Wenn das so stimmt könnte ich ja rückwirkend klagen, meine kompletten Steuern zurück fordern, weil ja dann die Steuern unrechtmäßig erhoben wurden weil ich ja nur Listenhunde, keine Vorfallshunde habe.
Du arbeitest aufm Amt, das war mir schon lange klar.
Naja in wie weit du Ansprüche hast, das kann ich dir anhand der wenigen Sätze innerhalb unserer Unterhaltung nicht versprechen. Das bedarf einer ausgiebigen Prüfung des Sachverhaltes. Bei mir in der Gemeinde (macht jede Gemeinde anders) bezahlst du für einen Hund nach §3 Abs. 2 und §3 Abs. 3 genau das selbe.