den zusatz GEFÄHRLICHER hund!Aber sonst ist es ganz ok gelöst klar. Bis auf die Kosten für Haltergenehmigung, Sachkunde Test, ads Gelände sichern, Türschild, Wesenstest, Chip, Hundeversicherung............. Ich bin einfach für was einheitliches... aber vielleicht hast du ja Recht
 
31.12.2008 sorry. Das sie dann verlängert, erweitert oder geändert wird, falls das nicht zwischenzeitlich geschiet
 
Helft mir mal bitte auf die Sprünge. Ich habe irgendwie im Kopf das laut des Bundesverfassungsurteil damals die Verordnungen die einen Hund nur wegen seiner Rasse als gefährlich eingestuft werden nichtig sind. Grund ist das es keine wissenschaftlichen Studien/ Beweise gibt das die Rassezugehörigkeit gleichzeitig Aggressivität beinhaltet, darum wurden die Verordungen nur übergangsweise genehmigt bis die Wissenschaftlichen Belege erfolgt sind bzw müssen sie bis zu einem bestimmten datum vorliegen um die Verordnungen ab dato weiter gelten zu lassen. Ebenso bilde ich mir ein das die erhöhten Steuern für bestimmte Rassen ungültig sind. das Urteil hab ich hier da muss ich mich nur durchwühlen, den Zeitungsartikel besitz ich leider nicht mehr.
Könnte mir bitte jemand sagen ob ich das völlig falsch verstanden habe oder ob das alles schon wieder hinfällig ist weil die Wissenschaftlichen Studien erfolgt sind. Die Beissstatistiken wurden ja als Beweis abgelehnt weil nirgens festgelegt ist wann ein Biss als solcher zu werten ist.
 
Helft mir mal bitte auf die Sprünge. Ich habe irgendwie im Kopf das laut des Bundesverfassungsurteil damals die Verordnungen die einen Hund nur wegen seiner Rasse als gefährlich eingestuft werden nichtig sind.

Das ist so nicht richtig. Um z.B. ein Zuchtverbot für bestimmte Rassen zu verhängen genügt keine VO sondern es braucht ein Hundegesetz bzw. eine gesetzliche Ermächtigung. Dies hat die CDU in Eigenregie (mit ihrer absoluten Mehrheit im Landtag) gemacht, indem das Polizeigesetz kurzerhand um eine Ermächtigungsgrundlage erweitert wurde. Diese bietet unserem Innenminister die Möglichkeit HundeVO's nach eigenem Gusto zu schaffen, ohne dass der Landtag zustimmen muss


Richtig ist, dass das BVervG meinte, dass nach einem Beobachtungszeitraum von glaub ich 5 Jahren, die Rassenlisten neu überarbeitet bzw. erweitert werden müssen.

Ebenso bilde ich mir ein das die erhöhten Steuern für bestimmte Rassen ungültig sind. das Urteil hab ich hier da muss ich mich nur durchwühlen, den Zeitungsartikel besitz ich leider nicht mehr.
Richtig ist, dass die Steuersatzung in Ffm. gekippt wurde, allerdings nur insoweit, dass man nicht 3 Hunderassen als "unwiderlegbar gefährlich" mit 900 Euronen pro Jahr besteuern darf, während andere aufgeführte Hunderassen als "widerlegbar gefährlich" gelten und nach WT für diese nur die normale Hundesteuer bezahlt werden muss. Resultat aus diesem Urteil ist, dass nun in Ffm. 11 Hunderassen "gleich behandelt" werden - nämlich mit 900 Euro Hundesteuer pro Jahr Ansonsten haben die Kommunen einen erheblichen Gestaltungsspielraum, was die Hundesteuersatzung betrifft. Und nur weil vielleicht eine Rassenlisten in einer VO fällt heißt das noch lange nicht, dass die Kampfhundesteuer rechtswidrig ist

Wo wurden Beißstatistiken abgelehnt? In Hessen wurde diese sogar genommen, um die Rechtmäßigkeit der VO zu stützen
 
Ihr mögt mich jetzt für verrückt halten, aber ich finde manche Verordnungen für richtig.
Wenn das alles wegfallen würde, dann würden sich wieder immer mehr "Idioten", die nicht fähig sind mit einem SoKa umzugehen sich so einen holen.
Wir haben es ja schon in einem anderen thread, wo manche Jugendliche kleinkriminelle sich so einen Hund holen um damit anzugeben und zu prollen, ihn aber keineswegs unter kontrolle haben
 
... für solche Fälle gab es schon vor den Hundeverordnungen ausreichend Möglichkeit einzuschreiten. Ist nur leider nie (kaum) geschehen...
 
ja leider, aber durch diese Verordnung, die ja auch oft in der Presse stand achten mittlerweile mehr Bürger darauf und informieren das OA falls sie was bemerken.
Das mag in manchen Fällen lästig sein, aber wer alle Gesetze (weitestgehend) einhält und seinen Hund gut erzieht, der muss ja auch nichts befürchten.
Allerdings das mit den Steuern, das ist schon eine riesenschweinerei daraus auch noch profit schlagen zu wollen
 

zu befürchten habe ich sicherlich nichts - es ist denoch eher lästig wenn die folgend beschriebene Szene jedes Mal einen Besuch vom OA auslöst (wohlbemerkt obwohl alle Auflagen seit 12 Jahren erfüllt werden

Stell Dir vor Du fährst mit Deinem Hund zum Getränkemarkt - die Nase und die leeren Kästen sind im Kofferaum Deines Kombis. Auf dem Parkplatz des Ladens öffnest Du den Kofferraum um das Leergut in den Laden zu bringen. Das ruft dann einen (verbitterten) alten Mann auf den Plan - Dieser pöbelt Dich regelrecht an und ruft dabei immer laut : " Die Kinder! " (Auf dem ganzen Gelände ist zwar kein Kind zu sehen, aber wahrscheinlich könnte ja eines aus dem Nichts auftauchen) Er ist der festen Überzeugung dass Dein Hund im Auto einen Maulkorb tragen muss und notiert deshalb Dein Kennzeichen und meldet dies sofort der Polizei, damit Du als unverantwortlicher Hundehalter sofort aus dem Verkehr gezogen wirst...

Davon, dass es hier in NRW nach bestandenem Test eine Maulkorb- und Leinenbefreiung gibt hat er selbtverständlich noch nie etwas gehört und glaubt das nicht mal wenn die freundlichen Herren und/ober Damen in Grün in darüber aufklären.

Mir würde eine Welt gefallen in der alle die einen tatsächlichen Verstoß gegen Regeln sehen dies melden- nicht nur bei Hunden die auf der Liste stehen
 
@ Beckersmom danke, wie gesagt ich wusste das nicht genau. Ich sehe mir immer nur die Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes an in dem ich mich aufhalten will damit es keine böse Überraschung gibt. Stimmt nur leider auch das wären die alten Gesetzte durchgesetzt worden bräuchte den Mist nicht.

Nochmal Danke für die Richtigstellung
 
ja leider, aber durch diese Verordnung, die ja auch oft in der Presse stand achten mittlerweile mehr Bürger darauf und informieren das OA falls sie was bemerken.

Wenn Du damit meinst, dass man dann von "Nichtswissern" draußen angegeigt wird, der Hund müsse aber einen Maulkorb tragen - dann haste leider recht Nur wissen diese bildlesenden Klugscheißer überhaupt nix von der Hess. VO, die sehen nur Listenhund und dieser hat gefälligst einen Maulkorb zu tragen

Ihr mögt mich jetzt für verrückt halten, aber ich finde manche Verordnungen für richtig.
Wenn das alles wegfallen würde, dann würden sich wieder immer mehr "Idioten", die nicht fähig sind mit einem SoKa umzugehen sich so einen holen.


Man kann nicht einerseits argumentieren, Listenhunde wären wie alle anderen Hunde aber andererseits behaupten, diverse Idioten sind nicht fähig mit einem Listenhund umzugehen. Selbige wären dann wohl eher überhaupt nicht in der Lage mit jedwedem Hund umzugehen.

VO's ohne Rassenliste klappen doch auch in Thüringen und NS. Und Du willst mir jetzt sicher nicht erzählen, dass es sich in diesen Bundesländern gefährlicher lebt?
 



Richtig. Ich bin auch nicht gegen den Wegfall der kompletten Verordnung, sondern für eine EINHEITLICHE VERORDNUNG!


- Hundeversicherungs PFLICHT
- Sachkundenachweis
- Wesenstest


Wenn nicht für alle, dann zumindest für alle Hunde ab 40 cm und 20 Kilo KGW - In einigen Bundesländern ist es doch schon so oder???

Theoretisch dürfte mein Hund hier im Hof nicht frei laufen. Die Mauer müsste mindestens glaube 1,80 sein. Ist sie aber nicht. Auch muss ein Warnschild ans Hoftor, zudem, Haltergenehmigung, Sachkunde, Wesenstest etc etc etc sind ja auch alles mit Kosten verbunden.

Ich kenne hier genügend HUnde die weitaus unerzogener und Gefährlicher sind, als so mancher Pit. Darum schert sich aber keiner!


Deswegen ärgert es mich

Und was bringt die Verfassung, wenn viele SoKas, wahsrcheinlich genau die mit dem Klischee hinten dran, eh entweder gar nicht gemeldet sind, oder eben nicht als das was sie sind????????????

Gutachter schummerln ja auch gerne mal.

Daher bin ich für was einheitliches.

MfG
 
Eine einheitliche Verordnung, das hört sich super an.
Da wäre ich auch voll und ganz dafür, da jeder Hund das Recht auf einen fähigen, liebenden Menschen an seiner Seite hat.
 
Ja. Ich finde eine Verordnung ja gut. Aber eben nicht auf einzelne Rassen, die vor allem in jedem Bundesland anders sind *kopfklatsch*.

1. hat jeder Hund ein Recht auf ein Anständiges Herrchen und 2. kann jeder Hund beißen, ausrasten oder töten. EGAL welche Rassen.

(Obwohl wir im weiten Kreis der Familie auch einen Todefall mit einem Kampfhund haben!)

Auch Nachbars Omi muss ihren Dackel halten können, damit der nicht auf Schulkinder losgeht im übertriebenen Sinne. Da wahrscheinlich alle Hunde nicht möglich ist zumnidest ab einer gewissen Größe. Wobei bsp Pudel, Jackys evtl klein aber oft mega OHO sind!!!!!


Zudem bin ich für ein komplettes Tierhalteverbot bei verstößen gegen das Tierschutzgesetzt.

"Bekannte" gehen nie mit ihren Hunden raus, lassen sie abmagern, sperren sie in Boxen, lassen sie verfilzen, sind beim Amt bekannt und nachdem sie die armen Viecher verschenkt haben, haben sie nun wieder einen Hund!!!! DAS KANN NICHT SEIN!!! Jeder Depp darf machen was er will und SoKa Halter bekommen OHNE GRUND die volle Palette inkl Beleidigungen auf der Straße und dem allgemeinen Stempel auf der Stirn ab.


*frust raus lass*


 
Wenn denn mal fest stehen würde, wer nun ab demnächst in Hessen regieren wird, könnte man Hoffnung haben, dass die Rasselisten verschwinden.

Mit dem populistischen, Parolen schreienden Koch / Bouffier Gespann wird das sicherlich nichts. Diese hessische Partei wird da eher noch mehr in Deutschland seltene Rassen drauf setzen, damit sie noch mehr "Randgruppen" diskriminieren und kriminalisieren können. Eine allgemein schärfere Hunde VO als die alte ohne Rasseliste hat Bouffier damals abgelehnt mit der Begründung, dass man damit zu viele Bürger kriminalisieren würde. "Perverse Tierliebhaber" und "Asoziale", wie Bouffier SoKa Halter damals genannt hat, kann man ja weiterhin kriminalisieren und diskriminieren. Auf die paar Wählerstimmen kommt es eh nicht an... .
 
Alle Rechte und alle Pflichten für alle Hunde, dass fände ich richtig. Warum muss ich, theoretisch, 890 Euro Hundesteuer bezahlen (hab aber Maulkorb-Leinenbefreiung, brauch also nicht so viel zahlen),Nachbars Pfiffi, der meine Kinder schon etliche Male versucht hat zu kriegen,nicht???
Meiner Meinung nach, müßten unsere bestehenden Gesetze nur durchgesetzt werden.
Wo es allerdings um Geld geht, ist Papa Staat sehr unnachgiebig.Wir Anlagehundbesitzer sind als Geldquelle entdeckt worden, warum sie nicht weiter sprudeln lassen?
In NRW braucht der Wesenstest , die Leinnen und Maulkorbbefreiung auch nur einmal abgelegt zu werden und gilt dann, wenn nichts vorfällt, bis ans Lebensende des Hundes.
Was kann man daran ändern?? Ich glaube nichts. Mir würde es schon reichen, wenn ich in den Köpfen der Menschen was ändern könnte. Das lässt sich aber leider nicht per Gesetz durchsetzen.
 

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