"Urlaubs-Pitbulls" in der Schweiz - noch ist nichts entschieden

Sleepydog

15 Jahre Mitglied
Hallo zusammen,

wir haben für März Urlaub in der Schweiz gebucht und haben nun recht hektisch nach Infos gesucht, ob man mit einem "Urlaubs-Pitbull" noch rüber darf oder nicht. Die "Blick" (scheint in der Schweiz das BILD-Äquivalent zu sein) hat gemeldet, Urlaubs-Pitbulls seien ebenfalls verboten. So ist es (noch) nicht, denn noch ist nicht darüber entschieden.

Ich bin über die Schweizer Botschaft und Antares hier aus dem Forum :p auf folgende Seite gestoßen:



Das ist das Bundesveterinäramt der Schweiz, und da gibts auch Infos, wenn über Einfuhren entschieden ist. Ich mach mir da nicht so viel Hoffnungen, aber mal abwarten.

Ich kopiere zur Info hier noch eine Mail rein, die ich heute auf meine Anfrage erhalten habe. Vielleicht hilft es irgendwem weiter.

Mail Anfang:
Sehr geehrte Frau xxx,

Die Standardeinfuhrbedingungen finden Sie unter => Ein,Aus,Durchfuhr => Einfuhr => lebende Tiere => Hunde

Bezüglich künftiger Regelung betr. "gefährliche Hunde" können wir Ihnen z.Zt. leider nicht mehr sagen, als in den Informationen unter => Tierschutz => Hunde => Massnahmen gefährliche Hunde angegeben ist.

Der dort eingebundene VORSCHLAG (beschlossen wurde noch nichts) ist z.Zt. in "Kurzkonsultation" bei den betroffenen / interessierten Kreisen.

Sobald es präzisere Informationen gibt werden diese an den angegebenen "Sites" publiziert.

mit freundlichen Grüssen
Dr. Urs Zimmerli
Bundesamt für Veterinärwesen
Schwarzenburgstrasse 155
3097 Liebefeld / p.a. 3003 Bern
+41 (0)31 323 85 22 Tel.
+41 (0)31 323 56 86 Fax.
[email protected]

Mail Ende
 
  • 29. April 2024
  • #Anzeige
Hi Sleepydog ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
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Na bravo... Dann wäre es ja auch interessant, wie es mit der Durchfahrt aussieht....
 
Denke nicht, dass sie eine Durchreisegenehmigung machen/geben wenn das durchgeht, genausowenig wie Frankreich! Somit wird es zwangsläufig auch mit Italien schwierig!

Connie
 
Meine Meinung, wenn die uns nicht wollen, dann einfach nicht hingehen.
 
Legolas - hast sicherlich nicht ganz Unrecht aber ich habe Verwandte in der Schweiz und als Halterin einer APBT-Hündin wird die Urlaubsluft langsam recht dünn! :unsicher:

Connie
 
Heraline schrieb:
Legolas - hast sicherlich nicht ganz Unrecht aber ich habe Verwandte in der Schweiz und als Halterin einer APBT-Hündin wird die Urlaubsluft langsam recht dünn! :unsicher:

Connie

Du sagst es - seit wir Schnute haben, waren wir ausschließlich in Deutschland urlauben. Jetzt haben wir im letzten November mal für März in der Schweiz gebucht - und Bingo :(
 
Sleepydog schrieb:
Hallo zusammen,

wir haben für März Urlaub in der Schweiz gebucht und haben nun recht hektisch nach Infos gesucht, ob man mit einem "Urlaubs-Pitbull" noch rüber darf oder nicht. Die "Blick" (scheint in der Schweiz das BILD-Äquivalent zu sein) hat gemeldet, Urlaubs-Pitbulls seien ebenfalls verboten. So ist es (noch) nicht, denn noch ist nicht darüber entschieden.

Ich bin über die Schweizer Botschaft und Antares hier aus dem Forum :p auf folgende Seite gestoßen:



Das ist das Bundesveterinäramt der Schweiz, und da gibts auch Infos, wenn über Einfuhren entschieden ist. Ich mach mir da nicht so viel Hoffnungen, aber mal abwarten.

Ich kopiere zur Info hier noch eine Mail rein, die ich heute auf meine Anfrage erhalten habe. Vielleicht hilft es irgendwem weiter.

Mail Anfang:
Sehr geehrte Frau xxx,

Die Standardeinfuhrbedingungen finden Sie unter => Ein,Aus,Durchfuhr => Einfuhr => lebende Tiere => Hunde

Bezüglich künftiger Regelung betr. "gefährliche Hunde" können wir Ihnen z.Zt. leider nicht mehr sagen, als in den Informationen unter => Tierschutz => Hunde => Massnahmen gefährliche Hunde angegeben ist.

Der dort eingebundene VORSCHLAG (beschlossen wurde noch nichts) ist z.Zt. in "Kurzkonsultation" bei den betroffenen / interessierten Kreisen.

Sobald es präzisere Informationen gibt werden diese an den angegebenen "Sites" publiziert.

mit freundlichen Grüssen
Dr. Urs Zimmerli
Bundesamt für Veterinärwesen
Schwarzenburgstrasse 155
3097 Liebefeld / p.a. 3003 Bern
+41 (0)31 323 85 22 Tel.
+41 (0)31 323 56 86 Fax.
[email protected]

Mail Ende
hallo ich wohne in der schweiz und habe einen Pitbull und einen Rottweiler beide hunde sind aus dem ausland.wenn sie einen eu reisepass und eine gültige impfbescheinigung haben und der hund nicht jünger als 6 monate ist brauchen sie keine erlaubniss vom vetterinärsamt sie können einfach passieren.es gib in der schweiz zum glück noch keine rassendiskriminierende gesetze.ein pit ist bei uns nicht schlechter als ein labi.habe selber gerade vor 2 monaten einen pit über die grenze gebracht und das war gar kein problem.in der schweiz ist auch nur in 4 kantonen maulkorbpflicht.also schöne ferien Ps. Grenze Waldshut benützen
 
- Meine Schwester ist gestern aus den Urlaub in der Schweiz zurückgekommen
(mit Bulli und Staff ) und hatte sich vor Ort nachdem Sie das irgendwo aufgeschnappt hatte bei einen Rechtsanwalt informiert.

Ihr wurde gesagt, solange kein neues Gesetz beschlossen ist, gelten die alten Gesetze, das heist alles (noch) normal

Meine Schwester fährt fast monatlich in die Schweiz und sie selbst hat noch nie negative Erfahrungen mit irgendwelchen Beamten oder Polizisten dort gemacht, ab und an kommt einmal eine Bemerkung von irgendeinen Passanten (aber das sind wir doch gewohnt )
 
PitBull.ch schrieb:
in der schweiz ist auch nur in 4 kantonen maulkorbpflicht.also schöne ferien

In welchen 4 Kantonen denn? Ich weiss nur von Zürich (und da hat man die Möglichkeit sich davon zu befreien mittels Wesenstest) und Wallis.
 
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