whitevelvet666 schrieb:
Sollte mein Sohn in ein paar Jahren den Kontakt zum Kind haben und es mitbringen, werde ich (weil ich meinen Sohn liebe) ihn weder der Tür verweisen, noch das Kind ersäufen..keine Angst.
Alex genau darum geht es doch ! Wie soll er in ein paar Jahren Kontakt zu dem Kind haben und es mitbringen ?
Da kommt dann irgendwann ein für das Kind wildfremder Mensch und sagt gib mal her nun ? Das Kind wird sich dann von ihm noch nichtmal anfassen lassen geschweige dann mitgehen !
In ein paar Jahren ist das Kind im Kindergarten und die Mutter wird aller Wahrscheinlichkeit nach einen neuen Partner haben den das Kind als Vater betrachtet.
Jedes Gericht wird ihn belächeln wenn er in ein paar Jahren entdeckt das er ein Kind hat .......das fällt ihnen aber früh ein wird ihm dann gesagt !
Niemals nicht wird er das Recht bekommen sein Kind irgendwohin mitzunehmen da nicht zu seinem Wohl sondern zum Wohl des Kindes entschieden wird.
Da kommt es dann im Büro des Jugendamtes zur Kontaktaufnahme und da wird dann ein 2 oder 3 jähriges Kind mit dem Rücken an der Wand stehen Weinen weil die Mutter evtl. den Raum verlassen hat und nach dem Vater schlagen weil es nicht angefasst werden möchte von diesem fremden Menschen und sich überhaupt dieser Situation entziehen möchte.
Glaubst du wirklich ernsthaft das irgendein Richter oder Jugendamtmitarbeiter sagt " es ist ihr Recht dieses Kind jetzt mitzunehmen auch wenn es weint und umsich schlägt " ?
Es wird eher drüber nachgedacht ob man dem Kind weitere Versuche der Kontaktaufnahme zumuten kann.
Spielt die Mutter nicht mit hat er verloren, ein Kontakt zum Kind ist nunmal nur über die Mutter möglich.
Ein Kind ist fixiert auf die Mutter, wendet diese sich von einem Menschen ab wird es das Kind ebenso machen. Da stimmt was nicht, das Kind wird die Situation als bedrohlich empfinden.
Alex wenn ein Kind nicht ehelich ist und die Mutter das alleinige Sorgerecht hat für ihr Kind hat der Vater keinerlei Rechte sondern ausschließlich Pflichten.
Der Vater hat allein die Rechte welche die Mutter ihm ermöglicht und einräumt.
Wir haben die ganze Geschichte im positivem Sinne durch indem ich Maltes Vater überall Vollmachten ausgestellt habe und Rechte eingeräumt.
Keinen Schritt weit kommt er als Vater mit seinem Kind wenn ich da nicht mitspiele.
Haben wir damals alles gut durchdacht weil welche Situation wäre es für unser Kind gewesen wenn Wolfgang Malte hätte vom Kindergarten abholen wollen und dort wird gesagt wir dürfen ihnen das Kind nicht mitgeben ? Ein dreijähriger ist ja nun nicht taub.......warum darf er nicht mit seinem Vater mitgehen ?
Da musste Wolfgang vorher mit, ich musste ihn dort als Vater des Kindes vorstellen und dafür Unterschreiben das er jederzeit berechtigt ist sein Kind abzuholen.
Dänische Grenze .......ohne sich viel dabei zu Denken wollte er dort Tanken und mit seinem Sohn ein Eis Essen. An der Grenze war Schluss weil das Kind nicht den gleichen Familiennamen hatte, bei mir ging das Telefon.......!
Kinderarzt zum Impfen ? Dürfen wir nicht......sie haben nicht das Sorgerecht, sie haben das nicht zu entscheiden ! Wir brauchen das Einverständnis der Mutter !
So geht das NonStop, Vollmacht über Vollmacht ! Ich habe Wolfgang überall vorstellen müssen vom Kindergarten bis zum Kinderarzt um ihm das recht einzuräumen mich zu vertreten.
Die Mutter allein bestimmt wo sich ihr Kind aufhält und in welcher Gesellschaft es sich befindet !
Wolfgang ist damals mit seinem Sohn in den Urlaub ! 50 DM haben wir bezahlt beim Anwalt und Notar wo ich dafür Unterschrieben habe das er mit seinem Sohn von mir aus nach Alaska fahren darf wenn er das möchte.
Wir wollten uns einfach die Probleme ersparen an irgendwelchen Grenzen und zudem sollte das Kind sowas nicht mitbekommen.