Schon wieder ich ;) : Fragen zur Hundeschule u. Vermieterbestätigung

Bastian, das Verschweigen der Rasse kann ganz schön in die Hose gehen - Es gibt meines Wissens nach bereits diesbezügliche Gerichtsurteile.
 
Bastian schrieb:
Hallo,
also ich würde die Rasse nicht mit angeben.
In der Regel fordert ein TSV eine Vermitergenehmigung, in der die Rasse ausdrücklich genannt ist.

Bastian schrieb:
Wenn dann in ein paar Jahren kein Hahn mehr nach dieser Erlaubniss mehr kräht und Dein Hundilein irgendwann mal in den Himmel geht (was hoffentlich gaaaanz dolle lang dauert!), hast Du die Möglichkeit Dir einen Hund egal welcher Rasse zuzulegen. Dann bist Du nicht auf Am Staff festgelegt.

Die Tierhaltungsgenehmigung erlischt, wenn ihr Objekt entfällt, das genehmigte Tier also stirbt, abgeschafft wird oder sonstwie auf Dauer aus der Wohnung verschwindet und erstreckt sich nicht auf "Ersatztiere" (AG Speyer, Urt. v. 30.1.91, Az. 2 C 1323/90, DWW 1991, S. 372 fff.; AG Kassel, Urt. v. 17.10.86, Az. 806 C 4228/86, WM 1987, S. 144; a.A. AG Neustrelitz, Urt. v. 27.10.94, Az. 2 C 436/94, WM 1995, S. 535 ff.).

Wird im Anschluß an die im wesentlichen wie folgt lautende Formularvertragsklausel "Für jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. ...die Zustimmung kann widerrufen werden. Mit der Abschaffung oder dem Tode des Tieres erlischt die einmal erteilte Zustimmung und ist bei Neuanschaffung eines Tieres erneut einzuholen"; individualvertraglich vereinbart: "Dem Mieter ist erlaubt, in der Wohnung zu halten 1 Hund Pudel schwarz", so berechtigt dies den Mieter auch dann nicht, nach dem Tode des ersten Tieres erneut einen Hund in der Wohnung zu halten, wenn dies wiederum ein schwarzer Pudel ist.
AG Speyer, Az. 2 C 1323/90

wurschti schrieb:
Mir ist es durchaus recht, das die Rasse vermerkt ist, denn dann kann mir keiner was für die Lebensdauer dieses Hundes.
Verfasse ich die Bestätigung zu ungenau, heißt es nachher wirklich, es stand Hund aber eben nicht Kampfhund darin. Wir wissen hier ja alle, daß das für Dumpfbacken ein Unterschied ist :(.

Wenn wir uns später wieder einen Hund anschaffen gibt es eben eine neue gefaßte Bestätigung. Wenn mir die dann nicht erteilt wird, wären die Vermieter auch nicht damit einverstanden, wenn ich den Hund durch eine allgemeine Bestätigung hier "einschleusen" würde.
Ich spiele mit offenen, ehrlichen Karten und werde niemanden zu seinem Glück zwingen.
Das ist die richtige Einstellung!

wurschti schrieb:
Glücklicherweise wohnen wir ja auch nicht bei irgendeiner großen Hausverwaltung, sondern in einem harmonischen Verhältnis mit unseren Vermietern in einem 2 Familienhaus.
Umsomehr ist obige Einstellung wichtig, da euer Vermieter in diesem Falle ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht hat und das Mietverhältnis ohne Kündigungsgrund beenden kann.
 
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