Urteile über Bußgeldbescheide

watson

KSG-Mutti™
20 Jahre Mitglied
Urteile über Bußgeldbescheide

Düsseldorf, 5.4.01

Amtsrichter Dirk Kruse ist auf den Hund gekommen. Fast jede Woche einmal
muss er sich mit gefährlichen, aber Maulkorb- und Leinen-losen Hunden
beschäftigen. Auswirkung der neuen Landeshundeverordnung vom 1. Juli vorigen
Jahres.

Bis 2000 Mark kann ein vorsätzlicher, bis 1000 Mark ein fahrlässiger Verstoß
kosten. Aber auch die 500 Mark, die in den meisten Fällen als Buße auferlegt
werden, halten Herrchen und Frauchen für übertrieben hoch.

Sie legen Einspruch ein. Und die Richter müssen entscheiden.

Fall 1: Falko ist eine Seele von einem Hund. Ein American Staffordshire zwar
und damit in die Rubrik "Kampfhunde" einzuordnen. "Aber wenn jemand unser
Auto klaut, dann klaut er Falko gleich mit. Der ist ganz lieb", so sein
Besitzer Karl-Dieter Lauwigi, Vorsitzender der Düssel-Narren.

So hatte nicht einmal der Kripo-Beamte (25) Angst, als er Hund und Herrn am
6. August vorigen Jahres auf der Straße anhielt: "Ihr Hund braucht einen
Maulkorb." Das dicke Ende kam in Form einer Rechnung über 500 Mark.

"Wir wussten gar nichts von der neuen Verordnung, hatten gerade sechs Wochen
Ferien auf einem Campingplatz in Holland verbracht", so Falkos Herrchen.
Richter Dirk Kruse zeigte Verständnis und ermäßigte das Bußgeld auf 200
Mark.

Fall 2: Tierarzt Georg Hamann kam gestern in besonderer Mission ins
Amtsgericht. Mit versiertem Blick sollte er entscheiden, ob der Hund einer
20-jährigen Tierpflegerin ein American Bulldogg oder ein Staffordshire
Bullterrier ist.

Die junge Frau war mit dem Tier auf dem Konrad-Adenauer-Platz angehalten
worden. Polizisten erkannten in dem acht Monate alten Vierbeiner mit den
braunen Flecken im weißen Fell einen Staffordshire Bullterrier mit
Maulkorbpflicht. Sie habe den Hund aber als American Bulldogg gekauft,
teilte sie Frau schriftlich mit, reagierte aber nicht, als sie gestern den
Hund im Gerichtssaal höchstpersönlich vorführen sollte.

Ihr Einspruch wurde verworfen, die 500 Mark sind fällig.


Quelle:

---
Thomas Karten (Heidelberg)
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  • 9. Mai 2024
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Hi watson ... hast du hier schon mal geguckt?
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Zweieinhalb Jahre später.

Die Rasseliste der NRW-Hundeverordnung wurde für nichtig erklärt.
Unerheblich ist, dass inzwischen ein Gesetz eingeführt wurde, welches derzeit noch nicht für nichtig erklärt wurde. Entscheidend ist, dass zum strittigen Zeitpunkt eine Verordnung durchgesetzt wurde, die sich erwartungsgemäß als rechtswidrig und nichtig herausstellte.

Alle auf Rassezugehörigkeit begründeten Bußgelder beruhen auf einer nichtigen VO, die niemals hätte gelten dürfen. Jeder, der standhaft geblieben ist und den Gerichtsweg konsequent bis zum Ende beschritten hat, wird freigesprochen und muß nicht zahlen.

Was sagt uns das hinsichtlich der derzeit noch geltenden VOs und Gesetze mit Rasselisten?
 
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