Unsere Hündin schenkt uns 10 Amstaffmix Welpen

  • 26. April 2024
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Hi Parsonfan ... hast du hier schon mal geguckt?
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Für die Welpen wäre es nett, sie kämen nach Nds, SH oder Th ...

Aber wer fährt wegen Schäferhund/Rottweiler nach Rheinland-Pfalz?

Daraus kann sich ja noch quasi alles entwickeln. :)
Nicht umsonst werden Rassebegutachtungen erst ab einem bestimmten Alter gemacht.

eben ... :gruebel:
 
Blöde Frage mal ... gesetzt den Fall, es finden sich Käufer, die den Rüden nicht sehen wollen. Die Lütten werden regional vermarktet, anschließend landen sie im Tierheim.

Wer bleibt dann eigentlich auf den Kosten sitzen?
Gucken die Käufer dann völlig in die Röhre?
Hund weg und Geld weg?
 
Im ersten Moment schon.
Der "Staat" wird ihnen den Kaufpreis bestimmt nicht ersetzen.
Bestenfalls könnten die Käufer versuchen, den Kaufpreis vom "Züchter" auf zivilem Wege einzuklagen, von wegen "arglustiger Täuschung".
Allerdings bezweifele ich stark, das die damit irgendwie Erfolg haben werden.
Und ich muss gestehen, das sich mein Mitleid mit ihnen auch ziemlich in Grezen hält.
Selbst schuld, wer "so", also auf diesem Wege, einen Hund kauft.
 
Und ich muss gestehen, das sich mein Mitleid mit ihnen auch ziemlich in Grezen hält.
Selbst schuld, wer "so", also auf diesem Wege, einen Hund kauft
D'accord.

Ich spinn mal weiter: Die Hunde landen im schlechtesten Fall im TH. Bei einer Beschlagnahme kommt zumindest teilweise der Staat für die weitere Versorgung auf, wenn ich richtig informiert bin. Holt sich der Staat das Geld von demjenigen, der in deutlich unlauterer Absicht seine Welpen als Schäfer-Weiler inseriert oder geht der völlig straffrei aus?

Dann würde ja einer weiteren übersehenen Läufigkeit nichts im Weg stehen *denk*
 
D'accord.

Ich spinn mal weiter: Die Hunde landen im schlechtesten Fall im TH. Bei einer Beschlagnahme kommt zumindest teilweise der Staat für die weitere Versorgung auf, wenn ich richtig informiert bin. Holt sich der Staat das Geld von demjenigen, der in deutlich unlauterer Absicht seine Welpen als Schäfer-Weiler inseriert oder geht der völlig straffrei aus?

Dann würde ja einer weiteren übersehenen Läufigkeit nichts im Weg stehen *denk*

Bei einer Beschlagnahme wird, wenn ich das richtig im Kopf habe, der Besitzer an den Kosten beteiligt. Ob die dann die Kosten vom Verkäufer dann einklagen können, weiß ich nicht. Und ob da Erfolgsaussichten bei einer Privatklage bestehen, weiß ich auch nicht.
Ob der Verkäufer mit rechtlichen Konsequenzen hat, könnte ich mir abgesehen davon aber vielleicht vorstellen. Nur kann sich der Verkäufer natürlich auf mehrere Art und Weisen rausreden. Er hat nicht gewusst, wer der Vater der Welpen ist. Er hat die Käufer auf den eventuellen Staffanteil hingewiesen, aber die haben beteuert, dass sie den Hund nicht in Rh-Pfalz halten werden, der Welpe für die Mutter in XY ist, sie in einem anderen Bundesland entsprechend den Gesetzen gehalten werden.

Ich weiß nicht, wie die Strafe für den Verkauf von Listenhunden ist, wenn man die unlautere Absicht überhaupt beweisen kann. Aber viel wird es wohl eher nicht sein.
 
Wie @christine1965 schon anfangs bemerkte , zu Anfang der Läufigkeit nimmt eine Hündin nicht auf.

"Anfang des Jahres " , sollte damit Januar / Februar gemeint gewesen sein , haut vom Geburtstermin (Post und Anzeige) nicht hin.

Das Ganze ist also möglicherweise gar nicht an dem Tag des Besuchs bei den Bekannten passiert, sondern zu einem späteren Zeitpunkt mit einem ganz anderen Rüden.

(Ich wohne zwar ganz in der Nähe , das hatte ich eben erst gesehen , ich fahre aber definitiv nicht gucken.- Mal abgesehen davon , dass ich genug mit uns hier zu tun hab , liegt mir so etwas nicht.- Ich finde jetzt aber nicht ,zumindest auf dem Foto, dass der Welpe optisch Richtung Listenhund geht,- aber klar , der ist noch klein , und es ist nur ein einziges Bild)
 
Bei einer Beschlagnahme wird, wenn ich das richtig im Kopf habe, der Besitzer an den Kosten beteiligt. Ob die dann die Kosten vom Verkäufer dann einklagen können, weiß ich nicht.
Ich würd mal behaupten, dass wer sich aus unseriöser Quelle einen Hund holt, dann auch selbst schuld ist, wenn ein listenhund daraus wird und der dann beschlagnahmt ist.
Ich würd dem Verkäufer nicht mal unterstellen können, dass er in betrügerischer Absicht gehandelt hat, wenn er den wurf nicht geplant hat oder Rüde und Hündin beide besitzt.

Und ob sie optisch in Richtung listi gehen kann man jetzt echt noch nicht sagen, finde ich.
 
Ich würd dem Verkäufer nicht mal unterstellen können, dass er in betrügerischer Absicht gehandelt hat, wenn er den wurf nicht geplant hat oder Rüde und Hündin beide besitzt.
Wenn er weiß, dass es Staffmixe sind, und das beim Verkauf verschweigt, kannst du ihm keine betrügerische Absicht unterstellen?
Ich seh das anders.
 
Wenn Anfang des Jahres wirklich Anfang des Jahres bedeutet, passt es nicht. Aber warum sollte er hier aufschlagen und die Welpen zu Staffmixen erklären, wenn die Hündin mehrfach gedeckt worden wäre und es bei dem Staff zeitlich gar nicht hinkäme?
 
Für mich wäre März auch noch "Anfang des Jahres". So umgangsprachlich
 
Jetzt kann man noch nicht sagen ,wie die Welpen später aussehen werden. Bild von eine Welpe, wie die andere aussehen weiß man auch nicht. Meine hat ein langhaarige Bruder, man würde nicht denken, das die aus den selben Wurf stammen. Bei Mixe ist halt so eine Sache.
 
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