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Tipps für den Umgang mit Kampfhunden - Seminar bei der Polizei
Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis)
Da kommt plötzlich ein American Stafford Terrier angerast, laut kläffend,
ohne Leine. Was nun ? Nu rnicht nervös werden, bestimmt auftreten und
notfalls dem Tier ein Mütze ins Maul stopfen. So die Tipps der
Polizei-Hundeführerstaffel an die Bediensteten des Gemeindevollzugsdiensts,
die jetzt in Walldorf in einem Seminar im richtigen Umgang mit Kampfhunden
unterrichtet wurden.
Gehrhard Becker aus Schwetzingen (31) war auch dabei, zusammen mit rund 45
Kollegen aus elf Städten und Gemeinden aus der Region. Ganz genau hat er die
erlernten Abwehrtechniken im Kopf. Und das ist auch gut so. Gesetzt den
Fall, dasss der Bedienstete bei der Überprüfung eines Hundehalters einem
aggressiven Vierbeiner begegnet, so weiß er, was zu tun ist. Auf keinen Fall
das große Fracksausen kriegen und wegrennen. "Denn das weckt nur den
Jagdtrieb des Tieres, das sowieso schneller ist als der Mensch". Vielmehr
mit tiefer Stimme den Hund einschüchtern.
Auch das hat er gelernt. Die Körpersprache des Tieres richtig einzuschätzen.
Ein stürmisches Hochspringen ist nicht unbedingt als Aggression zu deuten,
das "kann auch eine ganz normale Begrüßung sein". Und so weis er inzwischen:
niemals dem Hund direkt in die Augen schauen, nicht von oben oder von vorne
auf das Tier zugehen, auch nicht von hinten anschleichen, niemals das Tier
reizen.
Doch nicht nur die richtigen Verhaltsregeln gab die Polizei den Bediensteten
mit auf den Weg. Außerdem erläuterten sie die allgemeinen Bestimmungen des
Tierschutzgesetzes und die Besonderheiten der neuen Kampfhundeverordnung.
Wichtig insofern, als dass die Bediensteten per Gesetz auch zuständig sind
für die Handhabung der Verordnung. So müssen nicht nur Kampfhunde einen
Maulkorb tragen, sondern alle Hunde, die bissig sind. Man unterscheidet
zwischen Kampfhunden, Kampfhunderassen und gefährlichen Hunden. Vom Maulkorb
befreit werden können Tiere, die eine Wesensprüfung abgelegt haben.
Ein großes Problem stellen für die Bediensteten des
Gemeindesvollzugdienstes, so Polizeipressesprecher Harald Kurzer, die
Kampfhundemischlinge dar. Und zwar deshalb, weil sie schwer zu erkennen und
einzuschätzen sind.
Quelle: Rhein-Neckar-Zeitung vom 09.03.2001 - Seite 8 (www.rnz.de)
---
Thomas Karten (Heidelberg)
Beim weiterleiten der Nachrichten, bitte nur mit Hinweis auf diese Listen.
Ich halte zu euch,
euer Dean
Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis)
Da kommt plötzlich ein American Stafford Terrier angerast, laut kläffend,
ohne Leine. Was nun ? Nu rnicht nervös werden, bestimmt auftreten und
notfalls dem Tier ein Mütze ins Maul stopfen. So die Tipps der
Polizei-Hundeführerstaffel an die Bediensteten des Gemeindevollzugsdiensts,
die jetzt in Walldorf in einem Seminar im richtigen Umgang mit Kampfhunden
unterrichtet wurden.
Gehrhard Becker aus Schwetzingen (31) war auch dabei, zusammen mit rund 45
Kollegen aus elf Städten und Gemeinden aus der Region. Ganz genau hat er die
erlernten Abwehrtechniken im Kopf. Und das ist auch gut so. Gesetzt den
Fall, dasss der Bedienstete bei der Überprüfung eines Hundehalters einem
aggressiven Vierbeiner begegnet, so weiß er, was zu tun ist. Auf keinen Fall
das große Fracksausen kriegen und wegrennen. "Denn das weckt nur den
Jagdtrieb des Tieres, das sowieso schneller ist als der Mensch". Vielmehr
mit tiefer Stimme den Hund einschüchtern.
Auch das hat er gelernt. Die Körpersprache des Tieres richtig einzuschätzen.
Ein stürmisches Hochspringen ist nicht unbedingt als Aggression zu deuten,
das "kann auch eine ganz normale Begrüßung sein". Und so weis er inzwischen:
niemals dem Hund direkt in die Augen schauen, nicht von oben oder von vorne
auf das Tier zugehen, auch nicht von hinten anschleichen, niemals das Tier
reizen.
Doch nicht nur die richtigen Verhaltsregeln gab die Polizei den Bediensteten
mit auf den Weg. Außerdem erläuterten sie die allgemeinen Bestimmungen des
Tierschutzgesetzes und die Besonderheiten der neuen Kampfhundeverordnung.
Wichtig insofern, als dass die Bediensteten per Gesetz auch zuständig sind
für die Handhabung der Verordnung. So müssen nicht nur Kampfhunde einen
Maulkorb tragen, sondern alle Hunde, die bissig sind. Man unterscheidet
zwischen Kampfhunden, Kampfhunderassen und gefährlichen Hunden. Vom Maulkorb
befreit werden können Tiere, die eine Wesensprüfung abgelegt haben.
Ein großes Problem stellen für die Bediensteten des
Gemeindesvollzugdienstes, so Polizeipressesprecher Harald Kurzer, die
Kampfhundemischlinge dar. Und zwar deshalb, weil sie schwer zu erkennen und
einzuschätzen sind.
Quelle: Rhein-Neckar-Zeitung vom 09.03.2001 - Seite 8 (www.rnz.de)
---
Thomas Karten (Heidelberg)
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Ich halte zu euch,
euer Dean