Versican L3R Tollwut-Impfstoff... Gültigkeitsdauer?

Toll, gerade gesehen, dass mein TA zwar die 3-Jahresimpfung verwandt, allerdings als Gültigkeitsdauer nur ein 1 Jahr eingetragen hat:sauer:
 
  • 27. April 2024
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Hi Lana ... hast du hier schon mal geguckt?
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Der Kerl fährt immer mal wieder spontan mit dem Dicken nach Österreich. Bisher sind wir da noch nie kontrolliert worden. Aber im Moment weiß man ja nicht.
Und meine größte Sorge wäre da halt, dass der Dicke mal irgendwann nicht mehr einfach so zurück darf nach Deutschland.
Von daher wohl wirklich nachimpfen. Mal hören, was die Tierärztin noch sagt.

Es kann dir zwar keine Sicherheit geben, aber mal ein Schwank aus meiner Jugend: Ich wurde vor Jahrzehnten, also lange vor Schengen, an der österreichischen Grenze bei der Wiedereinreise nach D kontrolliert und hatte keinen Impfpass dabei. Bzw. der war im anderen Auto. War ein gemeinsamer WG-Urlaub, und ich war auf der Hinreise in einem anderen Auto mitgefahren. Wir fuhren aber nicht in Kolonne, d.h. das andere Auto war nicht greifbar.
Ich erklärte es den Beamten, und einer sagte mir, sie könnten jetzt einen TA dazu rufen, der den Hund untersuchen würde. Ich blieb gelassen, sagte, das können sie ruhig tun, der Hund ist geimpft und gesund, und das war's. Wir durften passieren. (edit: und das, obwohl das Auto wegen der langhaarigen und bärtigen männlichen Mitreisenden mittels Diensthund auf Drogen untersucht wurde.) :D

Aber wenn ich dich richtig verstanden habe, sind deine Hunde gemäß Impfpass noch gültig geimpft? Dann würde ich mir ehrlichgesagt gar keine Gedanken machen. Wenn überhaupt - was mir seit Schengen nie passiert ist - an der Grenze kontrolliert wird, dann nicht von Tierärzten, die die Zulassungsdauer der einzelnen Impfstoffe im Kopf haben, sondern von Grenzbeamten, die anhand des Impfpasses prüfen, ob Impfschutz besteht. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Grenzbeamter sich da nicht auf den Eintrag im Dokument verlässt.
 
Bei uns ist der Fall zugegeben etwas anders, da CH aber wir hatten die Impfpässe mal vergessen und wollten ins Aostatal und wurden am Grossen St. Bernhard beim Grenzübergang kontrolliert, Einreise war nicht möglich, obgleich unser TA die gültigen Impfungen per Fax bestätigte, ich musste 4h zurückfahren. Entsprechend würde ich da kein Risiko eingehen.
Das Thema Leberwerte und weitere Chemie hatten wie vor einem Jahr ja auch und unsere Tierklinik meinte, dass das gut geht, war in unserem Fall auch so.
 
War vor ein paar Wochen in Österreich. Kontrolliert wurden wir nicht, aber es stand dick und fett und unübersehbar da (am Grenzübergang), dass Hunde ohne gültige TW- Impfung nicht einreisen dürfen. Wir hatten die Impfpässe auch dabei, allerdings wird Tiny nicht mehr geimpft.
 
Ich hab mir jetzt nochmal den Impfpass von der Hündin, der der Zutritt verwehrt wurde, angesehen. Sie wurde 2013 mit einem Impfstoff geimpft, der schon sehr lange und zwar durchgehend seit Zulassung der 3-Jahres-Impfungen für 3 Jahre gültig ist! Sie hätte damit also einen aktuellen Impfschutz bis 2016 gehabt! Eingetragen war als Gültigkeit aber 1 Jahr und dann wurde sie 2014 mit dem Impfstoff geimpft, der nur für 1 Jahr die Zulassung hat, diese Impfung wurde dann aber mit 3 Jahren Gültigkeit eingetragen und aufgrund dessen wurde der Hündin der Zutritt verwehrt.

Also eigentlich hätte die Hündin rein gelassen werden müssen, denn der Impfstoff, mit dem sie 2013 geimpft wurde, ist und war für 3 Jahre zugelassen, also bis 2016. Schade, dass ich das nicht wusste, als wir da dumm standen und uns dumm anmachen lassen mussten! :(

Aber es ist erschreckend, was für ein Schmu gemacht wird mit den Impfen. Ich hab das jetzt schon von so vielen gehört, dass ein 3-Jahres-Impfstoff nur für 1 Jahr eingetragen wurde oder dass ein 1-Jahres-Impfstoff für 3 Jahre eingetragen wurde. Sowas dürfte doch nicht sein. :(

Gruß
tessa
 
früher war es einfacher, da hielt der ein jahr und gut...
jetzt haben wir ja gesehen, gibt es impfstoffe die anfangs für 3 jahre gültig waren und dann aber auf 1 jahr reduziert wurden...
ich glaube als tierarzt bespricht man am anfang mit dem pharmavertreter die medikament und liest nicht jedes mal neu den beipackzettel...
aber ja, sauärgerlich :dagegen:
 
Aber es ist erschreckend, was für ein Schmu gemacht wird mit den Impfen. Ich hab das jetzt schon von so vielen gehört, dass ein 3-Jahres-Impfstoff nur für 1 Jahr eingetragen wurde oder dass ein 1-Jahres-Impfstoff für 3 Jahre eingetragen wurde. Sowas dürfte doch nicht sein. :(

Gruß
tessa

Dein Thread beweist, wie willkürlich mit Impfstoffen bei Hunden umgegangen wird. Wer da noch glaubt, die gängigen Empfehlungen dienen der Gesundheitsvorsorge, der muss das wohl tun. Da ich immer kranke und/oder alte Hunde habe, musste ich mich schon vor Jahren intensiv mit dem Thema auseinander setzen. Witzigerweise merken das dann auch unterschiedliche TÄ recht schnell und lenken dann doch immer ein, nachdem sie wie selbstverständlich anfangs immer mit der Moralkeule unterschiedlichste Impfungen verkaufen wollten- und DAS sollte man sich vor Augen führen.

Komisch, dass man speziell bei Hunden mit der Masche immer noch für soviel Umsatz sorgen kann. Wie voll wohl Fussballstadien o.ä. noch wären, wenn nur Menschen mit gültigem Impfschutz zu Massenveranstaltungen dürften?;)
 
früher war es einfacher, da hielt der ein jahr und gut...
jetzt haben wir ja gesehen, gibt es impfstoffe die anfangs für 3 jahre gültig waren und dann aber auf 1 jahr reduziert wurden...
ich glaube als tierarzt bespricht man am anfang mit dem pharmavertreter die medikament und liest nicht jedes mal neu den beipackzettel...
aber ja, sauärgerlich :dagegen:

Nee, früher "hielt" der Impfstoff genauso lange, die Impfstoffe wurden nicht verändert. Nur die Gesetzeslage, nach der jedes Tier nach dem Kontakt mit einem tollwütigen Tier getötet oder in Quarantäne gesteckt werden konnte, dass keine jährliche Impfung nachweisen konnte. Vor Jahren wurde "jährlich" durch "gültig" ersetzt und einige Pharmakonzerne haben sich dann dazu entschlossen, die längere Gültigkeit zuzugeben- zumindest scheibchenweise. Die Wirkstoffe sind und waren immer die gleichen, nur die Beipackzettel werden willkürlich verändert.
 
Nee, früher "hielt" der Impfstoff genauso lange, die Impfstoffe wurden nicht verändert. Nur die Gesetzeslage, nach der jedes Tier nach dem Kontakt mit einem tollwütigen Tier getötet oder in Quarantäne gesteckt werden konnte, dass keine jährliche Impfung nachweisen konnte. Vor Jahren wurde "jährlich" durch "gültig" ersetzt und einige Pharmakonzerne haben sich dann dazu entschlossen, die längere Gültigkeit zuzugeben- zumindest scheibchenweise. Die Wirkstoffe sind und waren immer die gleichen, nur die Beipackzettel werden willkürlich verändert.

vielleicht hätte ich dazu schreiben sollen "lt. beipackzettel"
um mehr geht es mir nicht...in diesem fred sehr gut zu sehen das impfstoffe nach herstellung eine 3 jahres zulassung hatten und mittlerweile nur noch eine 1 jahres zulassung...und das nur lt. beipackzettel...das das serum nicht geändert wurde weiß ich...
 
Es kann schon mal vorkommen, dass der Kerl recht spontan für ein verlängertes WE mit dem Dicken nach Österreich fährt. Da gibts zwar eigentlich keine Kontrollen - aber der Teufel ist bekanntlich ein Eichhörnchen...

War vor ein paar Wochen in Österreich. Kontrolliert wurden wir nicht, aber es stand dick und fett und unübersehbar da (am Grenzübergang), dass Hunde ohne gültige TW- Impfung nicht einreisen dürfen.

Und ich habe eben grade auf der Seite "Urlaub mit Hund" unter "Einreisebestimmungen" gelesen, dass Österreich nur einen Impfschutz von 12 Monaten anerkennt, Italien sogar nur 11 Monate. Wenn das so stimmt, wäre es ganz egal, wenn im Ausweis eine 3jährige Gültigkeit eingetragen ist?!? :eek:
 
:verwirrt:Das wüßte ich auch dern, weil ich jedes Jahr mit den Hunden nach ÖS fahre.
 
das sind beides eu staaten, da ist es wie hier bei uns...
ich denkd die seite ist einfach nicht up to date ;)
 
Du scheinst Recht zu haben, Noeps. Es gelten die EU-Einreisebestimmungen, und die sind

  • Ihr Hund war Zeitpunkt der Erstimpfung gegen Tollwut mindestens 12 Wochen alt und die Impfung wurde von einem ermächtigten Tierarzt verabreicht. Die Gültigkeitsdauer der Impfung reicht bis zum Ende der vom Hersteller angegebenen Impfschutzdauer. Dies gilt auch im Falle von Wiederholungsimpfungen. Eine Wiederholungsimpfung gilt als Erstimpfung, sofern diese nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgte. Die Impfung liegt nicht vor dem Zeitpunkt der Kennzeichnung.
  • Ihre Einreise darf erst frühestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung empfohlenen Impfprotokolls erfolgen.

 
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