Das mag schon richtig sein, aber liebe selbsternannte Fachfrau, wie sieht es in der Praxis aus? Hast dus chon mal nen Hund vom THW oder nen Behindertenbegleithund mit Leinen und MK Pflicht gesehen? Nee also hast du schon die Möglichkeit deinen Hund ohne MK und MK zu führen. Wird ja auch gemacht. Die LHG gellten eben nicht für nennen wir es "spezielle Hunde" und für diese fällt dnan auch keine Steuer an.
LG
ok, als Lesefachfrau mein Fazit:
Textverständnis noch weniger vorhanden, als ich befürchtete, jedes weitere Wort ist Perlen vor die Säue werfen.
Sie haben es doch selber geschrieben. Bundesrecht bricht Landesrecht. Insofern ist mir vollkommen schleierhaft, wieso sie hier mit den AOs der Kommunen argumentieren, wenn es um Hunde wie Behindertenbegleithunde usw geht.
NS. was durch die weiteren Antworten bewiesen wurde
Träum weiter, aber rede (schreibe) nicht im Schlaf
Es ist doch eigentlich einfach...
Wenn er den/die Hunde vor Inkrafttreten der LHVO Brandenburgs bereits besaß, darf er Sie weiter halten. Seit Inkrafttreten dieser Verordnung dürfen Hunde der Liste 1 in Brandenburg schlicht gar nicht gehalten werden...
Da is auch nix mit berechtigtes Interesse nachweisen.
Die sind in Brandenburg einfach verboten...
@ Matty, ich denke er/sie/es bezieht sich auf § 15 LHVo , da ist weniger Text den man verstehen muß.
Nur bezieht sich der auf AKTIV IM DIENST stehende Hunde, nicht auf Pensionärshunde
Der §15 kann auf ihn, nachdem, was er bisher schrieb, wohl nicht zutreffen.
Deshalb, meine Frage nach §10 bleibt. Konkret gesagt, ob es ihm gelungen sein sollte, berechtigtes Interesse nachzuweisen.
Bisher ist mir zumindest kein gelungener Fall bekannt.
Es ist doch eigentlich einfach...
Wenn er den/die Hunde vor Inkrafttreten der LHVO Brandenburgs bereits besaß, darf er Sie weiter halten. Seit Inkrafttreten dieser Verordnung dürfen Hunde der Liste 1 in Brandenburg schlicht gar nicht gehalten werden...
Da is auch nix mit berechtigtes Interesse nachweisen.
Die sind in Brandenburg einfach verboten...
Jo ist recht, aber "Altbestände" haben sich auch an Leinenpflicht (keine Befreiung möglich) und Maulkorbpflicht (uU Befreiung als Ausnahme) zu halten § 3 LHVO BRB
zB :beim Nachbarbulli wurde die Maulkorbpflicht für die Zeit nach einer OP am Kiefer vom OA ausgesetzt (zeitlich befristet)
und er/sie/esbehauptet legal eine Maulkorb und LEINENbefreiung für seine "Altbestand" zu besitzen.
@ Matty, ich denke er/sie/es bezieht sich auf § 15 LHVo , da ist weniger Text den man verstehen muß.
Nur bezieht sich der auf AKTIV IM DIENST stehende Hunde, nicht auf Pensionärshunde
Der §15 kann auf ihn, nachdem, was er bisher schrieb, wohl nicht zutreffen.
Deshalb, meine Frage nach §10 bleibt. Konkret gesagt, ob es ihm gelungen sein sollte, berechtigtes Interesse nachzuweisen.
Bisher ist mir zumindest kein gelungener Fall bekannt.
Ganz ehrlich gesagt, kann man doch auf dem korrupten Weg so ziemlich alles erreichen, was man sich vorstellen kann. Wie von ihm selber angedeutet, muss man dafür nur die richtigen Leute kennen, die einem diesen Vorteil gewähren. Das glaube ich ihm ungesehen.
Ich würde aber hier damit nicht so hausieren gehen, weil das zum einen kein gutes Licht auf die wirft, die sich diesen Vorteil ehrlich erarbeiten und außerdem frage ich mich, wie schlau es für einen selber ist, solche Dinge in den Raum zu stellen.
@pitti rotti
Sollte ich Dir unrecht tun, tut es mir leid, aber für die Spekulationen bist Du selber verantwortlich, weil Du damit kokettierst und provozierst. Wenn es so sein sollte, finde ich es gruselig, weil Du damit riskierst, dass für andere dieser Weg auf legale Weise zukünftig unmöglich wird, wenn so ein Missbrauch bekannt wird.
Was tun denn deine Hunde besonderes dass Sie nicht unter diese Verordnung fallen?Es ist doch eigentlich einfach...
Wenn er den/die Hunde vor Inkrafttreten der LHVO Brandenburgs bereits besaß, darf er Sie weiter halten. Seit Inkrafttreten dieser Verordnung dürfen Hunde der Liste 1 in Brandenburg schlicht gar nicht gehalten werden...
Da is auch nix mit berechtigtes Interesse nachweisen.
Die sind in Brandenburg einfach verboten...
Jo ist recht, aber "Altbestände" haben sich auch an Leinenpflicht (keine Befreiung möglich) und Maulkorbpflicht (uU Befreiung als Ausnahme) zu halten § 3 LHVO BRB
zB :beim Nachbarbulli wurde die Maulkorbpflicht für die Zeit nach einer OP am Kiefer vom OA ausgesetzt (zeitlich befristet)
und er/sie/esbehauptet legal eine Maulkorb und LEINENbefreiung für seine "Altbestand" zu besitzen.
Noch einmal ich schrieb doch von "speziellen Hunden", die nicht der privaten Hundehaltung unterliegen. Die LHVOs regeln , ebenso wie die Steuersatzungen der Länder nur die private Hundehaltung. Meine Hunde fallen aber nicht unter die private Hundehaltung.
MfG
Frank
dann bist du bulle oder ähnliches
dann bist du bulle oder ähnliches
@Sammie:
gar keinen Anstand, oder wie?Wenn schon, Herr Polizist
für mich pers machts keinen Unterschied, ob Polizeihund, Zollhund, Rettungshund, Blindenführhund oder weiß der Geier was ...
... doch ein Hund IM ÖFFENTLICHEN DIENST geführt, mit der Art, Umgangsweise & Einstellung über Hundehaltung-/Verhalten-/ und -Wesen etc pp eines Halters, wie P_R ... das ist schwer verdauliche Kost ...
Auf der anderen Seite ... wie gesagt, die Anonymität sollte nicht ausser Acht gelassen werden... vill hat er ja nen Chihuahua, der sich gerade genüsslich auf dem Fernsehsessel sein Nachtlager macht?
Vielleicht hat er nur Fische?
Vielleicht hat er gar kein Tier ... und ihm ist es einfach langweilig? - und es macht ihm Spaß zu entertainen ! ? - wer weiß, wer weiß ??
dann bist du bulle oder ähnliches
@Sammie:
gar keinen Anstand, oder wie?Wenn schon, Herr Polizist
für mich pers machts keinen Unterschied, ob Polizeihund, Zollhund, Rettungshund, Blindenführhund oder weiß der Geier was ...
... doch ein Hund IM ÖFFENTLICHEN DIENST geführt, mit der Art, Umgangsweise & Einstellung über Hundehaltung-/Verhalten-/ und -Wesen etc pp eines Halters, wie P_R ... das ist schwer verdauliche Kost ...
Auf der anderen Seite ... wie gesagt, die Anonymität sollte nicht ausser Acht gelassen werden... vill hat er ja nen Chihuahua, der sich gerade genüsslich auf dem Fernsehsessel sein Nachtlager macht?
Vielleicht hat er nur Fische?
Vielleicht hat er gar kein Tier ... und ihm ist es einfach langweilig? - und es macht ihm Spaß zu entertainen ! ? - wer weiß, wer weiß ??
Es ist doch eigentlich einfach...
Wenn er den/die Hunde vor Inkrafttreten der LHVO Brandenburgs bereits besaß, darf er Sie weiter halten. Seit Inkrafttreten dieser Verordnung dürfen Hunde der Liste 1 in Brandenburg schlicht gar nicht gehalten werden...
Da is auch nix mit berechtigtes Interesse nachweisen.
Die sind in Brandenburg einfach verboten...
Vieleicht hat Bianca auch den Reha-Hund nicht ohne Grund.
Nur Spaß, ...
Es ist doch eigentlich einfach...
Wenn er den/die Hunde vor Inkrafttreten der LHVO Brandenburgs bereits besaß, darf er Sie weiter halten. Seit Inkrafttreten dieser Verordnung dürfen Hunde der Liste 1 in Brandenburg schlicht gar nicht gehalten werden...
Da is auch nix mit berechtigtes Interesse nachweisen.
Die sind in Brandenburg einfach verboten...
geänderter § 10 (2)Ziffer 6?
Genau das weiß keiner, vieleicht ist er auch Bulle und hat jede Beleidigung seiner Person zur Anzeige gebracht. Wer weiß das schon so genau. Vieleicht hat Bianca auch den Reha-Hund nicht ohne Grund.....
Mir würde es schon genügen, wenn auf angepisse und persönliche Beleidigungen verzichtet werden könnte.
Genau das weiß keiner, vieleicht ist er auch Bulle und hat jede Beleidigung seiner Person zur Anzeige gebracht. Wer weiß das schon so genau. Vieleicht hat Bianca auch den Reha-Hund nicht ohne Grund.....
Mir würde es schon genügen, wenn auf angepisse und persönliche Beleidigungen verzichtet werden könnte.
dann hast du hoffentlich die Beleidigungen die du so von dir gibst auch gleich mit zur Anzeige gebrachtWas sicherlich ohne reelle Namen recht schwer wird, aber ok wer keine Arbeit hat macht sich welche
wenn du dich doch nur auch mal an deinen letztem Satz halten würdest.
Ach und die Frage von Murphy würde mich auch nochmal interessieren?
Wenn alles legal ist wärst du doch sicher so nett und würdest die konkrete Vorgehensweise mal sagen
mir langt es.. bin doch nicht im kindergarten...
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..... privates Sicherheitsbedürfnis und damit speziell ausgebildete Hunde.