Hallo zusammen,
Hätte mal eine Frage.
Ein Bekannter hat sich vor einem Jahr privat einen Pitbull zugelegt (mir ist alles bewusst das es verboten & strafbar ist & man ihn nicht aus privat übernehmen darf). Durch die Trennung von der Frau bleibt der Hund viel zu lange alleine, er soll laut seiner Aussage Papiere haben und gechippt sein, Haltegenehmigung wird er ja zu 100% nicht haben.
Nun aber meine Frage, welche Möglichkeiten hätten man denn noch um den Hund zu übernehmen außer das er ins Tierheim kommt & von da aus übernommen wird?
Vielen Dank schonmal & Mit freundlichen Grüßen
NRW.. Das ist das Problem
Jemand eine Idee wie ich da vor gehen kann am besten ?
Ich würde die Organisation Pitbull, Staff und Co. kontaktieren und ihnen den Fall schildern.
Das wäre jetzt das Einzige, was mir einfiele, hier in NRW.
Aber möglicherweise haben auch andere noch Ideen dazu und melden sich.
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Ich glaube auch mittlerweile sind die da ganz streng nur noch über Tierschutz...Will dein bekannter ihn denn einfach nur abgeben? Das Problem ist das er jetzt schon nicht gemeldet ist... Meiner war damals gemeldet und ich habe das mit dem OA geklärt ihn zu übernehmen... Das war aber kurz nach Aufkommen dieses Gesetzes, da waren die glaub ich noch nicht ganz so streng...
Bei einer allgemeinen Anfrage wegen einer privaten Übernahme beim O-Amt in NRW müssten sie definitiv nein sagen, bei einer konkreten Anfrage wäre man derjenige, der den Bekannten angesch****en hat. Ich gehe davon aus, dass die Idee keine Option ist.
befinde mich selbst in der gleichen Lage und suche selbst es auf legaler Weise zu lösen. Würde gerne den Hund eines Freundes übernehmen.
Auflagen können von mir aus so hoch sein wie die wollen habe nämlich nicht vor irgendwo rumzutricksen.
Danke das war sehr hilfreich von euch werde mich mal schlau machen.
Mit Wohnsitz verlegen, meinte ich aber tatsächlich "Wohnsitz verlegen", wir haben seit dem 1.11.2015 ein neues bundesweites Meldegesetz, der Vermieter muß nun den Einzug schriftlich bestätigen.
Ich glaube, das funktioniert nur, wenn man eine gewisse Mindestdauer dort gewohnt hat.
"Zwei Wochen pro forma zur Untermiete irgendwo" wird nicht funktionieren.