Rechtsaufsichtsbeschwerde und Fachaufsichtsbeschwerde gegen Ministerin Bärbel Höhn

Wolf II

Frauenversteher™
15 Jahre Mitglied
Rechtsaufsichtsbeschwerde und Fachaufsichtsbeschwerde gegen Ministerin Bärbel Höhn

Silke Groos
XXXXXXXXXXX
XXXXX XXXXXXX

An den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen
Herrn Wolfgang Clement
Stadttor 1
40190 Düsseldorf
- per Einschreiben mit Rückschein -

04.09.2002

Fachaufsichtsbeschwerde und Rechtsaufsichtsbeschwerde
gegen
Frau Ministerin Bärbel Höhn, Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf
wegen
multipler Rechtsverstöße sowie fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen
verbunden mit der Aufforderung,
die Diensttauglichkeit von Frau Ministerin Höhn durch eine arbeitsmedizinische und psychologische Untersuchung eingehend überprüfen zu lassen

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Clement,

nach einem Beißunfall, bei dem eine ältere Dame in Siegen durch einen Schäferhund mit Schutzhundausbildung schwer verletzt wurde, übersandte ich Frau Höhn mit Datum vom 20.08.2002 per Fax und Einschreiben (Rückschein liegt mir vor) eine Auskunftsanforderung im Rahmen der gesetzlichen Auskunfts- und Informationspflicht der von ihr geführten Behörde mit Fristsetzung bis zum 04.09.2002.
(Siehe:
, sowie


Natürlich habe ich von Frau Höhn keinerlei Antwort erhalten, diese Art des Umgangs ist mittlerweile vielen Bürgern, die sich mit Anfragen an das Umweltministerium wenden, bekannt.

Stattdessen kam es zu den folgend aufgeführten Presseveröffentlichungen und insbesondere zu gravierenden Falschinformationen seitens Frau Höhn gegenüber der Presse im Rahmen eines Interviews der Westfalenpost.
(Siehe:

sowie das Interview in kommentierter Form bei: )

Da Frau Höhn erkennbar weder willens noch in der Lage ist, angemessen Auskunft zu erteilen, erstatte ich hiermit die o.a. Rechtsaufsichtsbeschwerde und gleichzeitig Fachaufsichtsbeschwerde.

1. Verstoß gegen Art. 80 Grundgesetz (LHV NRW)

Laut Auskunft des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.07.2002 war das Umweltministerium NRW (verantwortlich: Frau Höhn) als Verordnungsgeber nicht befugt, ohne ausdrückliche Ermächtigung durch den Landesgesetzgeber in der geschehenen Weise in der LHV NRW an bestimmte Rassen anzuknüpfen, und hat so in massiver Weise eigenmächtig gehandelt und gegen Art. 80 GG (Anforderungen an den Erlaß von Rechtsverordnungen) verstoßen.
(Siehe:


2. Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz (LHV NRW) und mangelnder Schutz der Bevölkerung

Die Aufgabe der LHV NRW ist die Gefahrenabwehr gegen gefährliche Hunde.
Das qualitativ und quantitativ größte Risiko für die Bevölkerung geht diesbezüglich von Hunden den Rasse Deutscher Schäferhund aus.

Empirie: 26 der insgesamt 58 Attacken von Hunden auf Menschen mit Todesfolge seit 1968 in Deutschland erfolgten durch Schäferhunde, statistisch kommt es zu 2000 Beißvorfällen mit Schäferhunden pro Jahr. Zu dem gleichen Ergebnis kommen sämtliche bisher erhobenen Statistiken über Bissverletzungen durch Hunde, selbst eine Studie des Schweizer Bundesamtes für Veterinärwesen kommt zum selben Schluß.
(Siehe u.v.a.:







Zuchtstandard: Laut geltenden Zuchtstandard wird der Deutsche Schäferhund auf die Wesensmerkmale "Mut, Kampftrieb und Härte" gezüchtet.
(Siehe:
F.C.I.-Standard-Nr. 166/23.03.1991/D Fassung 1997)

Ausbildung: Die sog. "Schutzhundprüfung" ist eine Voraussetzung zur Zuchtzulassung Deutscher Schäferhunde. Die früher "SchH = Schutzhundprüfung" genannte Ausbildungsform, welche vor kurzem euphemistisch in "VPG = Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde, ehemals Schutzhundprüfung" umbenannt wurde, beinhaltet das Erlernen aggressiver Verhaltensweisen gegenüber Menschen. Die entsprechenden Übungsteile werden ausdrücklich in der Prüfungsordnung als "Kampfhandlungen" bezeichnet:

"Der HF setzt sofort seinen Hund auf RA mit Hörzeichen "Voran" ein und bleibt stehen.
Der Hund hat drangvoll, energisch, mit festem, vollem, sicherem und ruhigem Griff zuzufassen und den Angriff abzuwehren.
Hat der Hund gefaßt, muß der Helfer nach kurzem Bedrängen - ohne Stockschläge zu geben - auf RA die Gegenwehr einstellen. Darauf hat der Hund selbstständig bzw. auf das einmalige Hörzeichen "Aus" abzulassen und den Helfer zu bannen. Kann der Hd. beim ersten Anbiß den Griff nicht halten und kommt vom Schutzarm ab, greift jedoch sofort wieder selbständig an, wird die Übung mit dem Prädikat "befriedigend" bewertet."
(Siehe: VPG-Prüfungsordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V. und des Vereins für Deutsche Schäferhund e.V.
)

Hunde der Rasse Deutscher Schäferhund werden also gezielt auf Aggressivität gezüchtet, zum Nachteil des Menschen ausgebildet und lassen diese Eigenschaften auch durch eine hohe empirische Auffälligkeit, sowohl in toto als auch bezogen auf die Population der Rasse, erkennen.

Obwohl die Rasse Deutscher Schäferhund genau den Kriterien entspricht, mit denen die Aufnahme anderer Hunderassen in die Anlagen 1 und 2 der LHV NRW seitens des Umweltministeriums (verantwortlich: Frau Höhn) begründet wurde, erstreckte Frau Höhn die entsprechenden Regelungen der Verordnung nicht namentlich auf den Deutschen Schäferhund.

Das Bundesverwaltungsgericht erhebt diesbezüglich gewichtige Bedenken im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz.
(Siehe
)

Festzuhalten bleibt, dass Frau Höhn es versäumt hat, die Bevölkerung, insbesondere Kinder und ältere Menschen, vor der wahrscheinlichsten und schwerwiegendsten Gefahr, die von gefährlichen Hunden ausgeht, zu schützen, nämlich vor dem Deutschen Schäferhund.

Frau Höhn hat damit den Grundgedanken der LHV NRW, die eine Gefahrabwehrverordnung sein sollte, aufgrund mangelnder Sorgfalt, Kompetenz oder zugunsten der Interessen der Lobbyisten der bewußten Hunderasse ad absurdum geführt.

3. Verstoß gegen §§ 24,26 VwVfG, rechtswidrige Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf private Dritte

Laut §§ 24 und 26 VwVfG haben die Behörden grundsätzlich benötigte Beweise selbst zu erheben.
Die Entscheidung über Gutachter, die die Gefährlichkeit oder Ungefährlichkeit von Hunden der Anlage 2 im Einzelfall beurteilen, ist durch den zuständigen Bürgermeister oder dessen beauftragte Mitarbeiter zu treffen.
Stattdessen griff Frau Höhn zu rechtswidrigen "berufswahlregelnden Maßnahmen", indem sie eigenmächtig durch das Umweltministerium Gutachter zertifizierte und den zuständigen kommunalen Behörden untersagte, andere als diese zertifizierten Gutachter einzusetzen.
Bei diesen zertifizierten Gutachtern handelt es sich überwiegend um Mitglieder der dem Verband für das Deutsche Hundewesen angeschlossenen Mitglieds-Rassevereine. Sie stehen nicht in ungebrochener Legitimationskette, eine Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf sie erfolgte durch Frau Höhn deshalb rechtswidirg.

Dies war Frau Höhn aus der Vergangenheit durch das Urteil des OVG Münster über die ursprüngliche Nordrhein-Westfälische Gefahrhundeverordnung (OVG Münster, Beschluß vom 06.03.1997 - 5B 3201/96) bekannt, in welchem das OVG Münster die Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf Gutachter des Verbandes für das deutsche Hundewesen und des Landestierschutzverbandes NRW ausdrücklich als verfassungswidrig untersagte.
(Siehe u.a.:
)

Natürlich stellt sich automatisch die Frage nach der Kontrolle der Kompetenzkompetenz, mit der das Umweltministerium (verantwortlich: Frau Höhn) über die Zertifizierung dieser Gutachter entschied.
Ein genereller Kompetenzmangel des Umweltministeriums (verantwortlich: Frau Höhn) ist bereits aus den Punkten 1 und 2 ersichtlich.

Darüber hinaus ist in § 2 LHV NRW ausdrücklich fixiert, dass nur das Gutachten eines beamteten Tierarztes über die Gefährlichkeit eines Hundes entscheidet, die von Frau Höhn in den Verwaltungsvorschriften und Erlassen zur LHV NRW vorgenommenen "berufsregelnden Maßnahmen" zur wirtschaftlichen Förderung privater Gutachter sind von ihr eigenmächtig und rechtwidrig gestaltet worden, denn auch in § 6 LHV NRW sind keine über den beamteten Tierarzt hinausgehenden Möglichkeiten zur Beweiserhebung angegeben.
Die durch Frau Höhn vorgenommene Anweisung und Verpflichtung der kommunalen Behörden auf diese eigenmächtig getroffene Zertifizierung von Gutachtern durch Frau Höhn verstößt ebenfalls gegen §§ 24, 26 VwVfG.

Unter anderem wurde einem bundesweit zugelassenem gerichtlichen Sachverständigen für Hundeverhalten die Zertifizierung seitens des Umweltministeriums verweigert, die kommunalen Behörden wurden mit Schreiben vom 27.06.2001 (Erlass vom 27. April 2001, AZ VI - 5 - 4200 - 501:cool: durch das Umweltministerium ausdrücklich angewiesen, Verhaltensüberprüfungen des betreffenden gerichtlichen Sachverständigen nicht anzuerkennen.
Hier zeigt sich die grobe Mißachtung der Ministerin gegenüber Justiz und Gerichten des Landes und den von diesen Gerichten eingesetzten Sachverständigen.
Dies war Ihnen als Ministerpräsident des Landes bekannt, da der entsprechende Erlass nachrichtlich auch an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein- Westfalen gesandt wurde.

Diesbezüglich erwarte ich von Ihnen eine ausführliche Erklärung, warum Sie trotzdem versäumten, Ihrer Aussichtspflicht über Frau Höhn und deren Umweltministerium nachzukommen.

4. Verstoß gegen § 2 LHV NRW, Fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen

Frau Höhn verstieß in Folge, wie oben bereits angeführt, mittels der Erlasse des Umweltministeriums sowie insbesondere mittels der vom Umweltministerium im Oktober 2000 herausgegebenen Verwaltungsvorschriften zur LHV NRW (VV LHV NRW) in multipler Weise gegen die Regelungen der LHV NRW selbst.

Bei den Verwaltungsvorschriften zur LHV NRW handelt es sich um sogenannte norminterpretierende Vorschriften. Diese entfalten als solche keine rechtliche Außenwirkung.
Frau Höhn hat also die kommunalen Behörden angewiesen, ihr Handeln an rechtlich inexistenten und der Verordnung teilweise zuwider laufenden Verwaltungsvorschriften auszurichten.

Besonders traurige und schwerwiegende Folgen hatte dieser Rechtsbruch für eine ältere Dame in Siegen.

In der LHV sind unter § 2 u.a. folgende Hunde als "gefährliche Hunde" definiert und den Regelungen von § 3,4,5 und 6 (u.a. Zuchtverbot, Genehmigungspflicht, Maulkorb- und Leinenpflicht, ausbruchsichere Unterbringung etc.) unterstellt:

"§ 2
Begriffsbestimmungen
Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten:
1. Hunde, die auf Angriffslust oder Kampfbereitschaft oder Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet werden oder die eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder eine Abrichtung auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen haben."
(Siehe: LHV NRW, § 2)

Mit dieser Definition ist aufgrund des o.a. internationalen FCI - Zuchtstandards automatisch die Hunderasse "Deutscher Schäferhund" (Wesensmerkmale "Mut, Kampftrieb und Härte") in toto erfaßt.

Darüber hinaus sind alle Hunde erfaßt, die eine Schutzhund (SchH)- oder VPG-Ausbildung begonnen oder abgeschlossen haben.
Eine euphemistische Umbenennung der Ausbildungsform ändert nichts an der Tatsache, dass der Hund aggressive Verhaltensweisen gegenüber Menschen (Beißen in den Arm, beuteaggressives Verhalten gegenüber vermeintlich Ranghöheren = Menschen) erlernt und dadurch zu einer potentiellen Gefahr für seine Umwelt wird.
Dies wird verdeutlicht durch die statistisch erfaßten zahlreichen Verletzungen und Todesfälle, die gerade durch klassische Schutzdienstrassen wie Schäferhund und Rottweiler verursacht werden.

Zur selben Schlußfolgerung kommt auch das Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz:

"4. Besondere Vorschriften für Schutzhunde
Es bleibt unbewiesen, ob Hunde, die auf Schutz oder Angriff dressiert sind, mehr Beissunfälle als andere verursachen. Indessen handelt es sich um eine Dressur, bei welcher der Hund ein Verhalten lernen oder entwickeln kann, bei dem teilweise übermässiges, nicht artgerechtes Aggressionsverhalten eingeübt wird (wozu der weder vom Hund noch vom Halter kontrollierbare Biss gehört) und das manchmal im Widerspruch zum Tierschutzgesetz (SR 455, Art. 22) und der Tierschutzverordnung (SR 455.1, Art. 34) steht. Das Halten und die Arbeit mit Schutzhunden würde eine besondere Regelung erfordern, und könnte einer Bewilligungspflicht unterstellt werden."
(Siehe:
)

Als ich am 11.07.2000 an einer Telefonaktion der Westfalenpost teilnahm, erhielt ich seitens des Ordnungsamtsleiters der Stadt Hagen (Herr Hans Sporkert) die Auskunft, jeder Hund, der eine Schutzhundeausbildung absolviere oder absolviert habe, müsse einen Maulkorb tragen. Gleichlautend wurde bei der damaligen Telefonaktion die Anfrage einer Hundehalterin, deren Boxer zur Zeit in Schutzhundeausbildung war, beantwortet.
Zu diesem Zeitpunkt sollte die LHV NRW also noch in vollem Umfang und entsprechend ihrer Bestimmungen umgesetzt werden.

Frau Höhn zog es jedoch in Folge vor, in ihren Verwaltungsvorschriften die Regelungen und Begriffsbestimmungen der LHV NRW eigenmächtig zugunsten der Schäferhunde-Lobbyisten zu ändern:

"Die Ausbildung zum Schutzhund bzw. die Ausbildung zum Nachteil des Menschen ist nicht mit der Schutzdienst- oder Sporthundausbildung des Hundes zu verwechseln. Bei der Schutzdienst- oder Sporthundausbildung wird lediglich der Beutetrieb des Hundes gereizt und unter Streßsituationen überprüft. Dieser Schutzdienst- oder Sporthundausbildung muss in jedem Fall die sog. Begleithundeausbildung vorausgehen, in der der Hund lernt, den Hör- und Sichtzeichen seines Halters umfassend zu folgen und auf Umweltreize sicher und ruhig zu reagieren. Hunde, die eine ordnungsgemäße Schutzdienst- oder Sporthundeausbildung begonnen oder erfolgreich abgeschlossen haben, fallen insofern nicht unter § 2 Buchstabe a)."
(Siehe: VV LHV NRW, II, 2.2.2)

Diese norminterpretierenden "Verwaltungsvorschriften" entfalten natürlich keine rechtliche Außenwirkung.
Trotzdem verpflichtete Frau Höhn die Bezirksregierungen und Kommunen zu rechtswidrigem Handeln gemäß der VV LHV NRW.
Frau Höhn verstieß damit gegen die Bestimmungen der LHV NRW und unterließ es, diese entsprechend ihrer Begriffsbestimmungen und Regelungen in vollem Umfang durchzusetzen.

Sie verhinderte damit u.a., dass Hunde mit begonnener oder abgeschlossener Schutzhundausbildung einen Maulkorb tragen müssen.

Am 16.08.2002 geschah dann, was früher oder später geschehen mußte:

Ein Deutscher Schäferhund, der laut Aussage seines Halters eine Schutzhundausbildung absolviert hat, fiel eine ältere Dame an und verbiß sich mehrfach und massiv in ihren Arm.

Ursächlich verantwortlich für diese schwere Körperverletzung ist Frau Ministerin Höhn, die es nicht nur unterließ, sondern sogar eigenmächtig verhinderte, dass die Vorschriften der LHV NRW bzgl. der o.a. gefährlichen Hunde mit Schutzhundausbildung von den Kommunen umgesetzt wurden.

Hätte Frau Höhn diese Unterlassung nicht begangen, wäre es nicht zu der schweren Körperverletzung der alten Dame gekommen.

Diese Entwicklung war aufgrund der Inkompetenz von Frau Höhn bereits im Juli 2000 abzusehen, ich verzichte jedoch darauf, die von mir bereits am 03.07.2000 erhobene Rücktrittsforderung bzgl. der Umweltministerin zu wiederholen.

Weil sich aber keine rationale Erklärung für die o.a. von Frau Höhn begangenen mannigfaltigen Fehlleistungen und Rechtsbrüche finden läßt, fordere ich Sie auf, durch eine entsprechende arbeitsmedizinische und psychologische Untersuchung abklären zu lassen, ob die angeführten kognitiven und perzeptorischen Fehlleistungen von Frau Höhn möglicherweise auf physische oder psychische Gesundheitsdefizite der Umweltministerin zurück zu führen sind.

Da Frau Höhns Aufgabenbereich insbesondere auch die Gefahrenabwehr (u.a. ausgerechnet die Reaktorsicherheit in NRW) umfaßt, halte ich es im Interesse der Sicherheit der nordrhein-westfälischen Bevölkerung für unumgänglich, die Diensttauglichkeit der Ministerin überprüfen zu lassen.

Von Ihnen als derzeitigem Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen erwarte ich als wahlberechtigte und mündige Bürgerin eine dezidierte Antwort auf diese Fach- und Rechtsaufsichtsbeschwerde noch vor dem 22. September 2002.

Ich gebe der Hoffnung Ausdruck, dass Ihre Antwort den Kriterien der Wahrhaftigkeit und Ausführlichkeit genügt, und Sie nicht ähnliche Unwahrheiten und Falschinformationen ins Feld zu führen wagen, wie Frau Höhn dies am 27.08.2002 in besagtem Interview gegenüber der Presse versucht hat.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Groos

Quelle: Maulkorbzwang 04.09.02
 
*seufz*

Natürlich freut es mich, wenn Frau Höhn einen auf den Deckel bekommt.

Auch fände ich es gut, wenn die SchH-Ausbildung besser kontrolliert würde, und daß DSH verhältnismäßig oft auffällig werden (was an vielerlei Faktoren liegen mag, die mal wieder mit dem Hund an sich herzlich wenig zu tun haben), ist ebenfalls Fakt.

Allerdings gefällt mir nicht, daß hier nun eine "Schuldverlagerung" vorgenommen wird.
Ich möchte den Schäferhund ebenso wenig auf einer Liste und pauschal verurteilt sehen, wie jeden anderen Hund.
 
Sorry, für solchen Blödsinn habe ich kein Verständnis. Hirnloses Diskriminieren bleibt hirnloses Diskriminieren, egal, wer da diskriminiert wird.
Weder der DSH ist als Rasse gefährlich, noch macht VPG Hunde aggressiv oder lehrt den Hund gar "aggressives Verhalten gegenüber Menschen".
Genauso könnte ich sagen, Agility macht Border Collies gefährlich. Schließlich könnten sie die Sportausbildung falsch verknüpfen, zu Hause auf den Tisch hüpfen, und dabei den kochend heißen Tee über das Kleinkind schütten.

Ein VPG-Hund wird grundlegend anders ausgebildet als ein Hund, der z.B. bei Sicherheitsdiensten eingesetzt wird. Zum hunderttausendsten Mal: Nur weil es das Klischee "Neonazi mit hochaggressivem Pitbull" wirklich irgendwo gibt, sind nicht alle Pitbulls böse...
Das Gleiche gilt für DSH und VPG-Hunde.
Die Schreiberin begibt sich auf das grottenschlechte Niveau einer Bärbel Höhn.
Enttäuschte Grüße
bones
 
Jups Bones, recht hast du!

Aber wer hat was anderes von Frai Groos erwartet? In der Art hat sie schon oft versucht "etwas zu erreichen" ... Darauf kann ich jedenfalls gut verzichten.

Lieben Gruß
meike
 
Vom Prinzip her finde ich den Antrag klasse und es würde mich freuen wenn Frau Höhn aus dem verkehr gezogen würde.
Allerdings befürchte ich, das als Ergebniss womöglich nur eine weitere Rasse auf der Liste landet und nicht am "richtigen" Ende der Leine eingewirkt wird.

LG Tora
 
Schönen guten Morgen,

auch ich habe arge Bauchschmerzen bei solchen Aktionen, halte sie sogar für sehr kontraproduktiv. Ernsthaft glauben, dass Frau Höhn irgendwelche Konsequenzen nach so einem sehr weit hergeholten Antrag zu befürchten hat, kann doch wohl niemand.

Ich nehme mal zu Gunsten der Antragstellerin an, dass sie aufgrund der Popularität und Verbreitung des Schäferhundes voraussetzt, er käme niemals auf eine Liste und so jegliche Rasselisten ad absurdum führen möchte.

Was sie aber meiner Meinung nach viel eher erreicht, ist, dass die angesprochenen Politiker im Hinterkopf verzeichnen werden, dass sogar Tierschützer Hunde für gefährlich halten (pauschlisieren können Politiker ja ausgezeichnet).

Die Listen abschaffen, die sie ja bewusst so aufgestellt haben, mit dem Wissen um Beiss-Statistiken, wissenschaftliche Zweifelhaftigkeit, mangelnde Wirkung durch fehlende Überprüfbarkeit usw., werden sie mit Sicherheit nicht. Warum auch? Wenn Hunde gefährlich sein können bzw. sind (siehe Breispiel) und auch andere Rassen als die gelisteten gefährliche Unfälle verursachen, ist das doch eher ein Grund neue Rassen aufzunehmen oder neue, schärfere Regelungen zu erlassen, als die vorhandenen Listen zu verkleinern oder die Verordnungen zu entschärfen. Die Arten, die schon drauf stehen, gelten ja per se als gefährlich.

Aber ich weiss, dass es hier ganz unterschiedliche Auffassungen gibt. Die Erfahrung lehrt mich jedoch, dass solche "Dinger leicht nach hinten losgehen können".

Ciao
Jörg

<small>[ 05. September 2002, 12:32: Beitrag editiert von: DerJörg ]</small>
 
Jörg, recht hast Du.

Mit diesem Schreiben werden sich die Politiker eher bestärkt sehen als verunsichert.

watson
 
Original erstellt von DerJörg:
Ich nehme mal zu Gunsten der Antragstellerin an, dass sie aufgrund der Popularität und Verbreitung des Schäferhundes voraussetzt, er käme niemals auf eine Liste und so jegliche Rasselisten ab adsurdum führen möchte.
Das glaube ich weniger, denn Frau Groos setzt sich seit geraumer Zeit dafür ein, daß VPG-Sport gänzlich verboten werden soll...
 
Hallo,

@Puppy: das mag sein (d.h. darüber habe ich keine Kenntnis bzw. nicht beschäftigt). Ich halte dies aber für zwei grundsätzlich verschiedene Argumentationsansätze.

Ciao
Jörg
 
@ Jörg:

„Ich nehme mal zu Gunsten der Antragstellerin an, dass sie aufgrund der Popularität und Verbreitung des Schäferhundes voraussetzt, er käme niemals auf eine Liste und so jegliche Rasselisten ab absurdum führen möchte.“

Genau das ist der Punkt. Gerade am Beispiel des DSH kann man auch dem inkompetentesten Politiker veranschaulichen wie blödsinnig und willkürlich die Rasselisten sind.

Und was wäre wenn der Schuss tatsächlich nach hinten losginge und der DSH auf die Liste käme ? * lol * Den Politiker möchte ich sehen der den dann zu erwartenden Aufstand der guten deutschen Schäferhundlobbyisten übersteht.

Das mit der sogenannten Schutzhundeausbildung ist ein anderes Thema, aber es gehört nun mal untrennbar dazu. Wenn wir von den Politikern verlangen die Rasselisten zu streichen müssen wir auch definieren was ein gefährlicher Hund ist und wie es passieren kann das Hunde bissig werden. Und da sind unsachgemäße Ausbildung, Aufzucht und Haltung neben einigen anderen Ursachen sicher an erster Stelle zu nennen, also müssen hier wie in einigen anderen Punkten Beschränkungen und Kontrollen greifen.
 
Beschränkungen und Kontrollen...schön und sinnvoll.
Nach Meinung der Politiker dann aber wieder nicht durchführbar (weil zu umständlich). Es wird eher etwas ganz und gar verboten, als dass es kontrolliert werden würde.

Und wie sachkundig sich Politiker machen hat man ja gesehen (LHVO's)...
Meinetwegen kann DSH, Riesenschnauzer (sehen auch gefährlich aus), Airedales und was weiß ich noch mit auf die Liste.
Aber den Sport verbieten, nur weil sie zu faul zum Kontrollieren sind, hieße das Pferd von hinten aufzuzäumen.
 
Hallo,

Original erstellt von Wolf II:
Genau das ist der Punkt. Gerade am Beispiel des DSH kann man auch dem inkompetentesten Politiker veranschaulichen wie blödsinnig und willkürlich die Rasselisten sind.
Bitte siehe hierzu mein Posting. Diese Fähigkeit zur Abstraktion bzw. Selbstkritik bezweifle ich ausdrücklich bei manchem Politiker nach den letzten zwei Jahren.

Original erstellt von Wolf II:
Und was wäre wenn der Schuss tatsächlich nach hinten losginge und der DSH auf die Liste käme ? * lol * Den Politiker möchte ich sehen der den dann zu erwartenden Aufstand der guten deutschen Schäferhundlobbyisten übersteht.
Mit der Redewendung "Schuss nach hinten" wollte ich nicht primär die Sorge ausdrücken, der Deutsche Schäferhund könne auf eine Rasseliste rutschen. Obwohl es hier in NRW mit dem Rottweiler und dem Dobermann (Kat.2) ja schon "geklappt" hat.

Vielmehr meinte ich, mal etwas simpel ausgedrückt, dass sich die Verantwortlichen sagen könnten:
"Wenn ich schon nicht an den Schäferhund rankomme (gesellschaftliches Ansehen, starke Vereinslobby etc.), dann bin ich froh, dass ich wenigstens die noch viel aggressiveren, gefährlicheren Rassen auf meiner Liste versammelt habe. Also zumindest einen Teil der Gefahr (und das weitaus grössere Gefährdungspotential) gebannt."

Was ich aber eigentlich als am Bedenklichsten ansehe, ist die Argumentation der Antragstellerin, die leider wieder einmal der rassisch verankerten, züchterisch selektierten Aggressivität und Kampfbereitschaft einer Hundeart folgt (hier allerdings eben beim Schäferhund). So stellt sie alle wissenschaftlichen Ergebnisse und Gegenargumente wieder einmal in Frage. Schade, sehr schade und schädlich, finde ich jedenfalls.

Ciao
Jörg

<small>[ 05. September 2002, 15:36: Beitrag editiert von: DerJörg ]</small>
 
Meine bescheidene Meinung zu diesem "Zwist" (anders kann man das kaum noch bezeichnen) zwischen den genannten Personen und Vertretern der sog. Hochleistungs-Lobby:

Albern.

Und zwar deshalb, weil die Sache am Thema selbst völlig vorbeigeht. Es ist so, daß sich auf der einen Seite wohl ein paar Profilneurotiker mit einer Sache beschäftigen, von der sie ansich nur relativ wenig wissen. Wenn man Kritik übt, muß man auch wissen, woran.

Auf der anderen Seite befinden sich genau jene "Leistungssportler", die den Tierschützern (oder solchen, die's sein wollen) ein Dorn im Auge sind und das allerdings nicht zu Unrecht. Ausgerechnet diejenigen, die ihre Hunde zu Schrott arbeiten, aus pathologisch-ehrgeiziger Zielsetzung heraus ihre Hunde mißhandeln und bei Ausbleiben des ersehnten Erfolges diese einfach weiterverhökern, hängen sich in jener unrühmlichen Szene am weitesten aus dem Fenster. (Bones, ich erinnere Dich nur an den Verkäufer des "HARTEN" Hundes, Du erinnerst Dich - oder einige allseits unbeliebte Mitglieder dieses Forums, welche inzwischen hier gesperrt wurden). Das sind weiß Gott keine Einzelfälle. Allerdings beschränkt sich das nicht ausschließlich auf den SV, sondern auf alle Verbände, die sich damit auseinandersetzen.

Meine persönliche Ansicht dazu ist, daß es nicht nur eine Minderheit ist, die als Stümper Hunde zu Schutz(Sport)hunden aus- oder besser mißbildet, sondern die schlichte Mehrheit. Die Erklärungen dafür liegen auf der Hand und wurden von mir auch schon mehrfach erläutert.

Sab.
 
Nach wie vor wären beide Probleme (gefährliche Hunde/ gefährliche Sportart) gelöst, wenn für alle Hunde eine regelmäßige Verhaltensüberprüfung angesetzt würde.
Zahlbar vom Hundehalter, der vor Erwerb eines Hundes eine Sachkundeprüfung ablegen müsste, wäre dies ein riesiger Schritt in die richtige Richtung.
Weniger ausgesetzte Hunde, weniger Beißunfälle, weniger Rechtsunsicherheit. Und wahrscheinlich könnten die Kommunen sogar noch einen "klitzekleinen Gewinn" machen.
*träum*
Gruß
bones
 
Ich finde es nicht gut, dass da wieder auf einer Rasse rumgeritten wird.
Allerdings habe ich auch das Gefühl, dass sich die SV-Mitglieder und ihr Vorstand sehr gerne aus allem raushalten(LHV)und sich eher gegen SOKA`s aussprechen.
Viele Hundehalter sind eben immer noch der Meinung: "Ich habe so einen Hund nicht, mich geht das nichts an"
Sie werden erst dann aufwachen, wenn es um die eigenen Hunde geht.
Wobei man hier genausowenig alle SV-ler und Hundehalter über einen Kamm scheren kann, wie unsere Soka`s.

Aber ganz ehrlich, nach der ganzen Zeit der Diskriminierung würde es mich schon interessieren, was passiert, wenn auf einmal jeder DSH, Riesenschnauzer, Boxer, Dogge (könnte man noch erweitern, ist nur ein Beispiel) und deren Mischungen alle einen Maulkorb tragen müssten und an der Leine wären.
Wenn die alle 2 Jahre warten müssten, bis sie ihren Wesenstest machen können und dann noch über 200€ dafür hinlegen können.
Und trotz bestandenem Wesenstest steht in der Haltungserlaubnis, dass ihr Hund gefährlich ist.

Mein Leben hat sich radikal geändert, als der kleine Volkan von den scharfgemachten Hunden eines kriminellen Halters, den das Ordnungsamt nicht genug kontrolliert hat, getötet worden ist.

Für mich persönlich und in mir drin ist etwas zerstört worden.

Mir schwillt der Kamm, wenn ich mal wieder sehe, daß da jemand mit seinem Hund ohne Leine an der Straße langläuft.
Ich habe immer Rücksicht genommen mit meinem Hund, lange vor jeder Verordnung habe ich die einzelnen Punkte der Verordnung erfüllt. Was hat es mir gebracht????????????
Für die meisten anderen Hundehalter hat sich nichts geändert. Ich sehe tagtäglich Hunde die nicht hören und deren Besitzer darüber lächeln.

Ich glaube ich bin einfach ziemlich frustriert, was das ganze Thema angeht. Das musste mal raus.

Danke an alle Hundehalter die an einem Strang ziehen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
 
Sandra, ein Teil Deines "was wäre wenn.." ist bereits erfüllt. Vielleicht nicht in jedem Bundesland, in meinem schon... Da spielt es tatsächlich keine Rolle welcher Hund das ist, wenn er denn nur die 40/20 -er Kriterien erfüllt.
Was mir erspart blieb ist der WT - von öffentlicher Hand angeordnet. Abgelegt haben wir ihn freiwillig.

Ja, verstehen kann ich Dich sehr gut...
Freilaufende Hunde, trotz oder gerade wegen der HVO? Das weiß ich nicht...
Wir lesen selbst hier, daß sich einige nicht um die Leinenpflicht in geschlossenen Ortschaften scheren. Was erwartet uns dann von den Menschen, die die HVO nicht mal kennen? Oder die so kriminell sind, daß ein Verstoß gegen die VO das geringste Vergehen bei ihnen ist?

watson
 
Original erstellt von watson:
Was erwartet uns dann von den Menschen, die die HVO nicht mal kennen? Oder die so kriminell sind, daß ein Verstoß gegen die VO das geringste Vergehen bei ihnen ist?

watson
Von den Kriminellen: nicht viel, eigentlich gar nichts.
Von dennen die nur die VO nicht kennen: nur
Benutzung den gesunden Menschenverstand und tolerantes MITeinander, noch nicht mal Rücksichtnahme.
 
Ja,
da muß eine schlagkräftige Lobby dahinterstehen.

Eigentlich ganz klar steht in der NRW-Verordnung, dass sowohl "Schutzhundausbildung" wie auch "Ausbildung auf Zivilschärfe" als Ausbildung zum Nachteil des Menschen gewertet werden soll.

Die Verdummungsversuche von Frau Höhn und Co., die nun einen Unterschied zwischen
"Schutzhundausbildung" und
"Ausbildung zum Schutzdienst"
herbeireden wollen, wirkt echt peinlich.

Die Versuche, einen Unterschied herbeizureden, sind lächerlich. Ja, es gibt eine Vorschrift, dass vor SchH-Ausbildung eine BH-Prüfung gemacht worden sein soll. Die Praxis sieht oft genug anders aus. Außerdem bedeutet die BH-Prüfung ja bei einem Pitbull auch nicht, dass er deswegen automatisch als ungefährlich eingestuft wird. Also ein Ablenkungsversuch. Auch zivilscharfe Hunde werden in vielen Faäälen BH-Prüfung haben - also dieses Argument beißt sich selbst in den Schwanz...

Warum wird von den Schutzhund-Leuten das Wort auf einmal vermieden? Warum wird der Schutzdienst als VPG oder als Mondioring bezeichnet? -&gt; weil keiner weiß, was das heißt.

Schutzdienstausbildung hat mit Hundesport soviel zu tun, wie das Schießen auf Pappkameraden mit Kegeln zu tun hat. Manche mögen Schießen auf Pappmenschen als Sport auffassen, weil es ja kein echter Mensch ist. Die meisten werden Schießen auf Menschenbilder ablehnen. Beim Schutzdienst wird ein künstlicher Arm gebissen, der am echten Menschen hängt. Finde ich noch mehr ablehnenswert, als das Schießen auf künstliche Menschen, da dort wirklich ausschließlich Pappe betroffenen ist.

Der Schritt vom Kopfschuß beim Pappkamerad zum Kopfschuß in echt ist für den Menschen hoffentlich ein großer Schritt. Der Schritt vom Schutzärmel zum ungeschützten Arm ist für den Hund zum Glück in den meisten Fällen auch ein größerer Schritt - aber eben nicht immer. Und beide "Sportarten" brauchen wir nicht wirklich. Es gibt m.E. für beides keine Rechtfertigung, keine Notwendigkeit.

Hundesport ist sehr vielseitig - seltene Formen wie dogdancing mit eingeschlossen - gibt es vor allem Agility, QSC/CSC, Hindernislauf, Vierkampf und viele andere schöne Variationen.
 
Auweia, Andreas, da schmeißt Du wirklich alles durcheinander
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.
Die Vielseitigskeitsprüfung für Gebrauchshunde VPG besteht aus drei Sparten:
1. Fährte
2. Unterordnung/Gehorsam
3. Schutzdienst
Das Wort Schutzdienst wird häufig vermieden, um zu verhindern, dass uninformierte Leute den Sport so leicht missverstehen und nur auf einen Teilaspekt reduzieren. (Wie hier bei Dir passiert)
Mondioring/KNPV/Ringsport sind Sportarten, die noch sehr viel enger an der Polizeihundausbildung orientiert sind, dort wird auch zivil gearbeitet. Sie sind in Deutschland verboten, werden in den Niederlanden/Frankreich/Belgien ausgeübt.
Sieh' Dir doch mal eine solche Prüfung an, wo diese Hunde zum Teil durch die Zuschauer laufen. Die Leistung der Hunde ist unglaublich. Vor allem die Abwechslung ist enorm im Vergleich zum stupiden SchH-Schema. Aber das ist ein anderes Thema. Fakt ist: Es ist in D verboten.
Noch was: Dein Vergleich Ärmelmanschette-Pappmensch hinkt gewaltig. Auch wenn es für Dich als Mensch so aussieht, für den Hund ist die Ärmelmanschette kein simulierter Arm, es ist eine Ärmelmanschette! Und ob die an 'nem Baum hängt, durch die Luft geschleudert wird, oder an einem Helfer hängt ist für den Hund wurscht!
Ein Sport-Schutzhund beschützt niemanden aufgrund seiner Ausbildung, der Name ist übriggeblieben von der ehemaligen Verwendung dieser Hunde. Ein Schutzhund im eigentlichen Sinne z.B. für Wachdienste oder Polizei wird anders ausgebildet.
Ich finde es immer wieder erschreckend, wie schnell auch hier in der KSG alles über einen Kamm geschert wird. Natürlich kann man einen Hund bei der SchH-Ausbildung versauen, man kann auch im Keller einen Hund scharfmachen.
Gruß
bones
 
noch was: Dogancing braucht auch niemand!
Es ist eben nur eine schöne Beschäftigung für den Hund und mit dem Hund.
Wie jede andere Betätigung mit dem Hund, die ihn geistig und körperlich fordert und die Bindung zu seinen/m Menschen fördert.
Übrigens entspricht die VPG sicherlich eher den natürlichen Veranlagungen eines Hundes als Dogdancing.
Gruß
bones
(deren Hunde -zumindest im Moment- gar keinen SchD machen
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)
 
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Kai
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Kai
Stinkstiefelchen
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
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Stinkstiefelchen
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Podifan
Und was kostet dieser "Unsinn" wieder den Steuerzahler bzw. den Hundehalter?
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Schäferwuffi
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JoeDu
;) ... schon vorhanden... Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
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sockenbaer
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Podifan
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. :eg:
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sockenbaer
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