Richtiges Vorgehen gegen schießwütigen Jäger

Petra-Neuss

Großer Kampfschmuser
15 Jahre Mitglied
Diese Mail habe ich heute über einen Verteiler bekommen. Vielleicht hilft sie jemandem, der ein ähnliches Problem hat:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weiß leider nicht, von wem die Originalmail kam, helfe aber gern.

Ein Jäger ist nicht berechtigt, einen Hund zu töten, weil dieser angeblich
oder tatsächlich gefährlich ist. Dies darf lediglich das Veterinäramt oder
das Ordnungsamt anordnen. Tötet ein Jäger einen solchen Hund, handelt es
sich um einen Verstoß gegen das Tierschutz- und Jagdgesetz.
Jäger sind im Rahmen des Jagdschutzes berechtigt, sogenannte wildernde Hunde
und revierende Katzen zu töten. Hunde gelten nach den Bestimmungen des
Bundesjagdgesetzes (§23) und den entsprechenden Paragraphen der einzelnen
Landesjagdgesetze als wildernd, wenn sie Wild aufsuchen, verfolgen, hetzen
oder reißen. Manchmal auch schon, wenn sie Wild nur stören. Das hängt vom
jeweiligen Landesparagraph und (wichtig) vom Kommentar zu dieser Bestimmung
ab. In Baden-Württemberg muss z.B. erst versucht werden, den Besitzer zu
ermitteln. In Bayern muss zuerst alles andere unternommen werden, um den
Hundvom Wild abzubringen. De facto passiert das nie, es wird meist sofort
geschossen und - wie auch in diesem Fall - nach dem Motto der Drei S
(Schießen, schaufeln, Schnauze halten) das Tier verscharrt oder in die
nächste TKV gebracht. Das tote Tier gehört rechtlich allerdings dem Besitzer
UND MUSS DIESEM AUF VERLANGEN AUSGEHÄNDIGT WERDEN!

Die Drohung, einen freilaufenden (nicht wildernden Hund) zu erschießen,
stellt den Straftatbestand einer Nötigung dar. (s. o. - wann darf ein Jäger
einen Hund töten).
Die Berechtigung zum Töten von in Fallen gefangenen Haustieren hängt
ebenfalls von den einzelnen Landesjagdgesetzen ab. Nur - wer kontrolliert???

Beweise bestehen, hoffentlich gibt es auch Zeugenaussagen. Im vorliegenden
Fall sollte abgeklärt werden, wer genau schon geschädigt wurde, ob sich
andere Hundebesitzer oder Bedrohte als Zeugen zur Verfügung stellen, und ob
sie auch bei ihrer Aussage bleiben.

Früher haben wir immer eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft empfohlen.
Heute sind wir durch viele Rückschläge und anwaltliche bessere Beratung zu
folgender Vorgehensweise gekommen:

Nicht ohne Anwalt arbeiten (wir können einen sehr guten nennen). Zuerst eine
Zivilklage (Schadenersatz) anhängig machen (wieder per Anwalt). Dann haben
es die Staatsanwaltschaften später wesentlich schwerer, einen solchen Fall
einfach zu den Akten zu legen. Beim umgekehrten Weg ist das nämlích kein
Problem.

Bitte lesen Sie auf den Seiten der Initiative jagdgefährdeter Haustiere die
sog. "8 Punkte zum richtigen Verhalten bei Verletzung oder Tötung eines
Haustiers durch Jäger", damit nicht im Vorfeld den Jägern durch offengelegte
Beweismittel o.Ä. schon Punktevorteile verschafft werden.

Für weitere Informationen stehen wir jederzeit zur Verfügung und hoffen,
Ihnen mit diesen Angaben ein bisschen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Astrid Krämer
für die
Initiative jagdgefährdeter Haustiere

Auslöser für diese Mail war folgender Hilferuf:

es ist etwas Schlimmes passiert: Die Hunde meines Vaters sind von
einem schießwütigen Jäger erschossen worden, auf offener Wiese. Kürzlich hat
er bereits einen Hund in einem Garten erschossen, der angeblich gefährlich
war und einer weiteren Familie hat er ebenfalls die Tötung ihres Hundes
provezeiht, würde er diesen noch einmal alleine erwischen... Wir erstatten
selbstverständlich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und haben
Röntgenaufnahmen von den Hunden, die belegen, dass sie beide aus
unmittelbarer Nähe erschossen wurden - der Mann kannte die Hunde, wusste wem
sie gehören, wo sie wohnen, das war gerade drei hundert Meter entfernt und
dass sie sofort auf das Kommando hören. Doch für ihn war es so viel
einfacher - er hat sie ins Auto gepackt und an einen anderen Platz im Wald
gekarrt, wurde aber dabei beobachtet! Es ist so eine entsetzliche
Katastrophe! Ich möchte DIch nun fragen, ob Du vielleicht von einer
Interessengemeinschaft weißt, die sich um solche Fälle kümmert, übereifrige
Jäger sind ja leider keine Seltenheit und ich will dem auf jeden Fall das
Handwerk legen! Hast Du irgendeine Idee? Gibt es so etwas? Ich habe die
Initiative zur Abschaffung der Jagd gefunden und hoffe dort auf
Unterstützung.

Mittwoch, 28. Juli, habe die Mail einen Tag ruhen lassen, bin
einfach noch zu geschockt. Weitere Nachforschungen haben nun ergeben, dass
der Jäger mindestens vier Hunde erschossen hat, darunter auch so "einen
wilden aus Italien, der dann halt doch mal ausgebüxt ist"..., weitere Hunde
in der Gegend gelten als vermisst. Eine riesen Sauerei und keiner traut sich
was zu unternehmen!

Viele Grüße
Petra
 
  • 27. April 2024
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