Also da ich das Thema gerade aktuell am Abklären bin:
Die Abklärungen gelten jetzt, Juni 2019, für den Staffordshire Bullterrier
Kanton Schaffhausen:
KEINE speziellen Auflagen für Besuchshunde, lediglich das allgemein Gültige, wonach man schauen muss, dass weder Mensch noch Tier zu Schaden kommen (sollte eh klar sein)
Die restlichen folgen, sobald ich die Antworten hab.
Die Abklärungen gelten jetzt, Juni 2019, für den Staffordshire Bullterrier
Kanton Schaffhausen:
KEINE speziellen Auflagen für Besuchshunde, lediglich das allgemein Gültige, wonach man schauen muss, dass weder Mensch noch Tier zu Schaden kommen (sollte eh klar sein)
Die restlichen folgen, sobald ich die Antworten hab.