Landeshundeverordnung/-gesetz in NRW

Maluna

15 Jahre Mitglied
Ich hab mal eine vielleicht dumme Frage. Was kann mir als Halter ausser einer Geldstrafe eines 40/20 Hundes passieren wenn ich des öfteren mit meinem Hund in Parkanlagen ohne Leine angetroffen werde??? Da ich meinen Hund mit zur Arbeit nehmen kann gehe ich natürlich mittags mit ihr auch eine Stunde raus.Leider gibt es hier in der City kaum eine Hundefreilauffläche und die die ich zu fuß erreichen kann ist soweit weg das ich direkt wieder umgekehren muss weil die Zeit nicht ausreicht. Ich bin ehrlich, ich sehe es nicht ein meinem Hund permanent an die Leine zu nehmen da es in meinen Augen nicht dem Tierschutz entspricht und mein Hund auch am Rad drehen würde. Danke für eure Hilfe.
Achja wo würde der Unterschied bestehen fall einer besteht ob ich mit einem 40/20 Hund angehalten werden oder mit einem Staff (mit bestandenen Wesenstest)

Lg Maluna
 
  • 27. April 2024
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Hi Maluna ... hast du hier schon mal geguckt?
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Kann jetzt nur von mein er Rottweiler/ MIx hündin sprechen

so heisst es ich zitiere
Verstöße gegn bestimmte Vorschriften des LHV stellen nach§20 eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 100.00€ geahndet werden. Die Nicheinhaltung der Auflagen der Auflagen dieses Bescheides kann der Hund unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eingezogen werden.

Hast du denn so einen bescheid nicht erhalten ??
Muss doch auch den 20/40 beim OA gemeldet haben??

Hoffe das ich dir damit helfen konnte
 
Gemeldet ist meine Dame beim Ordnungsamt aber einen Bescheid hab ich nie erhalten. Lediglich einen Art Ausweiss, das der Hund gemeldet und gechippt ist. Weisst du denn ab wieviel Mahnungen die mir den Hund abnehmen könnten? Hast mir aufjedenfall weitergeholfen. Danke schonmal.
 
ne wie das genauer aussieht kann ich dir auch leider nicht sagen wurdest du denn schon angehalten ??

Ich denke das das auch einfach nur die schlimmste form ist wenn irgendwie gar nicht geht kann mir echt nicht vorstellen das die dann ma eben den Hund einkasseiren weil sind ja mehre § angesprochen

Diesen ausweis musstest du doch ausschneiden und in dem Brief steht die ganze kagge :)
 
Britta79 schrieb:
ne wie das genauer aussieht kann ich dir auch leider nicht sagen wurdest du denn schon angehalten ??

Ich denke das das auch einfach nur die schlimmste form ist wenn irgendwie gar nicht geht kann mir echt nicht vorstellen das die dann ma eben den Hund einkasseiren weil sind ja mehre § angesprochen

Diesen ausweis musstest du doch ausschneiden und in dem Brief steht die ganze kagge :)

upps tja stimmt kann mich dunkel daran erinnern hab es ehrlich gesagt nicht durchgelesen;), naja hinterher ist frau immer schlauer. bis jetzt bin ich einmal angehalten worden und meine mutter einmal mit ihr. ich halte natürlich immer die augen offen aber dieses jahr sollen die sogar mit fahrrädern unterwegs sein, da nützt auch mein regelmäßiges joggen nichts mehr :albern: aber super vielen dank für deine hilfe, jetzt bin ich doch was vorsichtiger.
 
bitte bitte kein thema wenn Frau /Frau helfen kann.:)
Ist aber auch ne ******** mit der LHV .

Ich lass meine auch oft ohne leine, weil halt nicht anders geht bis jezt immer noch glück gehabt.
 
muss man in nrw auch 40/20 hunde auf dem oa melden also auch ein z.b.colli schäferhund mix???
 
Hi.

Ja, NRW hat eine 20/40er Regelung.

Da müssen alle Hunde gemeldet werden, die schwerer als 20 kg und/oder größer als 40 cm sind.

Gruß
tessa
 
@Cleo jo muss du da melden und musst auch eine Sachkunde machen wenn du nicht nachweisen kannst das du schon seit mehreren Jahren große Hunde hast.Gechipt muss der 20/40 auch sein.
 
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