...jaja dämlich....solange er entscheidungen gegen deine überzeugungen trifft...findest du das nicht ein wenig billig?
weil DU ihn so bezeichnet hast!
Na ja, so wild ist es nicht. Es geht in erster Linie um das bessere Monitoring und da sich die Jäger nun mal öfter im Wald aufhalten, als andere Leute, kann man mit mehr Daten rechnen. Darüberhinaus haben sie keine weiteren Befugnisse. Aus ihren Reihen sollen auch "Wolfsberater" kommen, die den Landwirten usw. bei der Aufklärung zur Seite stehen sollen. Diese werden besonders geschult werden und der "08/15 - daya" hat lediglich die Aufgabe, Sichtungen, Risse und andere wolfsbezogenen Sachen an die zuständigen Stellen zu melden.
Fazit - warum nicht, dann wird man sehen, ob die Jäger ihrem Anspruch des Naturschutzes gerecht werden oder ob es doch nur Luftblasen sind.
Na ja, so wild ist es nicht. Es geht in erster Linie um das bessere Monitoring und da sich die Jäger nun mal öfter im Wald aufhalten, als andere Leute, kann man mit mehr Daten rechnen. Darüberhinaus haben sie keine weiteren Befugnisse. Aus ihren Reihen sollen auch "Wolfsberater" kommen, die den Landwirten usw. bei der Aufklärung zur Seite stehen sollen. Diese werden besonders geschult werden und der "08/15 - daya" hat lediglich die Aufgabe, Sichtungen, Risse und andere wolfsbezogenen Sachen an die zuständigen Stellen zu melden.
Fazit - warum nicht, dann wird man sehen, ob die Jäger ihrem Anspruch des Naturschutzes gerecht werden oder ob es doch nur Luftblasen sind.
Ein toller Erfolg für Damman-Tamke und seine Mitstreiter, denn so können die Jäger in Niedersachsen am praktischen Beispiel ihre Kompetenz in Sachen Naturschutz zeigen und das große Interesse der Öffentlichkeit für den Ausbau ihrer positiven Wahrnehmung nutzen.
Was hast Du prophezeit?Na ja, so wild ist es nicht. Es geht in erster Linie um das bessere Monitoring und da sich die Jäger nun mal öfter im Wald aufhalten, als andere Leute, kann man mit mehr Daten rechnen. Darüberhinaus haben sie keine weiteren Befugnisse. Aus ihren Reihen sollen auch "Wolfsberater" kommen, die den Landwirten usw. bei der Aufklärung zur Seite stehen sollen. Diese werden besonders geschult werden und der "08/15 - daya" hat lediglich die Aufgabe, Sichtungen, Risse und andere wolfsbezogenen Sachen an die zuständigen Stellen zu melden.
Fazit - warum nicht, dann wird man sehen, ob die Jäger ihrem Anspruch des Naturschutzes gerecht werden oder ob es doch nur Luftblasen sind.
wie vorsichtig doch mancher auf einmal formuliert, wenn dinge eintreten, die ich lange prophezeite...ein fest am frühen morgen!
Wenn Du Kompetenz mit Präsenz im Wald gleichsetzt, dann sicher.podifan, deine vermutungen zur populationserhebung sind mumpitz....
hsh, da gibt es gar nichts zu diskutieren...ich hab lange vorrausgesagt, das die bei weitem grössten kompetenzen bezüglich wildlebender tiere, ohnehin bei den jägern liegen...und BINGO! die anerkennung folgt...
die aufnahme ins jagdrecht ist nur eine frage der zeit, das ist sicher.
Wenn Du Kompetenz mit Präsenz im Wald gleichsetzt, dann sicher.podifan, deine vermutungen zur populationserhebung sind mumpitz....
hsh, da gibt es gar nichts zu diskutieren...ich hab lange vorrausgesagt, das die bei weitem grössten kompetenzen bezüglich wildlebender tiere, ohnehin bei den jägern liegen...und BINGO! die anerkennung folgt...
die aufnahme ins jagdrecht ist nur eine frage der zeit, das ist sicher.
Warum wohl müssen die "Wolfsberater" aus den Reihen der Jäger eine spezielle Ausbildung durchlaufen, bevor sie loslegen können?
Und für den Rest der Jungs ändert sich rein gar nichts, sie sollen lediglich ihre Beobachtungen weiterleiten.
Die "Anerkennung" zelebriert ihr auf euren Seiten, das war's dann aber auch.
Es ist eher traurig, daß ihr eine Mitarbeit bislang verweigert habt, immer auf das Jagdgesetz schielend.
Mit der Aufnahme wirst Du wahrscheinlich Recht haben, aber auch das hat rein gar nichts mit Kompetenz oder Anerkennung zu tun, das ist reine Lobbyarbeit.
Und nun tu nicht so, als ob Du das nicht genau wüßtest.
Mir macht das schon ein wenig Angst, wenn man bedenkt, dass Jäger die Population, von Wildtieren, anhand der Abschusszahlen fest macht!
Die folgenden Abschussregelungen nach Paragraf 31 des Landesjagdgesetzes vom 9. Juli 2010 (LJG) traten am 1. Januar 2011 in Kraft; sie werden durch die Landesjagdverordnung (LJVO) vom 1. Februar 2011 (in Kraft getreten am 1. März 2011) in den Paragrafen 8 bis 11, näher bestimmt:
Der Abschuss des Wildes ist nach Paragraf 31 des Landesjagdgesetzes (LJG) so zu regeln, dass die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden sowie die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Bekämpfung von Tierseuchen gewahrt bleiben. Den Erfordernissen des Waldbaus und der Vermeidung von Wildschäden ist der Vorrang vor der zahlenmäßigen Hege einer Wildart zu geben. Die Abschussregelung soll dazu beitragen, dass ein gesunder Wildbestand aller heimischen Wildarten in angemessener Zahl erhalten bleibt und insbesondere der Schutz von Wildarten gesichert ist, deren Bestand bedroht ist; dies gilt für Rot-, Dam- und Muffelwild nur innerhalb der Bewirtschaftungsbezirke.
Beteiligungen bei Aufstellung der Abschusspläne
Die Erlegung von Schalenwild, außer Schwarzwild, erfolgt im Falle der Jagdpacht auf der Grundlage einer schriftlich geschlossenen Abschussvereinbarung zwischen den Vertragsparteien [...]
Gesamtabschussplan und Teilabschusspläne sind von der Hegegemeinschaft der zuständigen Behörde anzuzeigen.
[...]
Regelung bei Unstimmigkeiten
Die zuständige Behörde hat die getroffenen Festlegungen zu beanstanden, wenn diese die Vorgaben dieses Gesetzes missachten, insbesondere wenn zu besorgen ist, dass die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden sowie die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Bekämpfung von Tierseuchen beeinträchtigt werden oder die Zustimmungen der Vertragsparteien nicht vorliegen. Soweit die Beanstandung nicht binnen einer von der zuständigen Behörde festzusetzenden Frist behoben wird, setzt die zuständige Behörde einen mindestens zu erfüllenden Abschussplan von Amts wegen fest.
Bemerkungen:
Im Jagdjahr 1971/1972 wurden in Rheinland-Pfalz 172.094 Hasen erlegt (höchste Hasenstrecke). Im gleichen Jahr kamen 12.544 Füchse zur Strecke.
Im Jagdjahr 2010/2011 ergibt sich folgender Vergleich der Streckenzahlen beider Wildarten:
Hasen: 8.952
Füchse: 37.075
Anders ausgedrückt, 1971/1972 kamen auf knapp 14 erlegte Hasen 1 erlegter Fuchs. 2010/2011 kamen auf 1 erlegten Hasen etwa 4,1 erlegte Füchse.
ich hab lange vorrausgesagt, das die bei weitem grössten kompetenzen bezüglich wildlebender tiere, ohnehin bei den jägern liegen.
Hat u.a. den Sinn, daß, so unser Foren-Jäger, wenn ein verletzter Wolf irgendwo gefunden wird, der Jäger erlösen darf, was momentan nicht der Fall ist. Man könnte nun meinen, daß dies ja ok wäre, wenn man vom Verkehrsunfall ausgeht. Wenn man jedoch die Vorgehensweise bei der schlagzeilenmachenden Jagd im Wendland sieht, bei der ein "großer Unbekannter", natürlich ein Jäger, den Wolf verletzte und dann ein "Erlöser" kam, der versuchte, ihn zu erschießen, ihn 3 Stunden verrecken ließ, muß man dem mit großer Skepsis begegnen.