Olpe/NRW, 27.1.03
Die erste Vorsitzende des Tierschutzvereins für den Kreis Olpe, Elke Stellbrink, freut sich. Der Verein konnte vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg einen ersten Erfolg verbuchen. Die Landeshundeverordnung ist nichtig, und die Gebührenbescheide für Tierheim-Hunde wurden aufgehoben.
Vor dem Hintergrund dieser Entscheidungen erwarten die Kläger auch einen Erfolg gegen das Landeshundegesetz. Das Verwaltungsgericht Arnsberg erklärte unter Bezugnahme auf aktuelle Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, die Landeshundeverordnung NRW sei nichtig und unwirksam, weil ihre Maßnahmen allein an die Zugehörigkeit von Hunden zu bestimmten Rassen anknüpfen. Entsprechend mussten alle Gebührenbescheide für die Verhaltensüberprüfungen und Maulkorbbefreiungen der Hunde des Olper Tierheims aufgehoben werden.
Auch gegen die rassebezogenen Regelungen des Landeshundegesetzes NRW erwartet die Klägergemeinschaft um den Tierschutzverein einen Erfolg bis Anfang 2004. "Bei den Gebühren für die Verhaltensüberprüfung der Tierheimhunde handelte es sich um einen einmaligen Vorgang", erklärte Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner, der dem Tierschutzverein bereits im Jahr 2001 zu einem neuen Fundtiervertrag mit den Kommunen verhalf und seit August 2000 die Klägergemeinschaft gegen Landeshundeverordnung, Landeshundegesetz und "Kampfhunde"steuern vertritt.
Der Tierschutzverein rät Hundehaltern zu Widersprüchen, sofern das noch möglich ist: "Obwohl das Verwaltungsgericht die Landeshundeverordnung für nichtig erklärt hat, besteht ein Schadensersatzanspruch nur für die Hundehalter, die Widerspruch eingelegt haben", rät Elke Stellbrink. Weitere Infos unter:
Die erste Vorsitzende des Tierschutzvereins für den Kreis Olpe, Elke Stellbrink, freut sich. Der Verein konnte vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg einen ersten Erfolg verbuchen. Die Landeshundeverordnung ist nichtig, und die Gebührenbescheide für Tierheim-Hunde wurden aufgehoben.
Vor dem Hintergrund dieser Entscheidungen erwarten die Kläger auch einen Erfolg gegen das Landeshundegesetz. Das Verwaltungsgericht Arnsberg erklärte unter Bezugnahme auf aktuelle Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, die Landeshundeverordnung NRW sei nichtig und unwirksam, weil ihre Maßnahmen allein an die Zugehörigkeit von Hunden zu bestimmten Rassen anknüpfen. Entsprechend mussten alle Gebührenbescheide für die Verhaltensüberprüfungen und Maulkorbbefreiungen der Hunde des Olper Tierheims aufgehoben werden.
Auch gegen die rassebezogenen Regelungen des Landeshundegesetzes NRW erwartet die Klägergemeinschaft um den Tierschutzverein einen Erfolg bis Anfang 2004. "Bei den Gebühren für die Verhaltensüberprüfung der Tierheimhunde handelte es sich um einen einmaligen Vorgang", erklärte Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner, der dem Tierschutzverein bereits im Jahr 2001 zu einem neuen Fundtiervertrag mit den Kommunen verhalf und seit August 2000 die Klägergemeinschaft gegen Landeshundeverordnung, Landeshundegesetz und "Kampfhunde"steuern vertritt.
Der Tierschutzverein rät Hundehaltern zu Widersprüchen, sofern das noch möglich ist: "Obwohl das Verwaltungsgericht die Landeshundeverordnung für nichtig erklärt hat, besteht ein Schadensersatzanspruch nur für die Hundehalter, die Widerspruch eingelegt haben", rät Elke Stellbrink. Weitere Infos unter: