Für die, die sich nicht anmelden möchten:
NOZ 03.04.2021
Osnabrück. Beide in Niedersachsen kürzlich erschossenen Wölfe waren noch Welpen. Zu diesem Schluss kommen die Wolfsexperten des Bundes. Das Umweltministerium in Niedersachsen sieht das anders und gerät immer mehr in die Kritik.
Denn mit den nun abgeschlossenen Obduktionen und veröffentlichten Daten zu den beiden getöteten Tieren steht fest: Es handelte sich in beiden Fällen nicht um die offiziell von den Behörden zum Abschuss freigegebenen Problemwölfe.
Viel mehr wurden in beiden Fällen bis dato wohl unbescholtene junge Wölfinnen erschossen. Zum einen ein elf Monate altes Tier
. Zum anderen eine
, deren Alter wohl noch nicht näher bestimmt ist. In beiden Regionen hatten Wölfe reihenweise Schafe und andere Nutztiere attackiert und getötet, teils auch Pferde.
Die offizielle „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“ (DBBW) ordnet die beiden erschossenen Tiere in ihrer Übersicht zu getöteten Wölfen als Welpen ein. Das Problem daran: In der geheim gehaltenen Abschussgenehmigungen für den Herzlaker Problemwolf heißt es ausdrücklich: „Die Entnahme von Welpen ist auszuschließen.“
Ministerium teilt Einordnung nicht
Das Ministerium in Hannover betont jetzt in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen, dass sie die Einordnung der Wolfsexperten der Bundesregierung so nicht teile. Es gebe keine verbindliche Regelung dafür, bis wann ein Wolf als Welpe bezeichnet werden muss.
Das Ministerium stellt sich auch vor die Jäger, die mit amtlicher Genehmigung handelten: „Es handelt sich bei den geschossenen Tieren vielmehr um juvenile Wölfe, welche in ihrem Erscheinungsbild adulten Wölfen so ähnlich sein können, dass sie im Gelände nicht von diesen zu unterscheiden sind.“ Mit dem Begriff „Welpen“ seien deutlich jüngere Tiere gemeint, die noch nicht in der Lage seien, sich selbst zu versorgen.
Zuvor hatte die Landesbehörde bereits erklärt, der Abschuss bislang unbescholtener Wölfe aus den beiden Rudeln sei rechtmäßig und durch die Abschussgenehmigungen gedeckt gewesen.
Die Grünen stimmt das nicht milde. Sie aber auch Naturschutzverbände wie der Nabu hatten die Abschüsse immer wieder kritisiert. Die Landesregierung will nicht kommunizieren, wo welche Wölfe warum zum Abschuss freigegeben worden sind. Sie begründet das unter anderem mit dem Schutz der Jäger vor radikalen Wolfsschützern.
Grüne und Nabu monieren, so sei eine gerichtliche Überprüfung der Genehmigungen nicht möglich. Angesichts der jüngste Erkenntnisse zu den beiden toten Wölfen stellt Grünen-Fraktionsvize Christian Meyer fest, dass die Wolfspolitik von Umweltminister Olaf Lies (SPD) gescheitert sei.
habe zu einem „doppelten Fehlabschuss“ geführt. „Diese Wildwestmethoden, die jetzt zwei unschuldige Welpen das Leben gekostet hat, ist unvereinbar mit dem strengen Schutzstatus des Wolfes“, sagt Meyer.
Staatsanwaltschaft prüft
Die toten Wölfe beschäftigen indes nicht nur die Politik, sondern auch die Staatsanwaltschaft in Oldenburg. Dort sind nach Angaben eines Sprechers mittlerweile vier Anzeigen eingegangen. In allen Fällen werde nun geprüft, ob ein Anfangsverdacht „wegen möglicher Straftaten nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Tierschutzgesetz“ vorliege. Es handele sich um Vorermittlungen.
Übrigens: Durch die genetische Untersuchung der Tiere steht nun immerhin fest, dass beide direkte Nachfahren der jeweils eigentlich zum Abschuss freigegebenen Wölfe waren.