wuschel
Ordnungsverfügung:
Bissige Hunde müssen ins Tierheim
kan Elsdorf. Die Gemeinde hat gestern auf die Beißattacke zweier Hunde in Oberembt reagiert.
Gegen die Halter der beiden Staffordshire-Terrier erließ sie nach Angaben des Beigeordneten Johannes Mies eine Ordnungsverfügung. Die Halter haben ab Zustellung der Verfügung 24 Stunden Zeit, die Tiere freiwillig in ein Tierheim zu geben
. Geschieht dies nicht, wird die Gemeinde die Verfügung vollstrecken.
Nach Angaben von Mies hätten die Kampfhunde nicht frei laufen dürfen. Das sei nach der neuen Landeshundeverordnung rechtswidrig.
Das Grundstück der Halter sei zudem nicht eingezäunt, und es gebe auf der Baustelle keine ausbruchssichere Möglichkeit, die Tiere artgerecht zu halten.
Strafverfahren eingeleitet Deshalb dürften die Hunde dort solange nicht mehr gehalten werden, bis zum Beispiel Zaun und Zwinger vorhanden seien. Außerdem sei gegen die Halter ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Kinder, so Mies, dürften die Staffordshire-Terrier auf keinen Fall ausführen.
Der Münsterländer der anderen Hundebesitzerin muss nicht ins Heim, da er nicht auf der Kampfhundeliste der Landeshundeverordnung steht.
Allerdings erwartet die Halterin laut Mies ein Bußgeld, weil sie den Hund nicht angeleint hatte. Welcher Hund die Beißerei provoziert hat, ist nicht klar. "Wir müssen genau prüfen, was passiert ist", so Mies.
Er berichtete außerdem, dass die von den Hunden verletzten Frauen das Krankenhaus verlassen haben.
Quelle: Kölnische Rundschau vom 29. 05.01
Bissige Hunde müssen ins Tierheim
kan Elsdorf. Die Gemeinde hat gestern auf die Beißattacke zweier Hunde in Oberembt reagiert.
Gegen die Halter der beiden Staffordshire-Terrier erließ sie nach Angaben des Beigeordneten Johannes Mies eine Ordnungsverfügung. Die Halter haben ab Zustellung der Verfügung 24 Stunden Zeit, die Tiere freiwillig in ein Tierheim zu geben
. Geschieht dies nicht, wird die Gemeinde die Verfügung vollstrecken.
Nach Angaben von Mies hätten die Kampfhunde nicht frei laufen dürfen. Das sei nach der neuen Landeshundeverordnung rechtswidrig.
Das Grundstück der Halter sei zudem nicht eingezäunt, und es gebe auf der Baustelle keine ausbruchssichere Möglichkeit, die Tiere artgerecht zu halten.
Strafverfahren eingeleitet Deshalb dürften die Hunde dort solange nicht mehr gehalten werden, bis zum Beispiel Zaun und Zwinger vorhanden seien. Außerdem sei gegen die Halter ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Kinder, so Mies, dürften die Staffordshire-Terrier auf keinen Fall ausführen.
Der Münsterländer der anderen Hundebesitzerin muss nicht ins Heim, da er nicht auf der Kampfhundeliste der Landeshundeverordnung steht.
Allerdings erwartet die Halterin laut Mies ein Bußgeld, weil sie den Hund nicht angeleint hatte. Welcher Hund die Beißerei provoziert hat, ist nicht klar. "Wir müssen genau prüfen, was passiert ist", so Mies.
Er berichtete außerdem, dass die von den Hunden verletzten Frauen das Krankenhaus verlassen haben.
Quelle: Kölnische Rundschau vom 29. 05.01