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Aha, dann sind also TH-Mitarbeiter unfähig eine beginnende Läufigkeit zu erkennen und TH besitzen zudem keine Möglichkeiten Hunde notfalls zu separieren/trennen. Interessant.
 

Mir geht es nur darum, das getrennt wird zwischen Hunden die vermittelt werden (aus dem TH / TSV) und privat angeschafften Hunden. Für mich, was das Kastrationsthema betrifft, ein Unterschied. Hier wird so auf der "Privathundehaltung" herum geritten (nicht nur von Dir) - das ist aber eine vollkommen differente Situation *find*
 

Zum Beispiel, ja. Das ist aber sicher nicht der Hauptgrund, wie Du weißt.

Zu dem Rest: Kein Kommentar.
 
Natürlich, aber das TH ist nunmal nur eine Übergangslösung- am Ende (zumindest ist es jedem Hund zu wünschen), ist er in Privathaltung.
 
Und zu Thema trennen. Die meisten Großstadt-TH geben nur kastriert ab. Halten die Hunde aber in Einzelzwingern???? Zumindest dort ist die "unmögliche" Gruppenhaltung intakter Hunde kein Thema.
 
Natürlich, aber das TH ist nunmal nur eine Übergangslösung- am Ende (zumindest ist es jedem Hund zu wünschen), ist er in Privathaltung.

Das wiederum hat doch mit dem Tierschutzargument (Vermehrung verhindern) nichts zu tun und auch nichts damit, das der Hund eben über eine Orga vermittelt wird und dann eben in einer Tierheim / TSV Situation kastriert wird.

Drücke ich mich so blöde aus, oder woran liegt es, das man die Intention und den Unterschied nicht versteht? Ernst gemeinte Frage.
 
Und zu Thema trennen. Die meisten Großstadt-TH geben nur kastriert ab. Halten die Hunde aber in Einzelzwingern???? Zumindest dort ist die "unmögliche" Gruppenhaltung intakter Hunde kein Thema.

Deswegen schrieb ich doch, dass das nicht trennen können sicher nicht der Hauptgrund für eine Kastration ist, aber ein "Nebengrund" sein kann.
 
Vielleicht bin ich auch blöd- aber ich sehe/verstehe kein Argument?! Wieso können Züchter wirkungsvoll aufklären und "Ups- Resistente Leute" für ihre Hunde gewinnen, und TSV nicht?
 
Das ist bestimmt von TH zu TH unterschiedlich - ob dort alle Signale richtig erkannt werden bei so vielen verschiedenen Hunden und viele verschiedene Betreuer? Das hat nicht unbedingt mit der Fähigkeit der Mitarbeiter zu tun.
Aber ja, auch da gibt es solche und solche.
Dazu - eine Begründung war, daß manche TS Stationen keine Kastraten nehmen können, weil nur Gruppenhaltung möglich wäre.

Und zu Thema trennen. Die meisten Großstadt-TH geben nur kastriert ab. Halten die Hunde aber in Einzelzwingern???? Zumindest dort ist die "unmögliche" Gruppenhaltung intakter Hunde kein Thema.
Ich weiss nicht ob es darauf gemünzt war, aber ich habe mit keinem Wort gesagt, daß Gruppenhaltung unmöglich wäre.
An manchen Stellen ist das bestimmt hinzukriegen, und davon und dafür Argumente zu hören, hätte das ganze interessant gemacht.
Daß HSHFreund zu Hause ein gemischtes Rudel hält, war in dem Zusammenhang irgendwie irrelevantes Info.
 

Na, was heißt hier Lüge? Wer lügt, weiß regelmäßig, dass er die Unwahrheit sagt. Das passt hier ja nicht so richtig.

Wir haben es hier mit einem Gesetz zu tun. Und Gesetze muss man, sofern ihr Wortlaut nicht eindeutig ist, auslegen.
Das Tierschutzgesetz sieht eine ausdrückliche Erlaubnis des Kastrierens von Hobbytieren gerade nicht vor. (Also ich hab das TSchG überflogen und eine solche ausdrückliche Ausnahme nirgendwo gefunden, ansonsten Asche auf mein Haupt )
Die von Wiwwelle zitierte Ausnahme findet sich wohl in irgendwelchen Gesetzesmaterialien, die gar nicht so leicht gefunden werden können (Ich habe sie im Internet nicht gefunden).
Und Gesetzesmaterialien sind KEINE Gesetze, sie sollen bei der Auslegung von Gesetzen helfen, sind aber nicht zwingend.
Heißt im Klartext: Die Gerichte werden eine Kastration eines Hobbytiers, als mit dem TSchG vereinbar ansehen. Das wiederum heißt aber nicht, dass eine andere Interpretation des Gesetzestextes unmöglich oder gar eine "Lüge" ist. Der gemeine Jurist nennt sowas "Mindermeinung". Die sich theoretisch irgendwann zur "herrschenden Meinung" und zur "Rechtsprechungsansicht" mausern kann.

Der Verfasser des oben genannten Artikels hat also entweder nicht gut recherchiert oder vertritt eine Mindermeinung. Als Lüge würde ich das jedoch nicht bezeichnen.
[Klugscheißermodus off]
 

Äh, nein. Das ist ja keine offizielle Seite, außerdem zitiert sie nur auszugsweise.
Als eigentliche Quelle wird wohl darauf verwiesen: Quelle: "Tierschutzgesetz" eine Broschüre des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL), Referat Öffentlichkeitsarbeit, Postfach, 53107 Bonn. und das findet sich nicht (?) im Internet.
 
Aja ..alles klar....man kann wenn man will und so....die Quelle halte ich für offiziell
 
Also hier noch einmal der original Gesetzestext, TSchG § 6 Abs. 1:

Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
1.der Eingriff im Einzelfall a)nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b)bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,

2.ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1, 1a oder 7 vorliegt,
3.ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,
4.das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,
5.zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.

Zusammenfassung der von mir hervorgehobenen, hier relevanten Aussage:

Das Verbot gilt nicht, wenn eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.

Was ist daran bitte missverständlich oder auslegungsfähig?

Und wer öffentlich auf einer Webseite behauptet, das Gesetz verbiete dies, der sollte doch wenigstens vorher das Gesetz lesen. Hat er das getan und schreibt das trotzdem, lügt er.
 
Vielleicht bin ich auch blöd- aber ich sehe/verstehe kein Argument?! Wieso können Züchter wirkungsvoll aufklären und "Ups- Resistente Leute" für ihre Hunde gewinnen, und TSV nicht?

Gibt es dafür stichhaltige Belege, dass Züchter grundsätzlich wirkungsvoll aufklären können und mit Hunden von Züchtern keine Upps-Würfe / einmal-Welpen-haben-sollen-Würfe / ach-damit-lässt-sich-ja-sogar-Geld-machen-Würfe entstehen?

Das wäre mir nämlich neu, dass es mit Hunden von Züchtern keine Upps-Würfe gibt.

Oder hängt es vielleicht auch damit zusammen, dass Tierschutzvereine einfach öfter mit den ungewollten Nachfahren von Hunden (die sie übrigens in der Regel nicht vermittelt haben) konfrontiert werden? Vielleicht sind sie deshalb konsequenter?
 

Ähm, okay nochmal. Da steht ja nicht "Das Verbot gilt nicht, wenn eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird", sondern:

Das Verbot gilt nicht, wenn zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.


Die Erlaubnis der Unfruchtbarmachung steht in Bezug zur "unkontrollierten Fortpflanzung" bzw. der "Nutzung oder Haltung". Eine Unfruchtbarmachung "just for fun" ist damit gerade nicht erlaubt.

Dann stellt sich die Frage, ob die Kastration von Hunden unter diese Ausnahme fällt. Und da kann man eben mehrere Ansichten vertreten. Der Wortlaut lässt beides zu.

Steht jetzt in irgendwelchen Gesetzesmaterialien drin, dass die Kastration von Hunden erlaubt sein soll, wird ein Richter aller Wahrscheinlichkeit nach, nicht anders entscheiden. Aber damit ist die Gegenmeinung nicht falsch. Und derjenige, der sie vertritt, ist auch kein Lügner.

Und wer öffentlich auf einer Webseite behauptet, das Gesetz verbiete dies, der sollte doch wenigstens vorher das Gesetz lesen. Hat er das getan und schreibt das trotzdem, lügt er.

S.o.
 
Danke für die Nachhilfe im Tierschutz - was würde ich ohne die KSG nur machen?
 

Okay, nochmal. Wenn du das jetzt fett Gedruckte liest, wo siehst du dann eine Einschränkung? Kann man es noch allumfassender formulieren, als "zur weiteren Haltung"?

Und wo stellt sich die Frage, ob die Kastration unter diese Ausnahme fällt?

Noch einmal als Zusammenschnitt der entsprechenden Aussage:

Verboten ist ...das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen .... Das Verbot gilt nicht, wenn ... eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.

Die Kastation ist die Entnahme von Organen zum Zweck der Unfruchtbarmachung.
Die Organentnahme wäre eigentlich nach Satz 1 verboten. Das Verbot wird (u.a.) für die Unfruchtbarmachung aufgehoben.
Oder anders herum: Die Organentnahme zum Zweck der Unfruchtbarmachung ist nicht verboten. Und was soll das sein, wenn nicht die Kastration? Ich kann nur immer wieder sagen, eindeutiger geht es gar nicht.
 
ist OT, Du hast Recht
 
Und da kann man eben mehrere Ansichten vertreten. Der Wortlaut lässt beides zu.

Mit Meinungen, Ansichten oder gar unterschiedlichen Interpretationen habe und hatte ich nie ein Problem. Diese aber als Fakten oder Tatsachen zu verkaufen ist unseriös. Vor allem dann, wenn man Dritten auf Grund der eigenen Meinung gesetzeswidriges Verhalten vorwirft.
Meine Frage, warum noch niemals ein Prozess um diese als Tatsache dargestellte Ansicht angestrebt wurde, war mehr als ernst gemeint. Ich zumindest würde sofort und persönlich z.B. einen Tierheimbetreiber anzeigen (was zunächst ja nicht einmal mit Kosten verbunden ist), von dem ich wüsste, dass er sich gesetzeswidrig verhält. Und an dem Punkt fehlt mir komplett das Verständnis für solche Beiträge wie den zur Diskussion eingestellten.

Passiert das nicht, weil dann aller Wahrscheinlichkeit nach ein immer wieder gern genommenes Argument fehlen würde oder weil einem die angeblich gesetzeswidrigen Handlungen dann doch nicht so sehr am Herzen liegen, wie man bekundet? Oder hat es solche Anzeigen möglicherweise sogar schon gegeben und das Ergebnis wird nicht verbreitet, weil dann diese Meinung nicht mehr verbreitet werden könnte? Ich fürchte, auf meine Fragen werde ich keine Antwort bekommen.
 

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