Statt Verordnung, ein Gesetz !

Dennis E.

15 Jahre Mitglied
Hallo,

wie ja vielen bekannt ist und clever wie unsere Herren Politiker numal sind, haben wir in Berlin seid etwa 2004 keine Hundeverordnung mehr sondern ein Gesetz zur Haltung von Hunden.

Meine Frage dabei ist, ist diese darin enthaltene Regelung, aufgrund dessen das es ein Gesetz ist, überhaupt noch anfechtbar?

Oder bleibt einem nichts weiter übrig, Schadensbegrenzung zu leisten und jedes mal auf's neue zu verzweifeln???

Gruß
Dennis
 
  • 6. Mai 2024
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Hi Dennis E. ... hast du hier schon mal geguckt?
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ich denke du, müsstest deine frage ein wenig konkretisieren.


pete
 
Dennis E. schrieb:
Hallo,

wie ja vielen bekannt ist und clever wie unsere Herren Politiker numal sind, haben wir in Berlin seid etwa 2004 keine Hundeverordnung mehr sondern ein Gesetz zur Haltung von Hunden.

Meine Frage dabei ist, ist diese darin enthaltene Regelung, aufgrund dessen das es ein Gesetz ist, überhaupt noch anfechtbar?

Oder bleibt einem nichts weiter übrig, Schadensbegrenzung zu leisten und jedes mal auf's neue zu verzweifeln???

Gruß
Dennis

ok, vielleicht bin ich ja nicht helle genug aber ich wiederhole mich. was möchtest du wissen oder besser angreifen?

die verordnung...einen darauf beruhenden verwaltungsakt...das nunmehr geltende gesetz....? sind meilenweite unterschiede....

pete
 
Nee, Pete,

du bist schon helle genug, ich weiß auch nicht, was er will.

Dennis, meinst du, ob man das Gesetz noch kippen kann oder einzelne Bestimmungen darin anfechten?

Ein Gesetz, das vom Abgeordnetenhaus verabschiedet und im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden ist, kann meines Wissens nur durch Anrufen des Berliner Verfassungsgerichts angegriffen werden. (Welche Regelung in diesem Gesetz genau meinst du denn, da wird ja nun einiges geregelt.)

... Und natürlich durch Änderung der politischen Mehrheitsverhältnisse, so dass das Abgeordnetenhaus dann irgendwann eventuell meint, dieses Gesetz verändern oder gar abschaffen zu wollen.
 
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