Im ersten Moment schon.
Der "Staat" wird ihnen den Kaufpreis bestimmt nicht ersetzen.
Bestenfalls könnten die Käufer versuchen, den Kaufpreis vom "Züchter" auf zivilem Wege einzuklagen, von wegen "arglustiger Täuschung".
Allerdings bezweifele ich stark, das die damit irgendwie Erfolg haben werden.
Und ich muss gestehen, das sich mein Mitleid mit ihnen auch ziemlich in Grezen hält.
Selbst schuld, wer "so", also auf diesem Wege, einen Hund kauft.