Schweizer übernehmen deutsche Hundeverordnungen
In der Gemeinde Rorschacherberg in der Ostschweiz gilt ab sofort Leinen- und Maulkorbpflicht für typische Kampfhunderassen. Dies hat der Gemeinderat gestern beschlossen. Wie es in einer Mitteilung heisst, gilt diese Vorschrift, sobald sich der Hund ausserhalb des Hauses aufhält. Zudem erwarte der Gemeinderat vom Kanton St. Gallen, dass in dieser Angelegenheit «eine flächendeckende einheitliche Regelung» getroffen wird.
Der Beschluss des Rorschacherberger Gemeinderats ist unter dem Eindruck des jüngsten Falles in Uttwil gefällt worden, wo ein Rottweiler ein sechsjähriges Kind schwer verletzt hat. Die Diskussion über die Haltung von Kampfhunden sei damit erneut lanciert worden. In der Presse seien mögliche Massnahmen diskutiert, die Verantwortung zum jetzigen Zeitpunkt aber den Gemeinden zugeschoben worden, wird argumentiert. Rorschacherberg hat sich deshalb «unabhängig aller juristischen Bedenken» entschlossen, zu handeln, «so wie es umliegende Länder derzeit vormachen». Die beschlossenen Einschränkungen stützen sich auf das Hundegesetz von 1985
In der Gemeinde Rorschacherberg in der Ostschweiz gilt ab sofort Leinen- und Maulkorbpflicht für typische Kampfhunderassen. Dies hat der Gemeinderat gestern beschlossen. Wie es in einer Mitteilung heisst, gilt diese Vorschrift, sobald sich der Hund ausserhalb des Hauses aufhält. Zudem erwarte der Gemeinderat vom Kanton St. Gallen, dass in dieser Angelegenheit «eine flächendeckende einheitliche Regelung» getroffen wird.
Der Beschluss des Rorschacherberger Gemeinderats ist unter dem Eindruck des jüngsten Falles in Uttwil gefällt worden, wo ein Rottweiler ein sechsjähriges Kind schwer verletzt hat. Die Diskussion über die Haltung von Kampfhunden sei damit erneut lanciert worden. In der Presse seien mögliche Massnahmen diskutiert, die Verantwortung zum jetzigen Zeitpunkt aber den Gemeinden zugeschoben worden, wird argumentiert. Rorschacherberg hat sich deshalb «unabhängig aller juristischen Bedenken» entschlossen, zu handeln, «so wie es umliegende Länder derzeit vormachen». Die beschlossenen Einschränkungen stützen sich auf das Hundegesetz von 1985