Thüringer Allgemeine
Rottweiler kontra Polizei
ARNSTADT (mke).Ein nicht alltäglicher Einsatz beschäftigte die Arnstädter Polizei am Sonntag Abend. 23.44 Uhr erreichte die Inspektion ein Anruf aus einem Haus in der Turnvater-Jahn-Straße. Nachbarn beklagten sich über lautes Hundegebell, das seit 22.30 Uhr pausenlos anhalte. Eine Streife machte sich auf den Weg, um nach dem rechten zu sehen. Als ein Beamter das Hoftor des Hauses öffnete, stürzte sich ein Rottweiler auf ihn. Ihm gelang jedoch unverletzt die Flucht. Da die Halterin des Hundes nicht zu Hause war, baten die Ordnungshüter das Arnstädter Tierasyl um Amtshilfe. Um 1.45 Uhr wurde Eckehard Dierbach vom Ordnungsamt verständigt. Mit einer Narkosepistole verpasste er dem rasenden Rottweiler eine Betäubungsspritze. Als sich das Tier dadurch etwas beruhigt hatte, wurde ihm zur Sicherheit noch eine zweite Injektion verabreicht. Nunmehr konnte er gefahrlos ins Tierasyl abtransportiert werden. Das total verstörte und auf einem Auge erblindete Tier wurde vorläufig beschlagnahmt. Dierbach verweigerte die Herausgabe an die Halterin, die gestern im Tierasyl auftauchte. Nun hat der Amtstierarzt das letzte Wort. Er entscheidet, ob der Hund eingeschläfert werden muss oder der Besitzerin zurück gegeben wird. Gegen sie wurde Anzeige wegen Verstoßes gegen die Hundehalterverordnung und die Halterpflichten durch das Ordnungsamt erstattet.
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Rottweiler kontra Polizei
ARNSTADT (mke).Ein nicht alltäglicher Einsatz beschäftigte die Arnstädter Polizei am Sonntag Abend. 23.44 Uhr erreichte die Inspektion ein Anruf aus einem Haus in der Turnvater-Jahn-Straße. Nachbarn beklagten sich über lautes Hundegebell, das seit 22.30 Uhr pausenlos anhalte. Eine Streife machte sich auf den Weg, um nach dem rechten zu sehen. Als ein Beamter das Hoftor des Hauses öffnete, stürzte sich ein Rottweiler auf ihn. Ihm gelang jedoch unverletzt die Flucht. Da die Halterin des Hundes nicht zu Hause war, baten die Ordnungshüter das Arnstädter Tierasyl um Amtshilfe. Um 1.45 Uhr wurde Eckehard Dierbach vom Ordnungsamt verständigt. Mit einer Narkosepistole verpasste er dem rasenden Rottweiler eine Betäubungsspritze. Als sich das Tier dadurch etwas beruhigt hatte, wurde ihm zur Sicherheit noch eine zweite Injektion verabreicht. Nunmehr konnte er gefahrlos ins Tierasyl abtransportiert werden. Das total verstörte und auf einem Auge erblindete Tier wurde vorläufig beschlagnahmt. Dierbach verweigerte die Herausgabe an die Halterin, die gestern im Tierasyl auftauchte. Nun hat der Amtstierarzt das letzte Wort. Er entscheidet, ob der Hund eingeschläfert werden muss oder der Besitzerin zurück gegeben wird. Gegen sie wurde Anzeige wegen Verstoßes gegen die Hundehalterverordnung und die Halterpflichten durch das Ordnungsamt erstattet.
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