Neue Verordnung in SH: Vor dem Gesetz sind alle Hunde gleich

Mausili

15 Jahre Mitglied

Neue Verordnung in SH: Vor dem Gesetz sind alle Hunde gleich

Die Rasseliste für Hunde wird aufgehoben. Eine Glückstädter Hundetrainerin begrüßt diesen Schritt.

Sie läuft brav an der Leine, ist verträglich mit Artgenossen und freundlich zu Menschen, sie kuschelt mit Frauchen Sabine Hansen und lässt sich geduldig vom einjährigen Sohn der Familie beschmusen: Shiela ist ein perfekter Familienhund. Glaubt man dem geltenden Hundegesetz in Schleswig-Holstein, ist das gar nicht so selbstverständlich – immerhin steckt in der fast zwölfjährigen Hündin neben Border Collie und Kleinem Münsterländer auch ein American Staffordshire Bullterrier. Und der steht auf der Rasseliste der gefährlichen Hunde.



c011.gif
 
  • 24. April 2024
  • #Anzeige
Hi Mausili ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 30 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Gleich mal eine neue Rasse erfunden, den American Staffordshire Bullterrier. Was ist das jetzt, eine Mischung aus AST und STB? Oder AST und BT? Nichts genaues weiß man nicht...

"Der Hebel, an dem angesetzt werden muss, sei deshalb der Hundehalter – seine Sachkompetenz müsse gestärkt werden. „Dann würde es auch mehr Rücksichtnahme geben.“ Doch genau auf diesen Schritt wird im neuen Hundegesetz verzichtet. In Niedersachsen müsse zum Beispiel jeder Hundehalter einen Hundeführerschein machen. „So werden die Leute gezwungen, sich damit auseinander zu setzen“, sagt Stephanie La Motte. Im neuen schleswig-holsteinischen Gesetz müssen nur Halter, deren Hund als gefährlich eingestuft wurde, eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung ablegen, um den Hund weiterhin halten zu dürfen. Für alle anderen ist es keine Pflicht. „Das ist ein großer Nachteil“, bedauert La Motte."
Ja, super, der Hundeführerschein, der ja so viel verhindert... Mal nach NDS geschaut???

"Hundehalter müssten sich darüber im Klaren sein, dass jetzt jeder Hund zum gefährlichen Hund werden könne, betont La Motte." Äh, das war vorher ebenso möglich?!
 
Die Hundetrainerin hätte halt gern per Gesetz jede Menge neue Kunden ;)

"Toll" ist ja auch der letzte Absatz: "Umgekehrt werde es für bestimmte Gruppen, die gezielt solche Rassen suchen, um sie „scharf“ zu machen, nun leichter, genau an solche Hunde zu geraten. Trotz guter Ansätze lautet ihr Fazit für das neue Gesetz: „Es ist zweischneidig.“

Wer einen solchen (oder irgendeinen anderen) Hund "scharf" macht und damit auffällig wird, hat doch per Gesetzesdefinition einen gefährlichen Hund und muss die Konsequenzen tragen. Was ist daran zweischneidig?
 
Als ob sich Leute, die einen Hund haben wollen um ihn "scharf" zu machen jemals von Gesetzen abschrecken lassen haben...

Ich glaube sie meint, man kommt dann leichter an die betreffenden Rassen als vorher.
 

Kampfhunde in SH : Gemeindetag plant Gefahrhunde-Gesetz durch die Hintertür

Der Tierschutzbund ist empört. Die Kommunen wollen erhöhte Steuern mit Verweis auf die Bundesgesetzgebung beibehalten...



a093.gif

 
War ja klar.

"Das tatsächliche Gefährdungspotential sei entscheidend. Dabei spiele allerdings das genetische Material und die damit verbundene Wahrscheinlichkeit einer Gefahr durch einen Hund eine Rolle. „Zudem behalten wir uns das Recht vor, über eine erhöhte Steuer einen Lenkungseffekt zu erzielen, der die Haltung bestimmter Hunde erschwert“, so Jörg Bülow.

Diese Rechtsauffassung wird durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig vom Oktober bestätigt. Ein Hundehalter hatte gegen einen erhöhten Steuersatz von 1200 Euro (Normaler Satz: 96 Euro) für seinen als gefährlich eingestuften Hund geklagt – und verloren ( ). Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts dürfen Gemeinden die Steuer für gefährliche Hunde zu Lenkungszwecken „deutlich höher“ festsetzen. Es wurden die durchschnittlichen Haltungskosten pro Jahr als nicht zu überschreitender Richtwert zu Grunde gelegt. Und laut Gericht liegen jene knapp oberhalb der 1200 Euro."

Das widerspricht sich doch vorne und hinten.
Ein Hund ist nicht qua Geburt gefährlicher als ein anderer. Wann werden die Studien der TiHo Hannover endlich mal entsprechend gewürdigt???
 
Verwunderlich finde ich diese Entwicklung auch nicht; man schaue nur nach Niedersachsen, wo es zwar keine Rasseliste gibt, jedoch in vielen Gemeinden erhöhte Steuern für die "üblichen Verdächtigen" erhoben werden.

In unserer Gemeinde gab es kürzlich eine Sitzung der Gemeindevertreter, an der der GG teilnahm, weil ein Tagesordnungspunkt die neue Hundesteuersatzung war. Bereits der Entwurf sah keine Rasseliste mehr vor (war bisher enthalten), und das wurde auch so beschlossen. Auch in Zukunft werden "gefährliche Hunde" höher besteuert, allerdings gelten Hunde nur noch als gefährlich, wenn sie entsprechendes Verhalten gezeigt haben (nicht mehr nur aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit), und die Höhe der Steuer für diese Hunde wurde reduziert.
 
Endlich ist nun auch die Verwaltungsvorschrift zum neuen Hundegesetz online:
 
Was meinen Sie damit? Die Exlistis werden in einer eigenen Liste geführt? Wozu soll das gut sein?

Obwohl es für Schleswig-Holstein keine „Rasseliste“ mehr gibt, wird zunächst zur Überprüfung, ob die Hunderassen, für die die Gefährlichkeitsvermutung nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz) vom 12. April 2001 (BGBl. I S. 530) gilt, nunmehr vermehrt durch Beißvorfälle auffallen, weiterhin eine Statistik geführt (vergleiche BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 = NVwZ 2004, 597). Dazu sind – unter Nennung der betreffenden Rasse – die Anzahl der Hunde,


a)
die einen oder mehrere Tatbestände des § 7 Abs. 1 erfüllt haben (auch dann, wenn ein Hund bereits nach dem Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz als gefährlich gilt),


b)
für die ein Verfahren zur Erteilung einer Haltererlaubnis läuft bzw. zum Abschluss gebracht worden ist,


c)
für die ein oder mehrere Wesenstests durchgeführt worden sind und


d)
für die die Sozialverträglichkeit in einem Wesenstest nachgewiesen werden konnte,


zu registrieren. Kreuzungen von Hunden sind als Mischlinge mit dem Zusatz des betreffenden Phänotyps aufzuführen.
 
Ich verstehe das so, dass sie weiterhin eine Beissstatistik führen um zu schauen ob sie mit der Gleichstellung aller Rassen richtig liegen.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Neue Verordnung in SH: Vor dem Gesetz sind alle Hunde gleich“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

JoanDoe
Hundebiss-Statistik für Berlin Die Hundebiss-Statistik für Berlin wird einmal jährlich erstellt. Sie beruht auf Meldungen, die bei den Bezirksämtern eingegangen sind. Sie listet auf, wie viele Hunde gegenüber Menschen oder anderen Hunden durch Anspringen oder Beißen auffällig geworden sind und...
Antworten
45
Aufrufe
4K
Mausili
Mausili
procten
Ich finde den neuen Thread gut - hoffentlich rüttelt er auf! Vielleicht solltest Du ergänzenderweise die Aussage deines letzten Beitrags dort auch wiederholen :)
Antworten
61
Aufrufe
4K
Pommel
Pommel
Dennis E.
Nee, Pete, du bist schon helle genug, ich weiß auch nicht, was er will. Dennis, meinst du, ob man das Gesetz noch kippen kann oder einzelne Bestimmungen darin anfechten? Ein Gesetz, das vom Abgeordnetenhaus verabschiedet und im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden ist, kann...
Antworten
4
Aufrufe
929
robert catman
robert catman
Maluna
@Cleo jo muss du da melden und musst auch eine Sachkunde machen wenn du nicht nachweisen kannst das du schon seit mehreren Jahren große Hunde hast.Gechipt muss der 20/40 auch sein.
Antworten
8
Aufrufe
699
Britta79
B
kahlight
Achso, dass wusste ich nicht! Sorry.... Ich habe das aus dem Bundesgesetzblatt, dass bekommen wir immer auf der Arbeit zugeschickt, da ich beim Anwalt arbeite. Da stand dass in der letzten Ausgabe drinnen, aber von anderen Urteilen und Rechtssprechungen leider nichts. Ich wusste ja nicht...
Antworten
2
Aufrufe
799
kahlight
kahlight
Zurück
Oben Unten