Mark
20 Jahre Mitglied
Das OLG Frankfurt hat entschieden:
Geht jemand von sich aus auf einen Hund zu und wird von diesem gebissen, so muss sich derjenige eine mindestens 50%-ige Mitschuld anrechnen lassen.
Es wäre natürlich interessant zu wissen, ob die Richter auch so entschieden hätten, wenn es sich um einen Kampfi gehandelt hätte. Leider sagten sie im Radio nichts über die Rasse aus, aber ich geh mal davon aus, dass es kein Kampfi war, denn sonst wäre dies mit Sicherheit besonders erwähnt worden in der momentanen Situation.
Gruss
Mark
Geht jemand von sich aus auf einen Hund zu und wird von diesem gebissen, so muss sich derjenige eine mindestens 50%-ige Mitschuld anrechnen lassen.
Es wäre natürlich interessant zu wissen, ob die Richter auch so entschieden hätten, wenn es sich um einen Kampfi gehandelt hätte. Leider sagten sie im Radio nichts über die Rasse aus, aber ich geh mal davon aus, dass es kein Kampfi war, denn sonst wäre dies mit Sicherheit besonders erwähnt worden in der momentanen Situation.
Gruss
Mark