Bärbel Höhn entschärfte Landeshundeverordnung

dog-aid

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Bärbel Höhn entschärfte Landeshundeverordnung


Köln/NRW, 7.12.01

Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) rudert zurück: Kurz vor dem Stichtag 1. Januar, an dem die Halter von Hunden über 40 Zentimeter Schulterhöhe oder 20 Kilo Gewicht ein polizeiliches Führungszeugnis beibringen mussten, wird die umstrittene Landeshundeverordnung in diesem Punkt gelockert. Die Kommunen dürfen seit Donnerstag selbst entscheiden, in welcher Form sie die Zuverlässigkeit ihrer hundehaltenden Bürger überprüfen wollen, wie das Ministerium am Freitag mitteilte.

Betroffen von der Pflicht zur Vorlage des Führungszeugnisses wären landesweit immerhin etwa 400 000 Bürger gewesen - Ausstellen der Dokumente und Auswertung sowie Durchsetzung von Hunde-Beschlagnahmen hätten eine wahre Welle der Bürokratie ausgelöst. Denn: Selbst kleinere Vergehen, etwa eine Trunkenheitsfahrt, Ladendiebstahl oder Schwarzfahren sollten dazu führen, dass der Betroffene seinen Hund abgeben muss. „Unterstellt, dass es auch unter Hundehaltern den üblichen Prozentsatz mit nicht ganz weißer Weste gibt, droht eine neue Abgabewelle von 3000 bis 4000 Hunden“, heißt es in Kreisen der Verordnungs-Gegner. Die Tierheime sind jedoch ohnehin überschwemmt mit nicht vermittelbaren Hunden.

Zudem gab es datenschutz-rechtliche Bedenken gegen die Pflicht zur Vorlage des Führungszeugnisses, das auch etwa von Bewerbern bei Sicherheitsfirmen oder für Anträge auf einen Waffenschein vorgelegt werden muss. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz, Bettina Sokoll, hatte bereits kurz nach Vorlage der LHV im Sommer 2000 moniert, dieser Eingriff sei unangemessen. Höhn hatte sich davon aber unbeeindruckt gezeigt.

Das Abrücken von der letzten Stufe der Hundeverordnung geschieht im Vorfeld von deren Ablösung durch ein Landes-Hundegesetz. Dieses soll im nächsten Frühjahr in den Landtag eingebracht werden. Höhn will darin ihre umfangreichen Rasselisten, für die weitgehende Auflagen und Einschränkungen gelten, kräftig reduzieren und mit den anderen Bundesländern in Einklang bringen. Gegner der Verordnung plädieren dagegen für eine Abschaffung der Listen, die unter Fachleuten als unsachgemäß gelten, da die individuelle Gefährlichkeit eines Hundes allen wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge nicht von seiner Rassezugehörigkeit abhängt, sondern von Aufzucht und Haltung. Hier müsse die Politik ansetzen, wenn sie einen echten Schutz vor gefährlichen Hunden wolle.


Quelle:

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Tiere empfinden wie wir auch Freude, Liebe, Angst und Leiden, aber sie können das Wort nicht ergreifen. Es ist unsere Pflicht, als Stellvertreter zu wirken und denen, die sie ausnützen, niedermetzeln und foltern, zu widerstehen.
Denis de Rougemen
 
  • 28. April 2024
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RW: Führungszeugnis entfällt, Chippflicht und 20/40-Regelung bleiben


Kierspe/NRW, 7.12.01

Axel Boshamer informiert über Einführung: Kennung durch Einpflanzen eines Mikrochips bleibt, Pflicht zur Vorlage eines Führungszeugnisses soll entfallen.

Als nicht praktikabel hat sich die Hundeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen herausgestellt. 42 Rassen sind dort aufgelistet, die in der Anlage als gefährlich gelten. Dabei sind die Unterschiede zu den Verordnungen anderer Bundesländer extrem: So hat Brandenburg nicht mal eine Hand voll Rassen aufgeführt. Ein einheitliches Hundegesetz zusammen mit den anderen Ländern ist längst überfällig. Wobei das Problem ist, dass die Gesetze nicht in die Bundes- , sondern die Landeshoheit fallen.

Wie schwierig die Handhabung bislang war, das weiß keiner besser als Stadtmitarbeiter Axel Boshamer, dem es im Rathaus obliegt die Bestimmungen in Kierspe umzusetzen. Ihm ist die Erleichterung darüber anzumerken, dass jetzt feststeht, dass ein neues einheitliches Hundegesetz kommt, wenn auch voraussichtlich erst im Laufe des nächsten Jahres. Die Innenministerkonferenz hat sich im November darauf verständigt.

Die Zahl der Rassen verringert sich auf maximal 14, wobei besonders die herausgenommen werden, die ohnehin hierzulande keiner kennt wie die Owtscharka-Hütehunde aus Russland oder der chinesische und römische Kampfhund, die es gar nicht mehr gibt. Von daher präsentiert sich die Liste nun realitätsbezogener.

Die als gefährlich eingestuften Rassen der Anlage 1 wurden auf nur vier beschränkt: "Von diesen kommen in Kierspe der American Staffordshire Terrier viermal, der Pitbullterrier einmal, der Staffordshire Bullterrier gar nicht und der Bullterrier viermal vor", berichtet Boshamer. Die Anlage 2 beinhaltet nur noch zehn Rassen. Kriterium bei der Aufnahme ist nicht bloß das Wesen der Tiere, sondern auch ihre Beißkraft.

Bestehen bleiben soll in dem neuen Gesetz die 20/40-Regelung nach Gewicht und Größe. Dadurch werden die Hunde, die aus der Anlage 2 herausgefallen sind, automatisch in diese Kategorie gehören. Der Vertreter des Ordnungsamtes betont, dass es in Kierspe insgesamt 430 Hundehalter gibt, die betroffen sind.

Größter Streitpunkt war und ist die Chippflicht und das Vorlegen eines polizeilichen Führungszeugnisses durch den Hundehalter. "Dass Bürger, die seit vielen Jahren Hunde haben und sich noch keiner Straftat schuldig gemacht haben, dafür kein Verständnis aufbringen, kann ich verstehen", sagt Boshamer. Er rechnet da mit einer Änderung.

Aber die Chippflicht wird auch im neuen Hundegesetz bestehen bleiben, was der Stadtmitarbeiter für sinnvoll hält, um einen weggelaufenen oder ausgesetzten Hund seinem Halter zuordnen zu können. "So hat sich die Zahl der ausgesetzten Hunde schon deutlich gesenkt", berichtet er über einen positiven Effekt. Das Führungszeugnis wird voraussichtlich nur wirklich in begründeten Fällen gefordert werden.

Laut der zurzeit noch gültigen Landeshundeverordnung haben Besitzer so genannter 20/40-Hunde ab dem 1. Januar 2002 die Pflicht zur rassemäßigen Anmeldung mit Sachkundenachweis, Vorlage eines Führungszeugnisses, zum Einpflanzen eines Mikrochips unter die Haut des Tieres und Nachweis einer Versicherung.

Aufgrund der bevorstehenden Gesetzesnovellierung hat sich das Ordnungsamt entschlossen in Kierspe eine Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2002 festzulegen, bis dahin werden Ahndungen bei Verstößen gegen die Pflicht zur Vorlage eines Führungszeugnisses und zum Einpflanzen des Mikrochips ausgesetzt, um einerseits die gesetzlichen Neuregelungen abzuwarten und andererseits den Hundehaltern die Möglichkeit zu geben, das Einpflanzen des Mikrochips mit dem normalen Tierarztbesuch im Frühjahr zu verbinden. Anmeldung und Versicherungsnachweis sind dagegen beides Forderungen, die sofort ab dem 1. Januar 2002 Gültigkeit besitzen.

Auch ältere Tiere müssen gechipt werden, wobei Axel Boshamer rät erst mal mit dem Ordnungsamt in Kontakt zu treten, um da die Verfahrenweise abzustimmen. In bestimmten Fällen kann darauf verzichtet werden: "So ist es nicht einzusehen, dass ein Hund, der 13 Jahre alt und vielleicht gehbehindert ist, noch mit einem Chip versehen werden muss", erklärt der Stadtmitarbeiter.

Wie bisher reicht der einfache Sachkundenachweis durch eine Erklärung bei den 20/40-Hunden aus. Neulinge ohne Erfahrung können die Bescheinigung beim Tierarzt gegen eine Gebühr erhalten.


Ergänzend dazu:
Westfälische Rundschau
Chippflicht, polizeiliches Führungszeugnis für Besitzer großer Hunde, Kampfhunde - die Landeshundeverordnung brachte Unmut und Verwirrung ins Land. Jetzt soll ein einheitliches Hundegesetz in Düsseldorf - vermutlich aber nicht vor der Weihnachtspause - verabschiedet werden. Nicht im Alleingang, sondern in Abstimmung mit den anderen Bundesländern.

So sollen dann die gravierenden Unterschiede in der Frage, was ist ein Kampfhund, wegfallen. Die bisher 42 Anlagerassen sollen auf 14 Rassen reduziert werden. Sachkundenachweis, Verhaltenstest und Hundeschule gelten dann nur noch für American Staffordshire Terrier, Pitbullterrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier. In Kierspe gibt es neun Hunde dieser Rassen Die sogenannten Anlage-2-Hunde sollen auf zehn Rassen begrenzt werden. "Kriterium hierfür ist nicht das Wesen des Hundes, sondern die vorhandene Beißkraft", sagt Axel Boshamer vom Ordnungsamt, der von Berufs wegen mit der Landeshundeveordnung und ihrer künftigen gesetzlichen Weiterentwicklung zu tun hat. An der 20/40er Regelung wird sich nichts ändern. Boshamer geht davon aus, dass die Chippflicht bestehen bleibt.

"Das konnte ich den Besitzern auch immer gut verkaufen. Schließlich ist die Zahl ausgesetzter Hunde um 70 Prozent zurückgegangen." Anders sieht es aus mit dem polizeilichen Führungszeugnis: "Erklären Sie das mal jemandem, der 40 Jahre einen großen Hund ohne Probleme besessen hat. Der kann eine solche Forderung nicht begreifen."

Das Kiersper Ordnungamt reagiert auf die noch nicht absehbare Rechtslage mit einer Karenzzeit in Sachen Vorlage des Führungszeugnisses und dem Einpflanzen eines Mikrochips bis zum 30. Juni 2002. Wer einen alten Hund besitzt, der sollte sich zwecks Chipimplantation mit Boshamer in Kontakt setzen.

"Hundehalter, die noch keine Erfahrung mit Hunden haben, müssen den Sachkundenachweis erbringen. Das macht jetzt der Tierarzt im Rahmen eines Beratungsgesprächs, das kostet etwa 50 Mark." Der Kiersper Tierarzt Dr. Christian Klaus hat an einem Kurs teilgenommen und kann eine Bescheinung ausstellen.


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