Versican L3R Tollwut-Impfstoff... Gültigkeitsdauer?

tessa

KSG-Dobi-Dompteuse™
20 Jahre Mitglied
Ich muss mal meinen Frust loswerden. Gestern war ich mit meiner Freundin und zwei ihrer Hunde in Dortmund auf der Hundeausstellung. Das heißt: nur mit einem Hund, der zweite wurde nämlich nicht rein gelassen. :( Und musste dann im Auto warten. :(

Selbstverständlich hatten wir den EU-Impfausweis mit, dort eingetragen die Tollwut-Impfung, gemacht im April 2014, Nachimpfung fällig im April 2017. So eingetragen und abgestempelt und unterschrieben vom Haustierarzt. Meine Freundin hatte seinerzeit extra die 3-Jahres-Tollwutimpfung verlangt.

Wir waren also völlig überrascht, als die Tierärztin (übrigens super unfreundlich und pampig) am Eingang uns nicht rein ließ mit der Begründung: Der Impfstoff wäre nur für 1 Jahr zugelassen und der Hund hätte keinen gültigen Impfschutz. Der Impfstoff ist Versican L3R von Pfizer, laut Aufkleber.

Weiß einer von Euch, wie es damit ist, mit der Gültigkeit? Im Frühjahr diesen Jahres sind ja einige Impfstoffe wieder zurückgestuft worden, Virbagen z.B. ist von 3 auf 2 Jahre zurückgestuft worden. Aber wie siehts mit Versican aus?

Sie sagte dann auch gleich dazu, dass sie heute schon jede Menge Leute abgewiesen hätte, weil da auch im Impfpass zwar die lange Gültigkeit eingetragen worden wäre, der Impfschutz aber nicht vorhanden wäre, weil der Impfstoff nur 1 Jahr Gültigkeit hat.

Auf dem Parkplatz saßen auch jede Menge Hunde in den Autos und ich habe selbst gesehen, dass noch mehrere weggeschickt wurden.

Ich habe noch vor Ort den Tierarzt angerufen, der hat dann mit der dortigen Tierärztin gesprochen, aber die hat stur auf ihrer Meinung beharrt! Wir waren natürlich total sauer, weil wir uns keiner Schuld bewusst waren.

Zuhause habe ich mal nachgesehen, ich gehe ja zum gleichen Tierarzt. Zwei meiner Hunde sind auch mit dem Impfstoff geimpft, einmal 2013 und einmal 2014, auch bei ihnen sind 3 Jahre eingetragen, ich müsste also 2016 bzw. 2017 erst wieder hin. Falls die Tierärztin aus Dortmund nicht doch recht hat... wenn das wirklich ein 1-Jahres-Impfstoff ist, dann hätten meine beiden ja auch keinen Impfschutz mehr?

Wir wollen nächste Woche mal zum Tierarzt, der soll uns das mal erklären!

Das ist mir noch nie passiert... meine Freundin ist übrigens im Mai diesen Jahres problemlos mit allen Hunden in die Halle gekommen, also zur Hundeausstellung in Dortmund. Da hat keiner gemeckert, und da der Hund im April 2014 geimpft worden war, wäre die Impfung zu dem Zeitpunkt ja auch schon abgelaufen gewesen?!

Die Tierärztin hat sich total im Ton vergriffen, nicht nur bei uns, die hat die Leute angemacht in einem Tonfall, unter aller Würde... ein älteres Paar hatte für den Hund eine gültige Tollwutimpfung, aber die anderen Impfungen waren "abgelaufen", denen hat sie vor allen anderen ins Gesicht gesagt, sie hätten kein Verantwortungsbewusstsein, sie würden ihren Hund gefährden, das wäre verantwortungslos. Hat sie ihnen sogar noch hinterhergebrüllt, als der Mann sagte, ob und wie er seinen Hund impfen lässt, wäre ja wohl seine Sache....

*puh* Also sowas hab ich echt noch nicht erlebt in Dortmund.

Gruß
tessa
 
  • 20. April 2024
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Hi tessa ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ärgerlich...
Aber für 3 Jahre zugelassen sind aktuell nur (noch) NobivacT, Enduracell T und Rabisin.
Versican für ein Jahr.

Keine Ahnung wie das ist wenn der Impfstoff zur Zeit der Impfung noch für 3 Jahre zugelassen war. Kann ja eigentlich nicht sein dass das dann zurückgestuft wird. Ist ja auch wichtig wenn man über die Grenze will, da kann das ja üble Konsequenzen haben und man kann doch nicht verlangen dass die Besitzer vorher nachprüfen ob der Impfstoff immer noch für 3 Jahre gilt.
 
Fakt ist doch, wenn das Versican schon immer nur 1 Jahr Gültigkeit hatte, dann hat unser TA da eine falsche Eintragung im Impfpass gemacht. Verlangt worden ist von mir bzw. meiner Freundin ausdrücklich die 3-Jahres-Impfung. Hat er ja auch eingetragen, aber wenn der Impfstoff nur 1 Jahr Gültigkeit hat, dann ist das doch nicht korrekt, wenn er dann 3 Jahre einträgt, oder?

Mit der Rückstufung ist das ja auch so eine Sache... einer meiner Hunde ist mit Virbagen geimpft worden und hat 3 Jahre eingetragen bekommen. Eine Woche später ist einer der Hunde meiner Freundin ebenfalls mit Virbagen geimpft worden und hat 2 Jahre eingetragen bekommen. Eine einzige Woche Unterschied! Muss ich jetzt da auch Bedenken haben, dass "mein" Eintrag für die 3 Jahre rückwirkend für falsch erklärt wird?

Das kann es doch eigentlich nicht sein, oder? Man muss sich doch drauf verlassen können, dass das, was der Tierarzt im Impfpass einträgt, auch richtig ist! Bin mal gespannt, was er dazu sagt!

Gruß
tessa
 

der hatte immer nur 1 jahr gültigkeit...ärgerlich für euch, aber letzten endes hat sich die tierärztin richtig verhalten
 
Na ja, wenigstens freundlicher hätte sie sein können, so ein Ausbund an Unfreundlichkeit ist mir noch nicht untergekommen.
Dann bin ich mal gespannt drauf, ob mein Haus-TA eine kostenlose Nachimpfung rausrückt... Bolle hat ja dann schon seit September 2014 und Schlupp seit 2015 keinen gültigen Impfschutz mehr, obwohl im Impfpass eingetragen ist, dass sie erst 2016 bzw. 2017 nachgeimpft werden müssen.
Woher soll der Normal-Hundebesitzer denn sowas wissen? Man verlässt sich doch auf das, was im Impfpass steht. :(

Sowas Blödes!

Gruß
tessa
 
Ich habe erst jetzt gemerkt, dass meinem Hund Jahr eingetragen wurde obwohl ich einen Impfstoff mit 3 Jahre Gültigkeit abgesprochen hatte.
Geimpft wurde mit Virbac Virbagen.
Eben gegoogelt und zumindest 2 Jahre Gültigkeit gefunden.:rolleyes:
 
Noeps, danke für den Link. Gibts sowas auch von Virbagen Canis LT? Mich würde gerade mal brennend interessieren, wann genau die Rückstufung von "2-3 Jahre" auf "2 Jahre" gewesen ist. Nicht, dass ich mit dem 3-Jahres-Eintrag jetzt auch in den Popo gekniffen bin. :(

Es reicht wohl nicht, beim Tierarzt ausdrücklich die 3-Jahres-Impfung zu verlangen, man muss sich wohl zwangsläufig vorher auch noch schlau machen, welcher Impfstoff denn nun für 3 Jahre zugelassen ist... :(

Gruß
tessa
 
Puh, bei meinen ist es zum Glück Nobivac, laut TA angeblich bei alten und angeschlagenen Hunden wie meiner Emmi der verträglichste, ist trotzdem ein Hammer wie unterschiedlich das gehandhabt wird, ich wäre ohne Tessas Post nie drauf gekommen die eingetragenen 3 Jahre anzuzweifeln.
 
Danke für den Thread @tessa. "Wir" sind auch wieder dran mit impfen. Nun werde ich zus. auf den richtigen Impfstoff achten /bestehen.
 
Echt verwirrend das Ganze. Was mich vor kurzem komplett aus den Socken haute, war ein Bericht im Internet. Eigentlich wollte ich nur nachlesen, ob es bei der 3-Jahres-Impfung häufiger zu Nebenwirkungen kommt, als bei der 1-Jahres-Impfung, weil Mila zum ersten Mal berechtigt war, die 3-Jahres-Impfung zu bekommen und ich sicher gehen wollte, dass ich ihr damit keinen Bärendienst erweise.

In dem Bericht stand, dass die Gabe an Impfstoff gegen Tollwut in Menge und Wirkstoff immer dieselbe ist - egal ob 1 Jahr oder 3 Jahre. Die Produkte müssen laut diesem Bericht herstellerseitig nur unterschiedlich ausgezeichnet sein, weil gesetzlich nur entsprechend gekennzeichnete Produkte akzeptiert sind.
Natürlich kostet die 3-Jahres-Impfung extra und der TA bindet einem solche Details nicht auf die Nase.
Wenn das wirklich wahr sein sollte, erscheint der Aufstand, den die TA da gemacht hat auf der Show, umso lächerlicher.

Aber auch die ging letztlich sicher nur danach, was in Gesetzbüchern und Vorschriften steht - und sei es noch so unsinnig aus wissenschaftlicher Sicht.
 
Da meine Beiden aus gesundheitlichen Gründen ohnehin nicht mehr geimpft werden, habe ich mich ehrlich gesagt auch nicht mit der aktuellen Lage auseinander gesetzt. Nach wie vor ärgert es mich aber maßlos, wie willkürlich eine "Gültigkeit" attestiert wird oder eben auch abgesprochen wird, denn ohne Titernachweis ist es doch tatsächlich nur eine Meinung, ob ein Hund nun geschützt ist oder nicht. Ginge es wirklich darum, eine "gültige" Impfung nachzuweisen, dürfte ein Eintrag in einem Impfausweis ohnehin nicht reichen. (Abgesehen davon hätte ich die Messeleitung antanzen lassen, wenn mein TA mir eine Gültigkeit attestiert, eine andere das aber ignoriert.)
 
Noeps, danke für den Link. Gibts sowas auch von Virbagen Canis LT? Mich würde gerade mal brennend interessieren, wann genau die Rückstufung von "2-3 Jahre" auf "2 Jahre" gewesen ist. Nicht, dass ich mit dem 3-Jahres-Eintrag jetzt auch in den Popo gekniffen bin. :(

Es reicht wohl nicht, beim Tierarzt ausdrücklich die 3-Jahres-Impfung zu verlangen, man muss sich wohl zwangsläufig vorher auch noch schlau machen, welcher Impfstoff denn nun für 3 Jahre zugelassen ist... :(

Gruß
tessa
Hier ist die aktuelle Liste, Stand Juli 2015. Druck sie am besten aus, wenn du zu eurem Tierarzt gehst:
 
Ich werde im Laufe der Woche zusammen mit meiner Freundin beim Tierarzt aufschlagen und um Klärung bitten.
Nö, eigentlich möchte ich von ihm zumindest für Bolle und Schlupp (und für die Hündin meiner Freundin) eine kostenlose Tollwut-Nachimpfung haben, die dann auch bis wirklich 2016 bzw. 2017 gültig ist, so wie es in den Impfpässen eingetragen ist.
Denn es war von uns eine 3-Jahres-Impfung verlangt und er hat diesen Zeitraum ja auch eingetragen. Aber den falschen Impfstoff verwendet.
Und das ist ja nun wirklich sein Problem und nicht meins, genau genommen ist das ja fast schon arglistige Täuschung.
Er muss ja wohl wissen, was er da impft. Man stelle sich nur vor, ich sitze mit 6 Hunden irgendwo an einer Grenze fest, hab einen Urlaub gebucht und kann jetzt nicht einreisen, weil die Impfpässe falsche Einträge haben! Als Tierhalter ist für mich ja eigentlich klar, dass wenn im Impfpass steht: Nächste Impfung fällig in 2017, dass der Hund auch Impfschutz hat bis dahin!
Das das nicht so ist, geht ja mal gar nicht! :(

Mann, mann, also sowas ist mir echt noch nicht vorgekommen.

Gruß
tessa
 
Ich habe mal nachgeschaut was meine hunden bekommen: rabisin r, geil, das waere drei jahre gut, aber das landesgesetz verlangt jaehrliche impfungen:verwirrt:
 
tessa, Impfschutz haben die Hunde aller Wahrscheinlichkeit nach auch jetzt noch. Du müsstest also keine Angst haben, dass einer von denen Tollwut kriegt.
Nur ist der Impfstoff eben für diese Verwendung nicht zugelassen, also "gilt" der (vorhandene) Impfschutz nicht mehr als solcher.

Berichte mal, was der TA gesagt hat.
 
Ich habe mal nachgeschaut was meine hunden bekommen: rabisin r, geil, das waere drei jahre gut, aber das landesgesetz verlangt jaehrliche impfungen:verwirrt:
Hier in D gibt es gar kein Gesetz, das bei Hunden eine Impfung verlangt. Du kannst dich mit komplett ungeimpften Hunden innerhalb Deutschlands frei bewegen, auf Volksfesten, Hundewiesen, zwischen Kinder und Kranken, usw., ausser auf Hundeplätzen oder -ausstellungen. Auch geil, oder? ;)
 
tessa, Impfschutz haben die Hunde aller Wahrscheinlichkeit nach auch jetzt noch. Du müsstest also keine Angst haben, dass einer von denen Tollwut kriegt.
Nur ist der Impfstoff eben für diese Verwendung nicht zugelassen, also "gilt" der (vorhandene) Impfschutz nicht mehr als solcher.

Berichte mal, was der TA gesagt hat.

Eben, wie ich schon schrieb, über den tatsächlichen Schutz eines Hundes gibt nur ein Titernachweis Auskunft und nicht der Eintrag in einem Impfausweis. Und weil der nur bei Reisen in Nicht- EU- Ländern erbracht werden muss, kann die Pharmaindustrie machen, was sie will, denn allein an ihren Empfehlungen wird festgemacht, ob eine Impfung als gültig anerkannt wird oder nicht. Wir hatten gerade mal wieder einen illegal eingeschleusten Hund in der Quarantäne, der auch nach der dritten Nachimpfung keinen ausreichenden Titer aufgebaut hat- was ja nach Impfempfehlung des Herstellers doch gar nicht sein dürfte. Aber wer überprüft das im Normalfall schon?
 
Ja, aber auch da...die TÄ am Einlass einer Vdh- Veranstaltung ist nur für die TW- Impfung zuständig, das ist die einzige die auf diesen Veranstaltungen vorgeschrieben ist. Das Ehepaar mit dem Hund hätte sie also reinlassen müssen. ;)
 
Ja, aber auch da...die TÄ am Einlass einer Vdh- Veranstaltung ist nur für die TW- Impfung zuständig, das ist die einzige die auf diesen Veranstaltungen vorgeschrieben ist. Das Ehepaar mit dem Hund hätte sie also reinlassen müssen. ;)
Hat sie nicht? Das habe ich so nicht gelesen.
Würde mich auch interessieren, ob sie die Chips abgelesen haben, um überhaupt sicher gehen zu können, dass der Hund auch zum Ausweis gehört.
 
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