Hallo zusammen,
wir haben für März Urlaub in der Schweiz gebucht und haben nun recht hektisch nach Infos gesucht, ob man mit einem "Urlaubs-Pitbull" noch rüber darf oder nicht. Die "Blick" (scheint in der Schweiz das BILD-Äquivalent zu sein) hat gemeldet, Urlaubs-Pitbulls seien ebenfalls verboten. So ist es (noch) nicht, denn noch ist nicht darüber entschieden.
Ich bin über die Schweizer Botschaft und Antares hier aus dem Forum auf folgende Seite gestoßen:
Das ist das Bundesveterinäramt der Schweiz, und da gibts auch Infos, wenn über Einfuhren entschieden ist. Ich mach mir da nicht so viel Hoffnungen, aber mal abwarten.
Ich kopiere zur Info hier noch eine Mail rein, die ich heute auf meine Anfrage erhalten habe. Vielleicht hilft es irgendwem weiter.
Mail Anfang:
Sehr geehrte Frau xxx,
Die Standardeinfuhrbedingungen finden Sie unter => Ein,Aus,Durchfuhr => Einfuhr => lebende Tiere => Hunde
Bezüglich künftiger Regelung betr. "gefährliche Hunde" können wir Ihnen z.Zt. leider nicht mehr sagen, als in den Informationen unter => Tierschutz => Hunde => Massnahmen gefährliche Hunde angegeben ist.
Der dort eingebundene VORSCHLAG (beschlossen wurde noch nichts) ist z.Zt. in "Kurzkonsultation" bei den betroffenen / interessierten Kreisen.
Sobald es präzisere Informationen gibt werden diese an den angegebenen "Sites" publiziert.
mit freundlichen Grüssen
Dr. Urs Zimmerli
Bundesamt für Veterinärwesen
Schwarzenburgstrasse 155
3097 Liebefeld / p.a. 3003 Bern
+41 (0)31 323 85 22 Tel.
+41 (0)31 323 56 86 Fax.
[email protected]
Mail Ende
wir haben für März Urlaub in der Schweiz gebucht und haben nun recht hektisch nach Infos gesucht, ob man mit einem "Urlaubs-Pitbull" noch rüber darf oder nicht. Die "Blick" (scheint in der Schweiz das BILD-Äquivalent zu sein) hat gemeldet, Urlaubs-Pitbulls seien ebenfalls verboten. So ist es (noch) nicht, denn noch ist nicht darüber entschieden.
Ich bin über die Schweizer Botschaft und Antares hier aus dem Forum auf folgende Seite gestoßen:
Das ist das Bundesveterinäramt der Schweiz, und da gibts auch Infos, wenn über Einfuhren entschieden ist. Ich mach mir da nicht so viel Hoffnungen, aber mal abwarten.
Ich kopiere zur Info hier noch eine Mail rein, die ich heute auf meine Anfrage erhalten habe. Vielleicht hilft es irgendwem weiter.
Mail Anfang:
Sehr geehrte Frau xxx,
Die Standardeinfuhrbedingungen finden Sie unter => Ein,Aus,Durchfuhr => Einfuhr => lebende Tiere => Hunde
Bezüglich künftiger Regelung betr. "gefährliche Hunde" können wir Ihnen z.Zt. leider nicht mehr sagen, als in den Informationen unter => Tierschutz => Hunde => Massnahmen gefährliche Hunde angegeben ist.
Der dort eingebundene VORSCHLAG (beschlossen wurde noch nichts) ist z.Zt. in "Kurzkonsultation" bei den betroffenen / interessierten Kreisen.
Sobald es präzisere Informationen gibt werden diese an den angegebenen "Sites" publiziert.
mit freundlichen Grüssen
Dr. Urs Zimmerli
Bundesamt für Veterinärwesen
Schwarzenburgstrasse 155
3097 Liebefeld / p.a. 3003 Bern
+41 (0)31 323 85 22 Tel.
+41 (0)31 323 56 86 Fax.
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