Kann ich mir zwar nicht ganz vorstellen, aber gut.
Dann wäre jetzt mein erster Schritt, den Garten sicherer vor wildtieren zu machen und ganz groß: privatgrundstück - betreten verboten
Draußen ran zu schreiben. Wenn kein wild mehr aufs grundstück kommen kann, dann hat auch kein Jäger mehr einen grund es zu betreten.
Ob das rechtlich möglich ist, ist abhängig von den örtlichen Begebenheiten.
Wir haben z.B. eine zeitlang in Sichtweite zur Autobahn gelebt und mussten die Jagd auf unseren Grundstück erlauben. Wir haben (zum Glück) keine texanischen Verhältnisse, mein Grund, meine Regeln gilt in Deutschland nicht.
Zumal im konkreten Fall das Tierschutzgesetz gegriffen hätte.
Desweiteren finde ich die 190€ gar nicht für unberechtigt - ob das Reh überhaupt hätte geschossen werden dürfen, wissen wir nicht, in dem Fall ist ein Schaden entstanden der beglichen werden muss. Gesichert ist auch nicht, ob sich da jetzt ein Jäger doppelt die Taschen gefüllt hat - es ist nämlich nicht jedes Stück Wild geeignet für den Tiefkühler. Wenn das Tier krank war (das kann man nicht immer von Außen sehen) dann darf es nicht auf dem Teller landen und muss gesondert entsorgt werden.
Zur der Situation "Zahlemann oder Anzeige = Wesenstest"
Da bin ich ganz bei Manny und Lekto, wer weiß, wie sich die Situation vor Ort hochgeschaukelt hat, bzw. wie die Hundehalterin argumentiert hat. War es der allgemeine Tenor "mein Grundstück, da darf mein Hund alles", tja dann kann ich den Jäger fast verstehen.
In kaum einer LHVO steht ein ausschließender Faktor. Es ist also vom Gesetz her (meist) egal, warum, weshalb, weswegen und vor allem wo ein Hund beißt oder ein anderes Tier hetzt/tötet. Es gibt auch keinen Katalog welche Tiere das ein oder ausschließt und einen Größenkatalog gibt es auch nicht. Das berühmte Mäusebeispiel, was wir hier in der Theorie schon mal hatten, oder die realen Fälle, wegen Nachbarskatze.
Das ist auch keine neue Willkür, das gibt es schon ziemlich lange nur wird es jetzt in immer mehr Fällen durchgesetzt.