Wenn das so stimmt könnte ich ja rückwirkend klagen, meine kompletten Steuern zurück fordern, weil ja dann die Steuern unrechtmäßig erhoben wurden weil ich ja nur Listenhunde, keine Vorfallshunde habe.
Du arbeitest aufm Amt, das war mir schon lange klar.
Das heißt, alle die nur einen Listenhund haben, ohne Vorfall, haben alle zu Unrecht das ganze Prozedere durchlaufen? Das kann ich nicht glauben. Ich war in Magdeburg zum Sachkundenachweis, habe mich da mit denen unterhalten. Ich habe das nämlich alles.
Mich habt ihr jetzt alle vollends verwirrt.
Sitzt ja an der Quelle. Kümmer dich, geht schließlich auch um deinen Hund, der dadurch Probleme bekommen kann.
Wäre anders ja auch noch abartiger als so schon das Ganze Theater um die vermeintliche Gefährlichkeit bestimmter Rassen. Habe ich Ich bisher von keinen Bundesland gelesen.Auch ein Mix, selbst wenn nur "phänotypisch" ein gefährlicher Hund (SoGeKa), gilt unter §3 Abs. 2 des HundeG-LSA. Nach 3 Abs. 3 hast du wirklich nur Vorfallshunde.
Hab nochmal durchgelesen, da steht es sogar noch sehr schön erklärt:
"Hunde, die gefährlich sind, dürfen grundsätzlich nur mit einer Erlaubnis gehalten werden." Vermutungshunde sind aber nicht grundsätzlich gefährlich. Demnach keine Erlaubnisbeantragung bei OA und demnach kein Sachkundenachweis. Um die Vermutung zu widerlegen, leistest du den Wesenstest ab.
Wäre anders ja auch noch abartiger als so schon das Ganze Theater um die vermeintliche Gefährlichkeit bestimmter Rassen. Habe ich Ich bisher von keinen Bundesland gelesen.
SA also so :alle sind sogenannte KAT.I-Hunde, jedoch werden die wegen der Rasse teilweise anders behandelt als die "Vorfsllshunde", so wie ich es verstanden habe.
In den Hinweisen vom Landesverwaltungsamtes SA wird hinsichtluch des Sachkundenachweises auch nur auf die Hunde Bezug genommen, deren Gefährlichkeit festgestellt wurde.
Jedoch andererseits hat @Joki Staffi das ja nach 2016 alles durch .
Daher meine Verwirrung .So scheint's jedoch jetzt, ausgehend vom HindG-LSA zu sein.
@Melli84 , du siehst, es ist nicht verwunderlich, wenn dich unsere Beiträge im fernen Amerika verwirren.
Find ich nicht. Ich sehe diesen Satz, der ist doch offensichtlich:
Als gefährliche Hunde werden die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden eingestuft.
Und in diesem Satz steht "Auch". Also nicht nur nach Verhalten, sondern auch nach Rasse:
Hunde können unabhängig ihrer Rasse aufgrund ihres Verhaltens auch als gefährlich angesehen werden.
Naja, da oben stehts anders. Was solls. Du kannst viel erzählen, die Seite kann schlecht gemacht sein.
Ich glaube @Joki Staffi , die hat das ja alles schließlich mehrfach durchgemacht.
Wobei die Hundedsteuer ja nicht Ländersache ist. Das müsste man auch in SA m.E. vor Ort prüfen.Kategorie I nach §3 Abs. 2 HundeG-LSA
Amstaff, Pitbull, StaffBull, Bullterrier -> Wesenstest, Versicherung, Anmeldung, Registrierung im zentralen Hunderegister LSA. Nach Wesenstest weiter Vermutungshunde, jedoch mit dem Eintrag "geprüft auf Sozialverhalten" und dem Testergebnis -> Besteuerung bleibt gleich.
Kategorie II nach §3 Abs. 3 HundeG-LSA
Alle Hunde, die in Vorfällen (Aufzählung im Gesetz) auffällig geworden sind.
-> Feststellung der Gefährlichkeit von Amts wegen (Ordnungsamt) -> Wesenstest, Sachkundenachweis. Nach Wesenstest weiter nach Amtsfeststellung nach Vorfall gefährliche Hunde -> hohe Besteuerung.
Wobei die Hundedsteuer ja nicht Länderyache ist