Hallo,
wie ja vielen bekannt ist und clever wie unsere Herren Politiker numal sind, haben wir in Berlin seid etwa 2004 keine Hundeverordnung mehr sondern ein Gesetz zur Haltung von Hunden.
Meine Frage dabei ist, ist diese darin enthaltene Regelung, aufgrund dessen das es ein Gesetz ist, überhaupt noch anfechtbar?
Oder bleibt einem nichts weiter übrig, Schadensbegrenzung zu leisten und jedes mal auf's neue zu verzweifeln???
Gruß
Dennis
wie ja vielen bekannt ist und clever wie unsere Herren Politiker numal sind, haben wir in Berlin seid etwa 2004 keine Hundeverordnung mehr sondern ein Gesetz zur Haltung von Hunden.
Meine Frage dabei ist, ist diese darin enthaltene Regelung, aufgrund dessen das es ein Gesetz ist, überhaupt noch anfechtbar?
Oder bleibt einem nichts weiter übrig, Schadensbegrenzung zu leisten und jedes mal auf's neue zu verzweifeln???
Gruß
Dennis