Trennung vom Partner - Umgangsrecht für Hunde

Medi

15 Jahre Mitglied
Ich hab heute auch mal eine Frage und vielleicht kann mir jemand dazu was schreiben:

Mein Mann hat sich vor 4 Monaten von mir getrennt. Unsere beiden Hunde sind und werden bei mir bleiben. Er wollte sich sie weiterhin kümmern, was aber nicht wirklich funktioniert, da er ja nach "Brauchbarkeit" nur einen der Hunde holt und das auch nur alle 4-6 Wochen. Das geht meiner Meinung nach nicht und ist auch nicht gut für die zwei Ramsnasen.

Auf Grund dessen habe ich ihm jetzt letzte Woche mitgeteilt, dass er sich gar nicht mehr kümmern braucht und ihm mehr oder weniger das "Umgangsrecht" mit den Beiden verboten.

Kann er da was dagegen machen? Hat jemand Erfahrung zu diesem Thema?

Ich würde mich über Antworten freuen.

Liebe Grüsse
Marion mit Medi und Ben
 
Ich hab meinem Ex das freiwillig angeboten, schließlich kannte er Opa 8 jahre lang. Bakkies wollte er behalten, Opa nicht, der sei alt und krank (besser gebrechlich als krank im Kopf wie er).

Trotzdem hab ich ihm angeboten mit den Hunden für eine Stunde zu gehen wann immer er will (mehr nciht wegen Opa). Wollte er nicht, deswegen hab ich dann auch gesagt: Gibt´s nicht mehr.

War eh nur ne Ausrede so nach dem Motto, was bin ich nett, ich helf ihr mit den Viechern. Nee danke. Schnitt und Ende, ist besser für alle.

Rechtlich kann er nichts machen. Ich hab noch einen Artikel darüber gelesen, erzwingen kann er das nicht.
 
Da werden hunde noch als bezitztum gesehen. Also wer hat sie gekauft? Derjenige hat vor dem gesetz dann auch das recht an den tieren( Solange keine gründe dagegen sprechen, wie misshandlung etc. ;was hier ja nicht der fall ist.)
 
Wer ist den ordnugsbehördlich als Halter eingetragen?
Der Halter ist Besitzer und demgemäß auch derjenige, der über den Hund verfügt.
 
Beide Hunde sind "meine" - also bei Beiden bin ich als "Eigentümerin" angegeben und auch im Wesenstest bin nur ich erwähnt.

Gott sei Dank gelten Hunde in dieser Angelegenheit als "Sache".

Meine Frage ist jetzt nur noch - kann er da gerichtlich was einklagen Besuchsrecht oder so?

Und vielen lieben Dank für eure schnellen Antworten die mich schon sehr beruhigt haben.

Marion mit Medi und Ben
 
Hab's gerade nochmal in Meikes Beitrag gelesen wegen rechtlich und so. Also hat sich mein vorheriger Beitrag erübrigt.

@Meike: Genauso bei mir - Ben alt und unverträglich mit anderen Hunden, kann er also nicht mitnehmen, seine neue Freundin hat ebenfalls zwei Hunde - Fazit: geht nicht.
Medi jung und verträglich mit jedermann, das geht.

Marion
 
Wolfgang schrieb:
Nö, der Halter ist Eigentümer. Besitzer kann jede andere Person sein.

Ohne jetzt das BGB strapazieren zu wollen, wie sieht es da bei Hunden aus, die im Rahmen eines Pflegevertrages oder der Überlassung überantwortet werden?
In beiden Fällen kann der Tierschutzverein auch nach der Übergabe in bestimmten Situationen auf das Tier zugreifen. Wenn der Hundebestitzer hier gleich Eigentümer wäre, hätte er jedoch ein absolutes dingliches Recht an der Sache.
 
Bürste schrieb:
Ohne jetzt das BGB strapazieren zu wollen,
Kannste ruhig, macht dem BGB gar nix aus ;) .

Bürste schrieb:
wie sieht es da bei Hunden aus, die im Rahmen eines Pflegevertrages oder der Überlassung überantwortet werden?
Beim Pflegevertrag ändert sich nichts an den Eigentumsverhältnissen, die Pflegestelle wird lediglich Besitzer. Dass die Pflegestelle ab einer bestimmten Pflegedauer im Rahmen einer Fiktion hundesteuerrechtlich als Halter gilt, ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen.

Bürste schrieb:
In beiden Fällen kann der Tierschutzverein auch nach der Übergabe in bestimmten Situationen auf das Tier zugreifen. Wenn der Hundebestitzer hier gleich Eigentümer wäre, hätte er jedoch ein absolutes dingliches Recht an der Sache.
Ob und inwieweit eine in einem sog. Schutzvertrag vereinbarte Zugriffsmöglichkeit rechtlich zulässig und durchsetzbar ist, kommt auf den Gesamtinhalt des Vertragswerkes an. Ich möchte darauf lieber nicht näher eingehen.
 
Medi schrieb:
@Meike: Genauso bei mir - Ben alt und unverträglich mit anderen Hunden, kann er also nicht mitnehmen, seine neue Freundin hat ebenfalls zwei Hunde - Fazit: geht nicht.
Medi jung und verträglich mit jedermann, das geht.

Was hatten wir nette Kerle :D
 
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