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Und wer das will kann einfach nicht mehr ganz knusper sein

Hatte erst gedacht, das wäre auch Satire, wie dieses, bei Facebook, von gewissen Leuten heiß diskutierte, weil für echt gehaltene, Bild.
Zeigt auch mal wieder die geistige Größe diverser Personen!
 

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Und wer das will kann einfach nicht mehr ganz knusper sein

Die Frage ist, was da wie gesagt wurde.
Wenn ich es bisher richtig verstehe, beruft Petry sich auf ein Gesetz, das es sowieso schon gibt.
Es ist natürlich richtig, deutlich zu machen, dass dieses Gesetz für andere Situationen gemacht wurde.

Wenn aber reisserisch vom "Schiessbefehl" gesprochen wird, dann wird es der AfD eher nutzen als schaden.
 
Zur Ergänzung:

Es liegt ein grosser Unterschied zwischen dem Schiessbefehl an der damaligen Grenze, wo den Leuten, die aus dem Land raus wollten, von hinten in den Rücken geschossen wurde und von der "Schusswaffe Gebrauch machen" an der Grenze.
Das beginnt mit verbalen Hinweisen über Warnschuss in die Luft, einen nicht tödlichen Schuss z.B. ins Bein über einen tödlichen Schuss.

Die Leute, die zur AfD tendieren, sind ja nicht alle doof und merken, dass der Schiessbefehl an der damaligen Grenze nicht vergleichbar ist.
Sie werden sich dadurch darin bestärkt fühlen, dass ja "über die AfD immer nur übel geschrieben wird, um die anderen Parteien zu unterstützen" oder ähnliches.
 
Wären Leute, die zur AfD tendieren nicht alle doof würden sie nicht zur AfD tendieren.
 
Hi


Gesetzliche Grundlage des "Schiessbefehls" DDR 1982

Die Schusswaffe war danach die äußerste Maßnahme der Gewaltanwendung gegen Personen, ihr Gebrauch nur gerechtfertigt, wenn andere Maßnahmen wie zum Beispiel körperliche Gewalt gegen mitgeführte Sachen oder Tiere nicht den gewünschten Erfolg brachten. Vor der Schusswaffenanwendung war ein Warnruf „Halt, Grenzposten, stehenbleiben!“ abzugeben. Wurde der Warnruf nicht befolgt, war ein Warnschuss in die Luft abzugeben. Wurde auch der Warnschuss nicht befolgt, so war ein Warnruf „Halt! Grenzposten, stehenbleiben oder ich schieße!“ abzugeben. Wurde auch dieser Zuruf nicht befolgt, so sollte der Grenzverletzer durch einen gezielten Schuss in seine Beine gestoppt werden.

Im Wortlaut stimmten Vorschriften der DDR, soweit sie den Schusswaffengebrauch an der innerdeutschen Grenze regelten, weitgehend mit den Vorschriften der Bundesrepublik in §§ 10–13 und §§ 15–17 überein.

Gruss
Matti
 
Was ich daran nicht verstehe: Angeblich sind die Flüchtlinge doch in Null Komma Nix über Probleme (Kontrollen/Grenzschließungen) auf der Route informiert, aber daß DAS nicht stimmt hat sich noch nicht rumgesprochen?
 
@matti
danke, das wusste ich nicht.
Das ist allerdings der "Schiessbefehl oder eben nicht" von 1982.
Es gab eine Zeit vor 1982 und es gibt auch Anmerkungen von Honnecker und Heinz Hoffmann zu diesem Thema.

Ich denke aber, dass einige Menschen den "Schiessbefehl an der ehemaligen Grenze" anders interpretieren als das Gesetz von 1982.

Zum "Gebrauch der Schusswaffe an der Grenze"
Frau Merkel handelt grade um ein paar Milliarden Euro mit Erdogan, damit die Türkei die Grenzen besser schützt.
Ich mag mir nicht vorstellen, wie die Sicherung der Grenzen in der Türkei aussehen mag.
 
Es liegt ein grosser Unterschied zwischen dem Schiessbefehl an der damaligen Grenze,
Die Leute, die zur AfD tendieren, sind ja nicht alle doof und merken, dass der Schiessbefehl an der damaligen Grenze nicht vergleichbar ist.


Im Wortlaut stimmten Vorschriften der DDR, soweit sie den Schusswaffengebrauch an der innerdeutschen Grenze regelten, weitgehend mit den Vorschriften der Bundesrepublik in §§ 10–13 UZwG und §§ 15–17 UZwGBw überein.[31]

Ich denke aber, dass einige Menschen den "Schiessbefehl an der ehemaligen Grenze" anders interpretieren als das Gesetz von 1982.

Es wäre zum schieflachen, wenn es nicht so traurig wäre.
 


Aha, Wer sich auf bestehende Gesetze beruft muß also vom Verfassungsschutz überwacht werden. Da muß vor der Wahl ja Einigen der A*sch inzwischen richtig auf Grundeis gehen.
 
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