Selbstverteidung beim Hund / den Hund verteidigen

Edit. Und wenn du auf Wesenstest klickst steht da, innerhalb 6 Monate nach Aufnahme. Auf Nachfrage bei dem Amt habe ich erfahren das Hunde, die als Welpe angeschafft wurden, innerhalb 18 Monaten den Test erbringen müssen. Also kann das mächtig in die Hose gehen. Die Gemeinde kriegt da keine Strafe, du kriegst sie da das Gesetz öffentlich ist. Alles schon Anwaltlich abgeklärt.

Wie bereits beschrieben hat das die Sachverständige so entschieden. Die Gemeinde arbeitet eng mit dem Landesverwaltungsamt zusammen und auch dort habe ich die selben Angaben, unter Bestätigung, eingereicht. Du darfst mir also glauben, dass dies so in Ordnung ist.
 
  • 18. April 2024
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Hi im_fastr ... hast du hier schon mal geguckt?
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Habe gerade im Gesetz/Sachsen-Anhalt nachgelesenen. Das ist so. Müsste also schleunigst passieren.

Da musst du dich verlesen haben. Hunde nach §3 (2) des HundeG-LSA benötigen nur einen Wesenstest (Haftpflicht usw. ist klar). Hunde nach §3 (3) benötigen eine Erlaubnis. Teil der Erlaubnis ist die Vorlage eines Sachkundenachweises. Eine Listenhund der Kategorie 1 (ohne Beissvorfall o.ä.) fällt ausschließlich unter §3 (2) des HundeG-LSA. Deshalb benötigt man hierfür auch keinen Sachkundenachweis. LG
 
Da musst du dich verlesen haben. Hunde nach §3 (2) des HundeG-LSA benötigen nur einen Wesenstest (Haftpflicht usw. ist klar). Hunde nach §3 (3) benötigen eine Erlaubnis. Teil der Erlaubnis ist die Vorlage eines Sachkundenachweises. Eine Listenhund der Kategorie 1 (ohne Beissvorfall o.ä.) fällt ausschließlich unter §3 (2) des HundeG-LSA. Deshalb benötigt man hierfür auch keinen Sachkundenachweis. LG

Du hast einen Mix aus Listenhunden. Du bist verpflichtet die Erlaubnis zu beantragen. Ich finde es auch bescheuert, aber so ist es nun mal. Wir haben keine Kategorien in Sachsen-Anhalt. Listenhunde und Hunde die im Einzelfall eingestuft werden. Du hast einen Listenhund, der ist von vornherein Erlaubnispflichtig.
 
Du hast einen Mix aus Listenhunden. Du bist verpflichtet die Erlaubnis zu beantragen. Ich finde es auch bescheuert, aber so ist es nun mal. Wir haben keine Kategorien in Sachsen-Anhalt. Listenhunde und Hunde die im Einzelfall eingestuft werden. Du hast einen Listenhund, der ist von vornherein Erlaubnispflichtig.

Habe das gerade mit meiner Arbeitskollegin besprochen (Ordnungsamt). Könntest du mir mal den § dazu schreiben? Sie hat da ganz andere Auffassungen und fast täglich mit diesen Sachverhalten zu tun. Danke!
 
Habe das gerade mit meiner Arbeitskollegin besprochen (Ordnungsamt). Könntest du mir mal den § dazu schreiben? Sie hat da ganz andere Auffassungen und fast täglich mit diesen Sachverhalten zu tun. Danke!

Steht doch klar im Gesetz was ich verlinkt habe. Listenhunde, also PitBull etc. fallen immer unter die Gefahrhundverordnung. Heißt, Wesenstest, Sachkundenachweis, Erlaubnis etc.
Ein im Einzelfall eingestufte Hund, aufgrund von Beißvorfall zum Beispiel, setzt dann die ganzen Forderungen auch in Gang. Wesenstest, Sachkunde, Erlaubnis.
 
Steht doch klar im Gesetz was ich verlinkt habe. Listenhunde, also PitBull etc. fallen immer unter die Gefahrhundverordnung. Heißt, Wesenstest, Sachkundenachweis, Erlaubnis etc.
Ein im Einzelfall eingestufte Hund, aufgrund von Beißvorfall zum Beispiel, setzt dann die ganzen Forderungen auch in Gang. Wesenstest, Sachkunde, Erlaubnis.

Das muss aber eine Weile her sein. Die GefahrenhundeVO ist URalt. Im Hundegesetz des Landes Sachsen-Anhalt steht das mittlerweile schon anders drin. Arbeiten hier fast täglich damit, das hat schon Hand und Fuß. :)
 
Da musst du dich verlesen haben. Hunde nach §3 (2) des HundeG-LSA benötigen nur einen Wesenstest (Haftpflicht usw. ist klar). Hunde nach §3 (3) benötigen eine Erlaubnis. Teil der Erlaubnis ist die Vorlage eines Sachkundenachweises. Eine Listenhund der Kategorie 1 (ohne Beissvorfall o.ä.) fällt ausschließlich unter §3 (2) des HundeG-LSA. Deshalb benötigt man hierfür auch keinen Sachkundenachweis. LG


Nachtrag:
Du hast den Hund als American Staffordshire Terrier angemeldet, aber er ist ein Mix?
Fällt er dann unter §3 (2) ?

Jetzt fehlt der ursprüngliche Text:verwirrt:. Ich geh mal aus der Sonne auf der Terrasse.
Da stand sinngemäß:
Nach dem HundeG LSA:dafuer:. Ich hatte bei Hunden im Einzelfall nachgelesen.
 
Ich habe dir das aktuelle Gesetz verlinkt, von der Seite des Landesverwaltungsamt. Lies es, dann wirst du merken das ich Recht habe.
 
Also jetzt fühle ich mich als Ossie ein klein wenig angegriffen...
Steck mich doch mit DEM bitte nicht in eine Schublade :lol:

Na das ist ja sehr freundlich formuliert, vor allem, weil ich wie jeder andere einen Benutzernamen habe. Ich denke es ist schon in Ordnung, dass wir zwei, auch als "Ostdeutsche" nicht in der selben Schublade stecken. LG
 
Ich habe dir das aktuelle Gesetz verlinkt, von der Seite des Landesverwaltungsamt. Lies es, dann wirst du merken das ich Recht habe.

Schau dir mal die Beiträge mit @matty an. Haben schon darüber geschrieben und sind gemeinsam zu einem anderen Ergebnis gekommen. Mithin habe ich das auch noch einmal mit der Sachbearbeiterin des OA in meiner Gemeinde geklärt (heute Morgen).
 
Schau dir mal die Beiträge mit @matty an. Haben schon darüber geschrieben und sind gemeinsam zu einem anderen Ergebnis gekommen. Mithin habe ich das auch noch einmal mit der Sachbearbeiterin des OA in meiner Gemeinde geklärt (heute Morgen).

Ich kenne genug Gemeinden die das Gesetz gar nicht verfolgen. Das Problem an der Sache ist, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Egal ob du aufgeklärt wurdest, wie du aufgeklärt wurdest, du hast dich zu kümmern bei einem Listenhund. Wenn du dem nicht nach kommst, zahlt der Hund den Preis dafür. Du kannst den Gemeinden gar nix. Ich hab es alles durch, am Ende ist der Halter verpflichtet sich ans Gesetz zu halten. Dieses hab ich dir oben verlinkt. Hunde und Kreuzungen dieser Hunde erfordern einen Wesenstest, einen Sachkundenachweis, Versicherung etc. Damit fällt deiner da drunter. Ganz einfach.


Sachsen-Anhalt hat Liste. Mit den üblichen 4 Verdächtigen. Deiner fällt darunter. So wie meine Mixe. Wir müssen nunmal alles machen um diese Hunde legal halten zu dürfen. Oder willst du mir jetzt sagen Sachsen-Anhalt hätte keine Liste mehr?
 
Ich kenne genug Gemeinden die das Gesetz gar nicht verfolgen. Das Problem an der Sache ist, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Egal ob du aufgeklärt wurdest, wie du aufgeklärt wurdest, du hast dich zu kümmern bei einem Listenhund. Wenn du dem nicht nach kommst, zahlt der Hund den Preis dafür. Du kannst den Gemeinden gar nix. Ich hab es alles durch, am Ende ist der Halter verpflichtet sich ans Gesetz zu halten. Dieses hab ich dir oben verlinkt. Hunde und Kreuzungen dieser Hunde erfordern einen Wesenstest, einen Sachkundenachweis, Versicherung etc. Damit fällt deiner da drunter. Ganz einfach.


Sachsen-Anhalt hat Liste. Mit den üblichen 4 Verdächtigen. Deiner fällt darunter. So wie meine Mixe. Wir müssen nunmal alles machen um diese Hunde legal halten zu dürfen. Oder willst du mir jetzt sagen Sachsen-Anhalt hätte keine Liste mehr?


Das Gesetz lässt sich zu Teilen wirklich schwer lesen, da stimme ich dir vollends zu.
In der Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes (Hundeverordnung - HundeVO LSA), welche der Aufgliederung des HundeG-LSA dient ist unter §5 Abs. 1 beschrieben, dass vom Sachkundenachweis nur Halter betroffen sind, welche eine Erlaubnis beantragen müssen. Eine Erlaubnis muss nach §4 Abs. des HundeG-LSA nur beantragt werden, wenn es sich um einen Hund der Kategorie II nach §3 Abs. 3 des HundeG-LSA (Beißvorfall) handelt.

Kleiner Tipp: Wenn du ein Gesetz liest, dann musst du dir alle Verordnungen dazu mit durchlesen. Auf der Seite des LVWA steht das sehr umgänglich beschrieben, das ist leider oft mit Gesetzestexten so "Als Voraussetzung für die Haltung von als gefährlich eingestuften Hunden muss der Hundehalter die Kenntnisse und Fähigkeiten zum Halten beziehungsweise Führen eines solchen Hundes nachweisen." Schaust du dann in die verlinkte VO, dann siehst du, dass NUR der Hundehalter eine Erlaubnis beantragen muss, welcher einen Kat. II Hund nach §3 Abs. 3 HundeG-LSA besitzt. Ich arbeite damit wie gesagt relativ oft und kenne mich mit den Gesetzmäßigkeiten gut aus. (Wo arbeite ich wohl :verwirrt:). LG
 
Nachtrag:
Du hast den Hund als American Staffordshire Terrier angemeldet, aber er ist ein Mix?
Fällt er dann unter §3 (2) ?

Jetzt fehlt der ursprüngliche Text:verwirrt:. Ich geh mal aus der Sonne auf der Terrasse.
Da stand sinngemäß:
Nach dem HundeG LSA:dafuer:. Ich hatte bei Hunden im Einzelfall nachgelesen.

Auch ein Mix, selbst wenn nur "phänotypisch" ein gefährlicher Hund (SoGeKa), gilt unter §3 Abs. 2 des HundeG-LSA. Nach 3 Abs. 3 hast du wirklich nur Vorfallshunde.
 
Das heißt, alle die nur einen Listenhund haben, ohne Vorfall, haben alle zu Unrecht das ganze Prozedere durchlaufen? Das kann ich nicht glauben. Ich war in Magdeburg zum Sachkundenachweis, habe mich da mit denen unterhalten. Ich habe das nämlich alles.
 
Das Gesetz lässt sich zu Teilen wirklich schwer lesen, da stimme ich dir vollends zu.
In der Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes (Hundeverordnung - HundeVO LSA), welche der Aufgliederung des HundeG-LSA dient ist unter §5 Abs. 1 beschrieben, dass vom Sachkundenachweis nur Halter betroffen sind, welche eine Erlaubnis beantragen müssen. Eine Erlaubnis muss nach §4 Abs. des HundeG-LSA nur beantragt werden, wenn es sich um einen Hund der Kategorie II nach §3 Abs. 3 des HundeG-LSA (Beißvorfall) handelt.

Kleiner Tipp: Wenn du ein Gesetz liest, dann musst du dir alle Verordnungen dazu mit durchlesen. Auf der Seite des LVWA steht das sehr umgänglich beschrieben, das ist leider oft mit Gesetzestexten so "Als Voraussetzung für die Haltung von als gefährlich eingestuften Hunden muss der Hundehalter die Kenntnisse und Fähigkeiten zum Halten beziehungsweise Führen eines solchen Hundes nachweisen." Schaust du dann in die verlinkte VO, dann siehst du, dass NUR der Hundehalter eine Erlaubnis beantragen muss, welcher einen Kat. II Hund nach §3 Abs. 3 HundeG-LSA besitzt. Ich arbeite damit wie gesagt relativ oft und kenne mich mit den Gesetzmäßigkeiten gut aus. (Wo arbeite ich wohl :verwirrt:). LG

Wenn das so stimmt könnte ich ja rückwirkend klagen, meine kompletten Steuern zurück fordern, weil ja dann die Steuern unrechtmäßig erhoben wurden weil ich ja nur Listenhunde, keine Vorfallshunde habe.
Du arbeitest aufm Amt, das war mir schon lange klar.
 
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