Aha, dann sind also TH-Mitarbeiter unfähig eine beginnende Läufigkeit zu erkennen und TH besitzen zudem keine Möglichkeiten Hunde notfalls zu separieren/trennen. Interessant.Normalerweise besteht aber ein ziemlich großer Unterschied zwischen dem Leben in einem TH /TS Station und in privater Haltung.Wie kommst du darauf? Ich habe hier seit Jahren eine Gruppenhaltung intakter Hunde beiderlei Geschlechts und daraus entstehen keinerlei "Notfälle".Wobei eine dauerhafte Gruppenhaltung mit unkastrierten Hunde ja auch nicht wirklich geht, wenn man weitere Notfälle vermeiden will (und muss, Thema des Threads).
Tierschutzhunde und TH gehören zu der gesamten Hundeszene dazu- genau wie Züchter und die HH. Mir geht es nicht um EINZELNE TSV...
Das habe ich nur geschrieben um zu verdeutlichen das ich nicht mitdiskutiere mit dem Ziel, dass Midivi ihre Meinung ändert und sich im TH Worms alles umstelltUnd sie deshalb auch nicht wiederholt betonen muß, dass sie es weiterhin so handhaben wird.
Aha, dann sind also TH-Mitarbeiter unfähig eine beginnende Läufigkeit zu erkennen und TH besitzen zudem keine Möglichkeiten Hunde notfalls zu separieren/trennen. Interessant.Normalerweise besteht aber ein ziemlich großer Unterschied zwischen dem Leben in einem TH /TS Station und in privater Haltung.Wie kommst du darauf? Ich habe hier seit Jahren eine Gruppenhaltung intakter Hunde beiderlei Geschlechts und daraus entstehen keinerlei "Notfälle".
Natürlich, aber das TH ist nunmal nur eine Übergangslösung- am Ende (zumindest ist es jedem Hund zu wünschen), ist er in Privathaltung.
Und zu Thema trennen. Die meisten Großstadt-TH geben nur kastriert ab. Halten die Hunde aber in Einzelzwingern???? Zumindest dort ist die "unmögliche" Gruppenhaltung intakter Hunde kein Thema.
Das ist bestimmt von TH zu TH unterschiedlich - ob dort alle Signale richtig erkannt werden bei so vielen verschiedenen Hunden und viele verschiedene Betreuer? Das hat nicht unbedingt mit der Fähigkeit der Mitarbeiter zu tun.Aha, dann sind also TH-Mitarbeiter unfähig eine beginnende Läufigkeit zu erkennen und TH besitzen zudem keine Möglichkeiten Hunde notfalls zu separieren/trennen. Interessant.Normalerweise besteht aber ein ziemlich großer Unterschied zwischen dem Leben in einem TH /TS Station und in privater Haltung.Wie kommst du darauf? Ich habe hier seit Jahren eine Gruppenhaltung intakter Hunde beiderlei Geschlechts und daraus entstehen keinerlei "Notfälle".
Ich weiss nicht ob es darauf gemünzt war, aber ich habe mit keinem Wort gesagt, daß Gruppenhaltung unmöglich wäre.Und zu Thema trennen. Die meisten Großstadt-TH geben nur kastriert ab. Halten die Hunde aber in Einzelzwingern???? Zumindest dort ist die "unmögliche" Gruppenhaltung intakter Hunde kein Thema.
Ich finde auch, dass die Behauptung, das TSchG verbiete die Kastration, nicht in einen seriösen Artikel über das Thema gehört. Ich neige dazu, Leuten, die an einer Stelle mit einer nachweislichen Lüge arbeiten, auch die anderen Aussagen nicht ohne Weiteres zu glauben.
Vielleicht bin ich auch blöd- aber ich sehe/verstehe kein Argument?!Wieso können Züchter wirkungsvoll aufklären und "Ups- Resistente Leute" für ihre Hunde gewinnen, und TSV nicht?
Also hier noch einmal der original Gesetzestext, TSchG § 6 Abs. 1:
Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
1.der Eingriff im Einzelfall a)nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b)bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,
2.ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1, 1a oder 7 vorliegt,
3.ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,
4.das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,
5.zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
Zusammenfassung der von mir hervorgehobenen, hier relevanten Aussage:
Das Verbot gilt nicht, wenn eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
Was ist daran bitte missverständlich oder auslegungsfähig?
Und wer öffentlich auf einer Webseite behauptet, das Gesetz verbiete dies, der sollte doch wenigstens vorher das Gesetz lesen. Hat er das getan und schreibt das trotzdem, lügt er.
Danke für die Nachhilfe im Tierschutz - was würde ich ohne die KSG nur machen?Es geht um Integration in bestehende Rudel. Und da sind die Erfahrungen eben schlecht. Die Kastraten sind oft Prügelknaben, nicht nur bei den HSH. Will man diese Hunde an Herden in's Ausland vermitteln, was das Beste ist das ihnen passieren kann, kann man kastrierte Hunde nicht gebrauchen, da sie mangelhaft schützen.
Ist eben schon alles etwas komplexer als normales Tierheimvermitteln von normalen Hunden.
Keine Ahnung, wieso ihr euch an der Passage so hochzieht, das ist nun wahrlich mehr als nebensächlich und nicht die Kernaussage des Artikels.
Die Integration in ein Rudel ist sicherlich ein Thema, auch wenn andere mit der Gruppenhaltung gerade mit kastrierten Hunden sehr gute Erfahrungen machen. Wobei eine dauerhafte Gruppenhaltung mit unkastrierten Hunde ja auch nicht wirklich geht, wenn man weitere Notfälle vermeiden will (und muss, Thema des Threads).
Weshalb ich mich daran "hochziehe", kann ich dir sagen. Für mich beisst sich da die Katze in den Schwanz. Gerade im Tierschutz bräuchte man sich gar keine Gedanken um Kastrationen zu machen, ja, es müsste den Tierschutz nicht einmal geben, wenn man sich nicht um überflüssigerweise entstandene Tiere sorgen müsste.
Einerseits wird (nachvollziehbarer Weise) über Ups- Würfe gejammert, andererseits über Kastrationen gewettert. Die Tiere, um deren Vermittlung sich gesorgt wird, hätten erst gar nicht produziert werden müssen und das lässt sich nun einmal nur 100%ig durch Kastrationen ausschließen. Fängt aber niemand an, diesen Kreislauf zu durchbrechen und zeigt immer nur mit dem Finger auf andere, kann sich da doch nichts ändern. Für mich ist die Kastration eines Tierschutzhundes nur die logische Konsequenz aus der Tatsache, dass auch dieses Tier in die Situation gekommen ist, dass es geboren wurde, obwohl es nicht bis an sein Lebensende "gebraucht" wird.
Ziel des Tierschutzes muss doch sein, aktiv daran mit zu arbeiten, dass das Problem erst gar nicht entsteht. Den Blick nur auf die Vermittlung der bereits in Not geratenen Hunde zu werfen ist doch sehr kurzsichtig. Seriöse Züchter sorgen nicht für Tierschutznachwuchs. Zur Seriösität gehört, dass man zum einen nicht am Bedarf vorbei züchtet und sich zum anderen höchstselbst um die Rückläufer kümmert. Das Problem der "überflüssigen" Tiere, für die dann Dritte eine Unterbringung suchen müssen, sind Menschen, die unverantwortunsglos mit unkastrierten Hunden umgehen. Ein Weg, das zu verhindern, ist die Kastration von Tieren, die man einmal in der Hand hat.
Ähm, okay nochmal. Da steht ja nicht "Das Verbot gilt nicht, wenn eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird", sondern:
Das Verbot gilt nicht, wenn zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
Die Erlaubnis der Unfruchtbarmachung steht in Bezug zur "unkontrollierten Fortpflanzung" bzw. der "Nutzung oder Haltung". Eine Unfruchtbarmachung "just for fun" ist damit gerade nicht erlaubt.
Dann stellt sich die Frage, ob die Kastration von Hunden unter diese Ausnahme fällt. Und da kann man eben mehrere Ansichten vertreten. Der Wortlaut lässt beides zu.
ist OT, Du hast RechtEs geht um Integration in bestehende Rudel. Und da sind die Erfahrungen eben schlecht. Die Kastraten sind oft Prügelknaben, nicht nur bei den HSH. Will man diese Hunde an Herden in's Ausland vermitteln, was das Beste ist das ihnen passieren kann, kann man kastrierte Hunde nicht gebrauchen, da sie mangelhaft schützen.
Ist eben schon alles etwas komplexer als normales Tierheimvermitteln von normalen Hunden.
Das interessiert mich, auch wenn ich fürchte, dass wir da vielleicht ein wenig OT geraten.
- Wie groß sind denn die Vermittlungschancen ins Ausland an eine Herde für den gemeinen Tierheim-HSH? Ist da eine Nachfrage aus dem Ausland nach deutschen TS-Hunden?
- Kann man dafür unbesehen jeden (unkastrierten) HSH nehmen, nur aufgrund der Rasse? Oder eher nur solche aus entsprechenden Zuchtlinien? (Was ja die Population derer, die aus diesem Grund besser nicht kastriert werden sollten, begrenzen würde.)
- Ist das Fakt, dass die mangelhaft schützen? Würde heißen, dieses Verhalten wäre hormongesteuert? Ich dachte, das ist genetisch verankert?
Und da kann man eben mehrere Ansichten vertreten. Der Wortlaut lässt beides zu.